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Beschlussvorlage

Entscheidung über die Einführung von Leitlinien zum Umgang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Bau-Turbo") (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b., 36a, 246e BauGB)

2026/0030 26.02.2026 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 26.02.2026 · Rat (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Möllenbeck war während der Abstimmung nicht anwesend.

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln die Einführung von Leitlinien zum Umgang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, dem sogenannten „Bau-Turbo“. Diese Leitlinien sollen als verbindliche Grundlage für die Bewertung und Entscheidung über die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB dienen. Damit soll eine rechtssichere und transparente Anwendung der gesetzlichen Regelungen gewährleistet werden, welche die erleichterten planungsrechtlichen Voraussetzungen bis zum Ende des Jahres 2030 ermöglichen.

Die Leitlinien legen fest, dass Wohnbauvorhaben vorrangig im Innenbereich oder in siedlungsnahen Außenbereichen zu prüfen sind, während die Nutzung von Grün-, Schutz-, Gewerbe- und Agrarflächen ausgeschlossen bleibt. Ein zentrales Element ist die Einführung einer strukturierten, vorgelagerten Bauberatung durch die zuständige Fachabteilung. Diese soll bereits vor der Antragstellung die Einhaltung städtebaulicher, umweltbezogener und infrastruktureller Anforderungen klären. Während die Verwaltung für leitlinienkonforme Vorhaben befugt sein soll, die Zustimmung eigenständig zu erteilen, müssen Anträge, die von den Leitlinien abweichen oder eine besondere städtebauliche Bedeutung haben, dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Evaluation der Anwendung der Leitlinien ist bis spätestens Dezember 2026 vorgesehen.

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