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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1.Fragestunde für Einwohner/innen
- 2.Änderung der Geschäftsordnung des Klima- und Umweltbeirats der Stadt Hamminkeln hier: Anregung eines Bürgers gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2026/0142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2026/0142 behandelt die Änderung und Ergänzung der Geschäftsordnung des Klima- und Umweltbeirats der Stadt Hamminkeln. Hintergrund ist eine Anregung eines Bürgers gemäß § 24 GO NRW. Die vorgeschlagenen Anpassungen umfassen eine sprachliche sowie inhaltliche Überarbeitung des Textes und eine Umbenennung des Gremiums in „Klima-, Umwelt- und Naturbeirat der Stadt Hamminkeln“. Zudem wird die Aufnahme des Wasserversorgungsverbandes angeregt. Ein weiterer Punkt ist die Einführung einer öffentlichen Informationsstunde für Einwohnerinnen und Einwohner als festen ersten Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil der Sitzungen sowie eine klare Trennung zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungsabschnitten.
Die Verwaltung empfiehlt, eine Prüfung und mögliche Änderung der Geschäftsordnung in enger Abstimmung mit dem Klima- und Umweltbeirat vorzubereiten. Dabei soll der Beirat frühzeitig in den Überarbeitungsprozess einbezogen werden, um anschließend einen gemeinsam abgestimmten Änderungsvorschlag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Verwaltung mit der Erarbeitung dieses gemeinsamen Vorschlags zu beauftragen, damit dieser in einer der nächsten Sitzungen zur Entscheidung vorgelegt werden kann.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt - 3.EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur - VortragZur Vorlage · 2026/0103 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur ist seit dem 18. August 2024 in Kraft. Ziel der Regelung ist es, geschädigte Ökosysteme in der Europäischen Union wiederherzustellen und den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen durch Wiederherstellungsmaßnahmen erfasst werden. Deutschland ist dazu verpflichtet, einen nationalen Wiederherstellungsplan zu erstellen und regelmäßig über die Fortschritte zu berichten.
Für Kommunen ergeben sich aus der Verordnung indirekte Auswirkungen auf die Planung und Flächenentwicklung, insbesondere im Hinblick auf urbane Ökosysteme. Ein Ziel ist es, bis 2030 keinen Nettoverlust an städtischen Grün- und Baumkronenflächen zu verzeichnen. Die Stadt Hamminkeln unterliegt den Vorgaben der Verordnung, hat jedoch keine unmittelbare gesetzliche Berichtspflicht gegenüber der EU. Eine Beteiligung der Kommunen kann über die Nutzung von Förderprogrammen für Renaturierung oder Entsiegelung erfolgen. Die Verantwortung für das Monitoring liegt beim Bund und den Ländern; etwaige Sanktionen bei Zielverfehlung richten sich ausschließlich gegen den Mitgliedstaat.
Im Ausschuss für Umwelt und Planung wird die Verordnung im Rahmen eines Vortrags einer Rechtsanwältin behandelt. Ob Kommunen Finanzmittel für die Umsetzung des nationalen Wiederherstellungsplans erhalten, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch ungeklärt.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung)
- 4.Grundsatzentscheidung zur Einführung einer Baumschutzsatzung für das Stadtgebiet von HamminkelnZur Vorlage · 2026/0118 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2026/0118 wird eine Grundsatzentscheidung zur Einführung einer Baumschutzsatzung für das Stadtgebiet von Hamminkeln behandelt. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, die Einführung der Satzung zu beschließen und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines konkreten Entwurfs zu beauftragen. Dieser Entwurf soll Regelungen zum Geltungsbereich, zum Schutzumfang etwa bei Baumarten und Stammumfängen sowie zu Genehmigungstatbeständen, Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen enthalten.
Die Vorlage begründet die Maßnahme mit der Notwendigkeit der Klimaanpassung an Hitzeperioden und Starkregenereignisse sowie mit den Anforderungen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, bis zum Jahr 2030 einen Nettoverlust an urbanen Grünflächen und Baumüberschirmungen zu vermeiden und ab diesem Zeitpunkt einen kontinuierlichen Zuwachs zu erreichen. Eine Baumschutzsatzung soll als Steuerungsinstrument dienen, um den Bestand an Bäumen zu sichern, die Biodiversität zu fördern und Rechtssicherheit für Bürger sowie Investoren durch klare Rahmenbedingungen zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 32 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n), 13 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n), 13 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 5.Förderrichtlinie der Stadt Hamminkeln zur Klimafolgenanpassung auf Privatgrundstücken - „Umgestaltung von Schottergärten und versiegelten Flächen & Neuanpflanzung und Pflege von Privatbäumen“ - Beratung und Beschlussfassung -Zur Vorlage · 2026/0125 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Förderrichtlinie für Klimafolgenanpassung auf Privatgrundstücken vorgelegt. Das Programm umfasst die Umgestaltung von Schottergärten und versiegelten Flächen sowie die Neuanpflanzung und Pflege von Privatbäumen. Ziel der Richtlinie ist es, durch finanzielle Anreize Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung zu bewegen.
