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Mitteilungsvorlage

Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an der Blumenkamper Straße in Höhe der Einmündungen Hellefisch & Rathausstraße

2026/0007 22.01.2026 Fachdienste 32

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Nach der Neueröffnung der Grundschule Hamminkeln an der Diersfordter Straße wurden von der Polizei sowie der zuständigen Fachabteilung für Schulwegplanung vermehrte Schülerströme über die Straßen Hellefisch und Rathausstraße gemeldet. Die Straßenverkehrsbehörde prüfte daraufhin die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Blumenkamper Straße zur Verbesserung der Querungssicherheit. In die fachliche Beurteilung der Verkehrssituation wurde die Polizei einbezogen. Aktuell liegen keine Hinweise auf ein erhöhtes Unfallaufkommen oder ein gesteigertes Unfallpotenzial an dieser Stelle vor.

Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Bereich der Einmündungen Hellefisch und Rathausstraße ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Straßenverkehrsordnung rechtlich nicht zulässig. Der erforderliche Abstand zu Kreuzungs- und Einmündungsbereichen in Richtung Raiffeisenstraße kann nicht eingehalten werden. Zudem ist in der Gegenrichtung eine sichere Führung der Fußgänger nicht möglich, da die Querung in Grundstückzufahrten führen würde. Eine erneute Prüfung von Möglichkeiten für eine Querungsstelle wird nach Abschluss der Sanierung der Blumenkamper Straße erfolgen.

Zur sofortigen Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde für die Zeit der morgendlichen Schulwegüberquerungen ein Haltverbot an der Einmündung Hellefisch angeordnet, um die Sicht auf die Blumenkamper Straße zu verbessern.

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