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Beschlussvorlage

11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vom 04.10.1999

2026/0058-1 26.02.2026 Fachdienste 10

🟢 Beschlossen 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage zur 11. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hamminkeln vor. Hintergrund ist die Neufassung der Entschadenungsverordnung, wonach die Erstattung von Reise- und Fahrkosten für Mandatsträger eine entsprechende Regelung in der Hauptsatzung voraussetzt.

Mit der vorgeschlagenen Ergänzung des § 9 soll die Grundlage geschaffen werden, um Auslagen wie Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Fahrkosten für genehmigte Dienstreisen im Rahmen der Mandatstätigkeit zu erstatten. Für Dienstreisen innerhalb Deutschlands gelten diese als generell durch den Rat genehmigt, sofern sie zur Wahrnehmung der Dienstgeschäfte erforderlich sind. Auslandsdienreisen bis zu einer Dauer von einem Tag müssen dem Bürgermeister vorab angezeigt werden; bei Reisen von mehr als einem Tag ist die Genehmigung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.

Zudem sieht die Änderung eine Begrenzung der ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen auf 25 pro Jahr vor. Dies umfasst neben dem Sitzungsgeld auch den Ersatz von Fahrkosten, Reisekostenentschädigungen sowie Verdienstausfallersatz. Die bisherige Regelung zur Beschränkung des Sitzungsgeldes in § 9 Abs. 3 wird durch diese Neuregelung ersetzt. In den Jahren 2023 und 2024 beliefen sich die ausgezahlten Reisekosten für Fraktionen auf 2.676 Euro beziehungsweise 3.195 Euro.

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