Die vorliegende Regelung führt zwei verschiedene Förderaspekte in einer einheitlichen Richtlinie zusammen, um den Antragsaufwand für die Antragstellenden zu verringern. Dabei werden gestaffelte Zuschüsse von bis zu 1.000 Euro pro Grundstück und Jahr gewährt, sofern die Haushaltsmittel dies zulassen. Die Förderung ist auf den 31. Dezember 2026 befristet. Neben den direkten Zuschüssen weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Verringerung versiegelter Flächen zu einer Reduzierung der Niederschlagswassergebühren führen kann, was derzeit etwa 1,50 Euro pro Quadratmeter und Jahr entspricht.
Die Maßnahmen sollen das städtische Mikroklima verbessern, Sickerflächen schaffen und die Artenvielfalt fördern. Der Ausschuss für Umwelt und Planung soll den Entwurf zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt eine Beschlussfassung empfehlen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n), 24 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 6.Entsiegelungsmaßnahmen im Stadtgebiet von HamminkelnZur Vorlage · 2026/0104 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant verschiedene Entsiegelungsmaßnahmen im Stadtgebiet, die durch das KfW-Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ unterstützt werden. Für die förderfähigen Kosten von 1.080.000 Euro liegt eine Förderzusage über 864.000 Euro vor, was einer Bezuschussung von 80 Prozent entspricht. Ziel der Maßnahmen ist die Stärkung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung durch die Wiederherstellung natürlicher Bodenfunktionen sowie die Förderung der Biodiversität.
Im Rahmen der Vorlage sind vier konkrete Standorte aufgeführt. Am Molkereiplatz soll eine Versickerungsmulde zur Entkopplung von etwa 530 Quadratmetern des Kanalnetzes errichtet werden, wobei die Fläche mit Stauden bepflanzt und neue Bäume gesetzt werden sollen. Auf der Parkfläche vor dem Kodi ist die Entsiegelung von fünf Stellplätzen zugunsten neuer Baumstandorte vorgesehen, wobei die Umsetzung als Baumrigolen geprüft wird. An der Windmühle sollen 600 Quadratmeter entsiegelt werden, um einen sogenannten „Tiny Forest“ zur Verbesserung des Mikroklimas und zur Regenwasserversickerung anzulegen.
Ein weiteres Projekt umfasst die Kläranlage am Rissenweg, wo der Abriss von Gebäuden und Einfriedungen sowie die Entsiegelung von rund 1.000 Quadratmetern geplant sind, gefolgt von einer Aufforstung in Zusammenarbeit mit Wald und Holz. Die Verwaltung gibt an, dass für die Maßnahmen am Molkereiplatz, vor dem Kodi und an der Windmühle keine Änderungen der bestehenden Bebauungspläne erforderlich sind.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung)
- 7.Ausbau Betuwe-Linie - Vortrag der Deutschen Bahn zum aktuellen SachstandZur Vorlage · 2026/0117 · Mitteilungsvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Planung am 6. Mai 2026 findet eine Information zum aktuellen Sachstand beim Ausbau der Betuwe-Linie statt. Für den Planfeststellungsabschnitt 2.3, welcher das Stadtgebiet von Hamminkeln betrifft, liegt aktuell noch kein Planfeststellungsbeschluss vor. Ein entsprechender Beschluss wird jedoch innerhalb der kommenden Monate erwartet.
Die Deutsche Bahn wird in der Sitzung über den derzeitigen Stand des Verfahrens berichten. Die Information umfasst dabei auch die Details zur Umplanung im Bereich des Bahnhofs sowie die geplanten Maßnahmen. Zudem wird das weitere Vorgehen nach dem Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses erläutert. Der zuständige Projektabschnittsleiter der Deutschen Bahn steht im Anschluss an den Vortrag für Rückfragen zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung)
- 8.Prüfung und Förderung des Ausbaus öffentlicher Ladeinfrastruktur hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2026Zur Vorlage · 2026/0081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zur Prüfung und Förderung des Ausbaus öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in den Ortskernen von Hamminkeln gestellt. Die Verwaltung soll dabei geeignete Standorte identifizieren, etwa an zentralen Parkplätzen oder im Bereich der Nahversorgung, und die Möglichkeiten einer Umsetzung durch private Betreiber prüfen. Zudem ist eine Bedarfsabschätzung für die zukünftige Anzahl benötigter Ladepunkte unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung sowie der bestehenden Infrastruktur vorzulegen.
Die Verwaltung befürwortet das Vorhaben zur Förderung der Elektromobilität und zur Erreichung kommunaler Klimaschutzziele. Zur Umsetzung wird die Erstellung eines Ladeinfrastrukturkonzeptes angestrebt, das als Teil des Mobilitätsfokuskonzeptes der Stadt fungiert. Hierbei werden Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen geprüft, wobei Programme wie „progres.nrw“ eine Bezuschussung von bis zu 90 Prozent der Investitionskosten für solche Konzepte ermöglichen können. Die Kosten für die Erstellung eines solchen Konzeptes werden auf etwa 26.000 Euro geschätzt.
