Hamminkeln Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Einleitung eines Aufhebungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 5 "Schüllemorgen" im Ortsteil Ringenberg - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 „Schüllemorgen“ im Ortsteil Ringenberg - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

2026/0033 26.02.2026 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Abgesetzt

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 5 „Schüllemorgen“ im Ortsteil Ringenberg vorgelegt. Ziel des Verfahrens ist die Aufhebung des seit 1999 rechtsverbindlichen Plans, da die für die Umsetzung erforderliche öffentliche Erschließung durch eine neue Straße aufgrund von Eigentumsbeschränkungen nicht gesichert werden kann. Da die benötigten Flächen nicht im Eigentum der Stadt stehen und ein Grunderwerb bisher nicht realisiert werden konnte, sieht die Verwaltung keine langfristige Perspektive für die Umsetzung des Plans vor.

Mit der Aufhebung würde das Gebiet künftig den Regelungen für unbeplante Innenbereiche gemäß § 34 BauGB unterliegen. Dies ermöglicht Vorhaben, sofern diese die Anforderungen an die Einordnung in die Umgebung erfüllen und eine gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann. Die Aufhebung bedeutet keine generelle Bausperre, führt jedoch dazu, dass den Hinterliegergrundstücken das spezifische Baurecht aus dem Bebauungsplan entzogen wird. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, das Verfahren einzuleiten sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge