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Beschlussvorlage

Bauvoranfrage "Errichtung von Einfamilienhäusern" im Ortsteil Loikum - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB

2026/0040 26.02.2026 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 45 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

In dem Ortsteil Loikum liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit einer Garage vor. Der Antrag umfasst die Anwendung der Regelungen des § 246e BauGB, um eine Bebauung zu ermöglichen, die von den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 1 Loikum abweicht. Das Vorhaben sieht eine zweireihige Bebauung mit einer erhöhten Geschossflächenzahl von 0,49 gegenüber dem bisherigen Wert von 0,2 sowie eine Steigerung der Dachneigung auf 45 Grad vor. Zudem würde die zulässige Bautiefe von 14 Metern auf 24 Meter ansteigen.

Die Verwaltung bewertet das Vorhaben als Möglichkeit zur Innenverdichtung und zur Schaffung von Wohnraum im Sinne des Grundsatzes „Innen vor Außen“. Als mögliche Nachteile werden der Verlust von Gartenflächen sowie eine erhöhte Bodenversiegelung angeführt. Da die Bebauung jedoch primär Wohnzwecken dient und keine erheblichen Umweltauswirkungen oder wesentliche Verkehrsbehinderungen zu erwarten sind, empfiehlt die zuständige Fachabteilung dem Ausschuss für Umwelt und Planung, die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu beschließen und den Rat der Stadt Hamminkeln entsprechend zu empfehlen.

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