Ein übergeordnetes Konzept soll zudem dazu beitragen, die Bearbeitung von Anfragen potenzieller Betreiber durch klare Kriterien und Prioritäten zu vereinfachen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Identifizierung der Standorte, der Prüfung von Förderprogrammen sowie der Erarbeitung der Bedarfsanalyse zu beauftragen und über die Ergebnisse des Konzeptes zu berichten.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 9.Antrag der FWI-Fraktion zur Aufstellung des Bebauungsplans "Raiffeisenstraße / Rathausstraße" sowie zum Erlass einer VeränderungssperreZur Vorlage · 2026/0121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat einen Antrag auf die Aufstellung des Bebauungsplans „Raiffeisenstraße / Rathausstraße“ sowie auf den Erlass einer Veränderungssperre gestellt. Das betreffende Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 1,5 Hektar im Ortskern von Hamminkeln und wird durch die Rathausstraße, die Diersfordter Straße und die Raiffeisenstraße begrenzt. Mit dem Antrag sollen Erdgeschossflächen für den Einzelhandel und Dienstleistungen gesichert, Wohnnutzungen in Obergeschossen ermöglicht sowie städtebauliche und klimabezogene Ziele im Bereich des alten Rathauses umgesetzt werden.
Die Verwaltung führt aus, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine ausreichende städtebauliche Erforderlichkeit für ein Bauleitplanverfahren vorliege. Als Gründe werden bestehende Leerstände im zentralen Versorgungsbereich sowie die mögliche Verlagerung oder Schwächung vorhandener Nutzungsstrukturen genannt. Zudem seien die angestrebten Ziele zur Klimaanpassung und Freiraumplanung noch nicht ausreichend konkretisiert.
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln jedoch, den Bebauungsplan aufzustellen und die Veränderungssperre zu erlassen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solches Verfahren mit erheblichen Kosten für Gutachten und fachliche Untersuchungen verbunden sein kann. Die endgültige Entscheidung über das Vorhaben liegt beim Rat.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 10.Antrag zum Haushalt 2026 – Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit für effektiven Klimaschutz (FWI 27.01.2026)Zur Vorlage · 2026/0105 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Im Rahmen der Beschlussvorlage 2026/0105 wird die Fortführung und Intensivierung des Austauschs mit dem Kreis Wesel sowie den Nachbarkommunen angestrebt. Dabei stehen insbesondere der Austausch von Fachwissen, gemeinsame Projektentwickungen und die Erstellung gemeinsamer Förderanträge im Fokus.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass wesentliche Aufgaben im Klimaschutz derzeit zwischen dem Kreis und den Kommunen aufgeteilt sind. Eine umfassende Übertragung kommunaler Aufgaben an den Kreis Wesel erfordert rechtliche sowie finanzielle Rahmenbedingungen und eine Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren. Da viele Maßnahmen einen starken lokalen Bezug haben, ist eine pauschale Übertragung zentraler Aufgaben zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung mit der Prüfung vertiefter Kooperationsmöglichkeiten zu beauftragen. Ziel ist es, Potenziale bei der thematischen Koordination und Bündelung von Aufgaben zu identifizieren, sofern der lokale Bezug der Klimaschutzmaßnahmen gewahrt bleibt. Die bestehenden Gremien und Netzwerke sollen hierfür weiterhin genutzt werden.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 11.Sachstand des Verkehrskonzeptes für den Ortsteil Hamminkeln hier: Anfrage der CDU-Fraktion vom 20.04.2026Zur Vorlage · 2026/0133 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage zum Sachstand des Verkehrskonzeptes für den Ortsteil Hamminkeln gestellt. Ein Entwurf zum Schlussbericht der Ingenieurgesellschaft Brilon Bondzio Weiser liegt hierzu vor. Ziel des Konzepts ist eine stadt-, sozial- und umweltverträgliche Verkehrsführung im Ortskern, die die Belange verschiedener Verkehrsarten sowie die Sicherheit aller Altersgruppen berücksichtigt.
Die Bestandsanalyse beschreibt das bestehende Verkehrssystem als funktionierend und weist auf gute Voraussetzungen für den Fuß- und Radverkehr hin. Dennoch wurden punktuelle Handlungsbedarfe festgestellt. Im Bereich der Diersfordter Straße, insbesondere im Umfeld des Schulzentrums, empfiehlt das Konzept verkehrsberuhigende Maßnahmen sowie die Umwidmung zu einer Fahrradstraße. Zur Aufwertung des Ortskerns wird zudem eine Neuordnung der Marktstraße vorgeschlagen, etwa durch die Einrichtung einer Einbahnstraße, um Platz für breitere Gehwege und Begrünungen zu schaffen. Weitere Maßnahmen betreffen die Schulwegsicherung sowie die Förderung der Multimodalität.
