Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung der 2. Änderung Nr. 21 "Dingden Süd" und der 5. Änderung Nr. 21 "Dingden Süd" und weiteres Vorgehen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Aufhebung des am 26. Februar 2026 gefassten Aufstellungsbeschlusses für die Änderungen der Bebauungspläne „Dingden Süd“ vor. Grund hierfür ist, dass die bisherige Planung aufgrund ungesicherter Grundstücksflächen nicht in der ursprünglichen Form fortgeführt werden kann. Ein privater Eigentümer hat signalisiert, dass ein Erwerb städtischer Flächen nur im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein konkretes Projekt möglich ist.
Um eine projektbezogene Entwicklung des Gebiets zu ermöglichen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt und Planung dem Rat, die planungsrechtliche Steuerung auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan umzustellen. Die Einleitung dieses Verfahrens soll jedoch an die Bedingung geknüpft werden, dass die im Eigentum der Stadt befindlichen Teilflächen in der Gemarkung Dingden an den angrenzenden privaten Eigentümer veräußert werden. Nur durch diesen Verkauf kann eine zusammenhängende Grundstücksfläche für das Vorhaben sichergestellt werden. Über den geplanten Grundstücksverkauf wird in einem separaten Ausschuss beraten.
Sollte der Beschlussvorschlag nicht angenommen werden, ist die Aufhebung des bestehenden Aufstellungsbeschlusses ohne neues Bauleitplanverfahren vorgesehen. In diesem Fall bliebe das Gebiet als Grün- oder Verkehrsfläche erhalten. Parallel dazu soll geprüft werden, ob die städtischen Flächen im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens zur Schaffung von Wohnraum entwickelt werden können.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026Abstimmungsergebnis: Vertagt