3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Sportgelände Hamminkeln" im Ortsteil Hamminkeln - Erneuter Aufstellungsbeschluss im vereinfachten Verfahren (§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 BauGB) - Abwägungsbeschlüsse frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Abwägungsbeschlüsse Beteiligung der Behörden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zur dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportgelände Hamminkeln“. Dies dient der rechtlichen Klarstellung, da im ursprünglichen Beschluss der Hinweis auf das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB fehlte. Ziel der Planänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Errichtung eines Pumptracks im Ortsteil Hamminkeln, südlich des Hallenbades.
Im Rahmen der Beteiligung wurden verschiedene Bedenken von Bürgerinnen und Bürgern sowie Anwohnern geäußert. Ein zentraler Punkt betrifft den Lärmschutz. Obwohl ein Fachgutachten bestätigt, dass die Richtwerte auch bei einer höheren Nutzerfrequenz eingehalten werden, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung, die Errichtung einer Lärmschutzwand im Bebauungsplan zu ermöglichen, um die Akzeptanz zu erhöhen. Weitere Anregungen, etwa zur Regulierung von Nutzungszeiten oder zum Verbot von Musik, werden als ordnungsrechtliche Aufgaben eingestuft, die nicht über den Bebauungsplan geregelt werden können. Die Planung sieht zudem einen lärmmindernden Bodenbelag sowie die Sicherung von Grünflächen vor.
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Beratungsfolge
- 26.02.2026Abstimmungsergebnis: 41 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)
- 04.02.2026Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)