Der Entwurf durchläuft aktuell die Prüfung durch die Fachabteilungen der Stadtverwaltung. Die finale Fassung soll im nächsten Sitzungszyklus zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Eine Präsentation des Entwurfs durch das Ingenieurbüro ist bei Bedarf möglich.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung)
- 12.Durchführung einer Ideenwerkstatt zur zukünftigen Entwicklung des historischen Dorfkerns Dingden sowie Bereitstellung finanzieller und fachlicher MittelZur Vorlage · 2026/0138 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln liegt ein Schreiben des Vereins „Dorfentwicklung Dingden e. V.“ vor, das auf Veränderungen im historischen Dorfkern von Dingden hinweist. Anlass sind verschiedene Maßnahmen wie die Standortverlagerung der Ludgerischule sowie des Einzelhandels aus dem Ortskern sowie Verkäufe und bauliche Veränderungen an einzelnen Gebäuden. Um die zukünftige Nutzung innerörtlicher Flächen zu planen und Leerstände vorzubeugen, wird die Durchführung einer moderierten Ideenwerkstatt vorgeschlagen.
Ziel dieses Verfahrens ist es, unter Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern sowie externen Fachleuten Entwicklungsszenarien für den Dorfkern zu erarbeiten. Dabei sollen Nutzungskonflikte frühzeitig erkannt und eine Grundlage für künftige planerische Entscheidungen geschaffen werden. Für die Umsetzung soll ein externes Fachbüro aus den Bereichen Stadtplanung oder Moderation beauftragt werden. Die Verwaltung wird zudem prüfen, inwieweit Fördermittel aus Programmen der Städtebauförderung oder Dorferneuerung in Anspruch genommen werden können. Ein kommunaler Eigenanteil ist für den Haushalt 2027 vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, die Durchführung der Ideenwerkstatt sowie die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 13.Bebauungsplan Nr. 27 „Am Bokern“ im Ortsteil Dingden - Einbindung eines externen UmsetzungspartnersZur Vorlage · 2026/0106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt und Planung wird über die weitere Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Am Bokern“ im Ortsteil Dingden beraten. Die Verwaltung schlägt vor, für das Projekt einen externen Umsetzungspartner einzubinden, der die integrierte Koordination von städtebaulicher Planung, technischer Erschließung sowie der Energie- und Wasserinfrastruktur übernimmt.
Ziel dieses Ansatzes ist eine ganzheitliche Quartiersentwicklung bereits auf Ebene der Bauleitplanung. Dabei sollen Aspekte der Klimafolgenanpassung, der Niederschlagswasserbewirtschaftung, der Starkregenvorsorge und einer nachhaltigen Wärmeversorgung frühzeitig in die Planung integriert werden. Durch die Bündelung externer Fachplanungen sowie die Abstimmung technischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen sollen Zielkonflikte erkannt und Synergien genutzt werden. Die kommunale Planungshoheit und die Zuständigkeiten der politischen Gremien bleiben dabei gewahrt.
Der Ausschuss soll über einen Grundsatzbeschluss entscheiden, ob dieser integrierte Ansatz unter Einbindung eines externen Partners für den Bebauungsplan „Am Bokern“ weiterverfolgt und ein entsprechender Auftrag vergeben werden soll. Dieses Verfahren könnte als Modell für künftige Entwicklungen in der Kommune dienen.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 14.Antrag auf Änderung FNP und Aufstellung eines Bebauungsplanes für Freiflächen-PV im Butenfeld im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2026/0119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Westenergie Netzservice GmbH hat einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans sowie auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Hamminkeln gestellt. Das geplante Gebiet umfasst die Flurstücke 262, 290 und 291 der Gemarkung Hamminkeln im Bereich Butenfeld. Derzeit findet in diesem Areal eine Kartierung von Brutvögeln statt, wobei das Projektgebiet nicht innerhalb eines ausgewiesenen Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebietes liegt.
Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des städtischen Standortkonzepts für Freiflächen-Solarenergieanlagen, welches Flächen in der Nähe von Bundesfernstraßen, Landesstraßen und Schienenwegen bevorzugt. Ein Teil der Fläche befindet sich zudem im gesetzlich privilegierten Bereich entlang von Autobahnen und Hauptbahnlinien. Die Verwaltung befürwortet die Planung als Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien, weist jedoch darauf hin, dass die vorliegenden Unterlagen für einen Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes noch nicht ausreichend sind. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt daher dem Rat, zunächst lediglich die 83. Änderung des Flächennutzungsplans zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 13 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ausschussmitglied Kloppert nimmt an der Abstimmung aufgrund von Befangenheit nicht teil.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ausschussmitglied Kloppert nimmt an der Abstimmung aufgrund von Befangenheit nicht teil. - 15.Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2026/0100 · Beschlussvorlage
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In dem Ortsteil Hamminkeln liegt ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine etwa 7.000 Quadratmeter große Fläche im Bereich der Straßen Roßmühle und Bislicher Straße vor. Das Vorhaben, das von einem privaten Vorhabenträger initiiert wurde, sieht die Errichtung eines Wohngebiets mit sieben Doppelhäusern vor. Die geplante Nutzung umfasst zudem Garagen, Stellplätze sowie ein Wasserreservoir zur Klimaanpassung. Da das Gebiet derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und im Flächennutzungsplan als Außenbereich ausgewiesen ist, wäre eine Änderung des Planungsrechts erforderlich.
Die Verwaltung hat verschiedene fachliche Bedenken gegen die Einleitung des Verfahrens angeführt. Ein wesentlicher Aspekt ist die Nähe zu einem landwirtschaftlichen Tierbetrieb, wodurch mit Geruchsimmissionen zu rechnen ist. Zudem liegt das Plangebiet laut Regionalplan Ruhr außerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereichs. Für die äußere Erschließung müsste zudem ein bestehender Feldweg in städtischem Eigentum aktiviert werden, was zusätzlichen Abstimmungsaufwand bedeuten würde.
Aufgrund der fehlenden stadtplanerischen Priorität für dieses Gebiet sowie der damit verbundenen Planungsrisiken im Bereich des Immissionsschutzes empfiehlt die zuständige Fachabteilung, den Bebauungsplan nicht aufzustellen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung hat dementsprechend empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln die Ablehnung des Antrags vorzuschlagen, sodass kein Bauleitplanverfahren eingeleitet wird.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 16.Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 "Schnellenhof" im Ortsteil Mehrhoog - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2026/0135 · Beschlussvorlage
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In der Stadt Hamminkeln liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Schnellenhof“ im Ortsteil Mehrhoog vor. Ziel der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss für eine erste Änderung des Plans, um auf dem ehemaligen Hofgelände zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Das Gelände, das ursprünglich durch einen Plan aus dem Jahr 2003 geregelt war, wird nach der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung und dem Rückbau bestehender Gebäude derzeit nicht genutzt.
Die geplante Neunutzung sieht eine Kombination aus Mehrfamilien- und Reihenhäusern vor. Die Verwaltung betrachtet diese Wohnbebauung als eine Möglichkeit, den Siedlungsbereich zu erweitern und den kurzfristigen Bedarf an Bauland in Mehrhoog zu decken. Die Erschließung der Fläche soll über die bisherige Hofzufahrt zum Rehagen sowie über die Hogefeldstraße zur Bahnhofstraße erfolgen. Dabei ist die Leistungsfähigkeit der betroffenen Straßenabschnitte und des Einmündungsbereichs zu beachten.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes geht eine höhere bauliche Ausnutzbarkeit einher, was eine Wertsteigerung des Geländes bedeutet. Die Planung, Erschließung, Vermarktung sowie die Bebauung sollen durch den Antragsteller erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt - 17.2. vereinfachte Änderung Nr. 20 "Gelände Hasselmann / Up de Woort" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2026/0107 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die zweite vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Gelände Hasselmann / Up de Woort“ im Ortsteil Dingden sieht eine Anpassung der Verkehrsfläche vor. Ziel ist die Optimierung der Anfahrbarkeit für eine geplante Arztpraxis durch einen Straßenanschluss an die Nordbrocker Straße. Hierbei soll ein Teilstück der Straße Up de Woort von einem Fuß- und Radweg in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewidmet werden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Anwohner äußerten Bedenken hinsichtlich eines möglichen Verkehrsaufkommens, der Sicherheit für Fußgänger sowie möglicher Auswirkungen auf Grünflächen und die Abfallentsorgung. Die Verwaltung entgegnete, dass die Planung eine geordnete Erschließung sicherstellt und Poller so gestaltet werden sollen, dass Rückwärtsfahrten von Entsorgungsfahrzeugen vermieden werden können. Ein zusätzlicher Versiegelungsgrad oder der Verlust von Grünflächen über das Plangebiet hinaus sei nicht vorgesehen. Die Telekom Deutschland GmbH wies auf betroffene Telekommunikationsleitungen hin, deren Abstimmung im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgen soll. Zudem regte die Bezirksregierung Düsseldorf eine Prüfung auf mögliche Kampfmittelbelastungen an, was bei der Bauausführung berücksichtigt und im Bebauungsplan vermerkt wird.
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss zur vorliegenden Änderung zu fassen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)Ausschussmitglied Möllenbeck ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)Ausschussmitglied Möllenbeck ist bei der Abstimmung nicht anwesend. - 18.Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Ringenberg für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage - Aufstellungsbeschluss für die 82. ÄnderungZur Vorlage · 2026/0101 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln wird die 82. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Ringenberg beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Errichtung und der Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Flurstück 97 in der Gemarkung Ringenberg. Die betreffende Fläche liegt östlich der Bundesautobahn 3 und nördlich der Hamminkelner Straße.
Das Vorhaben erfüllt die Kriterien des städtischen Standortkonzepts für Freiflächenphotovoltaikanlagen, da die Fläche innerhalb eines Abstands von 500 Metern zu einer Bundesfernstraße liegt. Ein Teil des Gebiets befindet sich zudem im gesetzlich privilegierten Bereich entlang der Autobahn.
Obwohl der Rat der Stadt Hamminkeln dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes bereits im Februar 2026 zugestimmt hat, steht der formelle Aufstellungsbeschluss für die 82. Änderung noch aus. Die zuständige Fachabteilung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Planung, dem Antrag zuzustimmen und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 19.80 Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2026/0146 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt und Planung berät in seiner Sitzung am 6. Mai 2026 über die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor.
Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auf bestimmten Flurstücken in der Gemarkung Brünen, Flur 08. Ein Aufstellungsbeschluss hierzu wurde bereits im Oktober 2025 durch den Rat der Stadt Hamminkeln erlassen. Da die notwendigen Unterlagen durch die Antragsteller eingereicht wurden, soll nun das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingeleitet werden.
Die Vorlage beschreibt die Maßnahme als Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien. Der Ausschuss wird gebeten, auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen den Beschluss zur Durchführung der genannten Beteiligungsverfahren zu fassen.
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- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 20.Aufhebung von entbehrlichen oder gegenstandslos gewordenen Planverfahren hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 23.04.2026Zur Vorlage · 2026/0122 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2026/0122 befasst sich die Verwaltung mit dem Antrag der FWI-Fraktion vom 23. April 2026 zur Bereinigung der Übersicht über den Planungsstand der Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren. Ziel des Antrags ist es, die Übersichtlichkeit der Liste zu verbessern, indem entbehrliche oder gegenstandslos gewordene Planverfahren aufgehoben werden.
Die zuständige Fachabteilung hat bereits mit entsprechenden Maßnahmen begonnen, wie auch aus einer vorangegangenen Beschlussvorlage hervorgeht. Aufgrund der hohen Anzahl an Tagesordnungspunkten in der aktuellen Sitzung konnten noch nicht alle notwendigen Aufhebungsbeschlüsse eingebracht werden. Die Verwaltung plant, im Verlauf der kommenden Sitzungen verstärkt entsprechende Vorlagen zur Bereinigung des Planungsstandes vorzulegen, um die gewünschte Klarheit in den laufenden Verfahren zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung)
- 21.Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung der 2. Änderung Nr. 21 "Dingden Süd" und der 5. Änderung Nr. 21 "Dingden Süd" und weiteres VorgehenZur Vorlage · 2026/0139 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Aufhebung des am 26. Februar 2026 gefassten Aufstellungsbeschlusses für die Änderungen der Bebauungspläne „Dingden Süd“ vor. Grund hierfür ist, dass die bisherige Planung aufgrund ungesicherter Grundstücksflächen nicht in der ursprünglichen Form fortgeführt werden kann. Ein privater Eigentümer hat signalisiert, dass ein Erwerb städtischer Flächen nur im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für ein konkretes Projekt möglich ist.
Um eine projektbezogene Entwicklung des Gebiets zu ermöglichen, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt und Planung dem Rat, die planungsrechtliche Steuerung auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan umzustellen. Die Einleitung dieses Verfahrens soll jedoch an die Bedingung geknüpft werden, dass die im Eigentum der Stadt befindlichen Teilflächen in der Gemarkung Dingden an den angrenzenden privaten Eigentümer veräußert werden. Nur durch diesen Verkauf kann eine zusammenhängende Grundstücksfläche für das Vorhaben sichergestellt werden. Über den geplanten Grundstücksverkauf wird in einem separaten Ausschuss beraten.
Sollte der Beschlussvorschlag nicht angenommen werden, ist die Aufhebung des bestehenden Aufstellungsbeschlusses ohne neues Bauleitplanverfahren vorgesehen. In diesem Fall bliebe das Gebiet als Grün- oder Verkehrsfläche erhalten. Parallel dazu soll geprüft werden, ob die städtischen Flächen im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens zur Schaffung von Wohnraum entwickelt werden können.
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- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagt
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Vertagt - 22.Bebauungsplan Nr. 16 "Am Schwershof" im Ortsteil Mehrhoog - Aufhebung Aufstellungsbeschluss - Aufhebung Satzungsbeschluss - Sachstand: Neuer BebauungsplanentwurfZur Vorlage · 2026/0071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln wird über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 „Am Schwershof“ im Ortsteil Mehrhoog beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, sowohl den Aufstellungsbeschluss vom 15. Dezember 2005 als auch den Satzungsbeschluss vom 27. Februar 2008 aufzuheben. Hintergrund dieser Maßnahme ist das Bestreben der Verwaltung, die Liste der zu bearbeitenden Bauleitpläne zu bereinigen und überalterte sowie unwirksame Beschlüsse formal zu entfernen.
Der betreffende Bebauungsplan hat bisher keine Rechtskraft erlangt. Die ursprünglichen Ziele umfassten die Entwicklung eines Wohn- und Geschäftszentrums sowie die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche zur Erschließung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen. Während die Entwicklung des Wohn- und Geschäftsbereichs bereits über andere rechtliche Grundlagen realisiert werden konnte, steht die Umsetzung der Verkehrsfläche noch aus. Für einen neuen Bebauungsplanentwurf ist der Zugriff auf Flächen in privatem Eigentum erforderlich, was bislang nicht erreicht wurde. Da ein neuer Entwurf daher aktuell nicht vorgelegt werden kann, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt und Planung dem Rat die Aufhebung der bestehenden Beschlüsse. Sobald neue Planungen vorliegen, können die entsprechenden Beschlüsse erneut gefasst werden.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 23.Einführung von Leitlinien zum Umgang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Bau-Turbo") (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 246e BauGB) als Entscheidungsgrundlage für die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGBZur Vorlage · 2026/0099 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln und der Ausschuss für Umwelt und Planung beraten über die Einführung von Leitlinien zum Umgang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, dem sogenannten „Bau-Turbo“. Diese Leitlinien sollen als verbindliche Grundlage für die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB dienen. Damit wird eine einheitliche Bewertungsgrundlage geschaffen, um die städtebauliche Entwicklung der Stadt zu steuern und rechtliche Sicherheit bei der Anwendung der neuen planungsrechtlichen Möglichkeiten zu gewährleisten.
Die Regelung sieht eine klare Aufgabenverteilung vor: Vorhaben, die alle Kriterien der Leitlinien erfüllen und keine Ausschlusskriterien aufweisen, können von der Verwaltung eigenständig genehmigt werden. Bei Abweichungen von den Vorgaben ist jedoch eine Entscheidung durch die politischen Gremien erforderlich. Liegen spezifische Ausschlusskriterien vor, etwa die Lage in sensiblen Bereichen wie Grün-, Schutz- oder Agrarflächen, ist die Anwendung des „Bau-Turbo“-Verfahrens ausgeschlossen und es gilt das reguläre Planungsrecht.
Ein zentraler Bestandteil der Leitlinien ist eine verpflichtende, vorgelagerte planungsrechtliche Bauberatung. Diese dient dazu, bereits vor der Antragstellung die Eignung von Vorhaben sowie Anforderungen an Umwelt- und Klimabelange zu klären. Die Leitlinien legen zudem fest, dass die Anwendung auf Wohnbauvorhaben in Innenbereichen oder siedlungsnahen Außenbereichen konzentriert werden soll. Die Verwaltung empfielegt die Verabschiedung der Leitlinien, um eine effiziente Verfahrensabwicklung bei gleichzeitiger Wahrung der Planungshoheit zu ermöglichen.
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- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 24.Bauvoranfrage "Errichtung von zwei Einfamilienhäusern" im Ortsteil Brünen, Az. 63-00243/26-04 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGBZur Vorlage · 2026/0089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern im Ortsteil Brünen vor. Der Antrag bezieht sich auf ein Grundstück an der Weseler Straße am Ortsrand und beantragt die Anwendung der Sonderregelung nach § 246e BauGB. Da das Vorhaben planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist, kann es nach den regulären Bestimmungen des Baugesetzbuches nicht genehmigt werden, da der Flächennutzungsplan dem Vorhaben entgegensteht.
Die Verwaltung stellt jedoch einen räumlichen Zusammenhang zu angrenzenden Wohn- und Gewerbegebieten fest. Stadtplanerisch wird die geplante Bebauung als eine organische Fortführung des Siedlungsrandes bewertet, wodurch bestehende bauliche Lücken geschlossen werden. Die verkehrstechnische Erschließung sowie die kanaltechnische Anbindung sind gesichert. Hinsichtlich der Umweltbelange und der Beteiligung von Behörden wie dem Kreis Wesel oder dem Regionalverband Ruhr sieht die Verwaltung keine wesentlichen Hindernisse, sofern die Stellungnahmen der zuständigen Stellen positiv ausfallen.
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu beschließen. Die abschließende Beurteilung der Bauvoranfrage bleibt dem Benehmen mit den zuständigen Naturschutz- und Immissionsschutzbehörden vorbehalten.
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- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Götz ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 25.Bauvoranfrage "Errichtung eines Mehrfamilienhauses" im Ortsteil Mehrhoog, Az. 63-00038/26-05 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGBZur Vorlage · 2026/0108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Ortsteil Mehrhoog vor. Das geplante Vorhaben befindet sich an der Einmündung Vorthuiyser Weg in die Bahnhofstraße. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, wird die Anwendung des § 246e BauGB beantragt, um den Wohnungsbau zu beschleunigen.
Die zuständige Fachabteilung empfiehlt die Zustimmung zum Vorhaben. Nach einer Prüfung der planungsrechtlichen Aspekte stellt die Verwaltung fest, dass das Grundstück unmittelbar an den bestehenden Siedlungsrand anschließt und somit ein räumlicher Zusammenhang mit bebauten Flächen gegeben ist. Das Gebäude soll sich hinsichtlich Höhe und Bauweise in die Umgebung einfügen. Die Erschließung sowie die Versorgung durch die vorhandene Infrastruktur sind gewährleistet. Eine wesentliche Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung oder von Umweltschutzbelangen wird nicht erwartet, da das Vorhaben lediglich eine geringfügige Erweiterung des Siedlungsrandes darstellt und dem Zweck der Wohnraumsicherung dient.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte unter anderem über die Internetseite der Stadt. Von den befragten Nachbarn liegen keine Stellungnahmen vor, die dem Bauvorhaben entgegenstehen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung soll dem Rat der Stadt Hamminkeln eine Entscheidung über die kommunale Zustimmung gemäß § 36a BauGB vorschlagen.
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- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 26.Bauvoranfrage zur Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGBZur Vorlage · 2026/0123 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In Hamminkeln liegt eine Bauvoranfrage für die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 16 Wohneinheiten und 27 Garagen im Ortsteil Hamminkeln vor. Das geplante Vorhaben befindet sich an der Roßmühle im Außenbereich. Der Antrag beinhaltet die Bitte um Anwendung des § 246e BauGB zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.
Die fachliche Prüfung durch die Verwaltung ergibt, dass das Projekt zwar einen räumlichen Zusammenhang zur bestehenden Bebauung aufweist, jedoch aufgrund der geplanten Baukörper und der baulichen Dichte über eine bloße Ergänzung vorhandener Strukturen hinausgeht. Die verkehrliche Erschließung über den Wirtschaftsweg Roßmühle müsste ausgebaut werden, wobei eine Kostenbeteiligung des Investors angeboten wurde. Aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens im Bereich von Schulen und Sportplätzen sowie der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen wird die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens als zweckmäßig erachtet, um die Erschließung und die Umweltauswirkungen planerisch zu steuern.
Die Verwaltung empfiehlt, eine bauliche Entwicklung im Rahmen eines förmlichen Verfahrens zu ordnen, um die Gesamtentwicklung des Bereichs sicherzustellen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, die Zustimmung zur Bauvoranfrage auf Grundlage von § 36a BauGB nicht zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 27.Bauvoranfrage „Neubau eines Wohnhauses mit 15 WE“ im Ortsteil Brünen, Az. 63-01001/25-04 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGBZur Vorlage · 2026/0124 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses mit 15 Wohneinheiten im Ortsteil Brünen vor. Das geplante Vorhaben auf der Weseler Straße umfasst zwei Vollgeschosse sowie ein ausgebautes Dachgeschoss. Die Stellplätze sollen überwiegend entlang der Weseler Straße angeordnet und über den Stichweg „Auf dem Stemmingholt“ angefahren werden. Der Antragsteller beantragte die Anwendung des § 246e BauGB zur Beschleunigung des Verfahrens.
Die planungsrechtliche Prüfung ergab Abweichungen vom Bebauungsplan Nr. 9 „Kappertsberg“. Das Vorhaben überschreitet die Baugrenze zum Stichweg „Auf dem Stemmingholt“, betrifft die Drempelhöhe und platziert Stellplätze innerhalb eines ausgewiesenen Sichtdreiecks. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist nicht möglich, da dadurch öffentliche Belange berührt werden. Der Landesbetrieb Straßen-NRW äußerte zudem Bedenken hinsichtlich der Sicherung der Sichtbeziehung zur B70.
Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die Planung in der vorliegenden Form aufgrund der Anforderungen an das Sichtdreieck nicht umsetzbar ist und eine Umplanung erfordert. Seitens der Nachbarschaft liegen Stellungnahmen vor, die die Gebäudehöhe sowie die Parkplatzsituation thematisieren. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu verweigern.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 8 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 8 Stimmenthaltung(en) - 28.Bauvoranfrage „Energetische Sanierung und Umbau eines Zweifamilienhauses“ im Ortsteil Dingden, Az. 63-00174/26-04 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGBZur Vorlage · 2026/0136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ortsteil Dingden liegt eine Bauvoranfrage zur energetischen Sanierung und zum Umbau eines Zweifamilienhauses vor. Der Antragsteller strebt die Anwendung des sogenannten „Bau-Turbos“ gemäß § 246e BauGB an. Das Vorhaben sieht vor, durch eine Aufstockung im Bereich des Dachgeschosses bzw. Obergeschosses eine zweite Wohneinheit zu schaffen. Im Vergleich zu einer bereits vorliegenden Baugenehmigung, die eine höhere Firsthöhe vorsah, ist nun eine Reduzierung der Gebäudehöhe auf etwa 6,50 Meter geplant, um den Baukörper besser in die Nachbarbebauung einzufügen.
Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ringstraße“ ab, da dieses zwei Vollgeschosse statt der zulässigen einen sowie eine andere Dachneigung vorsieht. Da die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 BauGB nicht gegeben sind, wird die Zulassung über das Verfahren nach § 246e BauGB geprüft. Die Verwaltung stellt fest, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen oder eine zusätzliche Flächenversiegelung zu erwarten sind und lediglich mit einem geringen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Da die betroffene Nachbarschaft bereits ihre Zustimmung erklärt hat, empfiehlt die zuständige Fachabteilung dem Ausschuss für Umwelt und Planung, der Bauvoranfrage zuzustimmen und den Rat der Stadt Hamminkeln zur Beschlussfassung vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 29.Bauvoranfrage "Neubau von 4 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage“ im Ortsteil Dingden, Ringstraße, ehemaliges Sportplatzgelände, (Az. 63-00321/26-04) - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGBZur Vorlage · 2026/0137 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt eine Bauvoranfrage für den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage im Ortsteil Dingden vor. Das Projekt ist auf dem ehemaligen Sportplatzgelände an der Ringstraße geplant. Der Antragsteller beantragt die Anwendung des sogenannten „Bau-Turbos“ gemäß § 246e BauGB, um das Vorhaben beschleunigt umzusetzen.
Das geplante Vorhaben umfasst insgesamt 70 Wohneinheiten in drei Vollgeschossen sowie einem zurückgesetzten Staffelgeschoss. Dabei ergeben sich Abweichungen vom geltenden Bebauungsplan Nr. BO8. Die beantragte Gebäudehöhe liegt bei etwa 12,7 Metern statt der zulässigen 11,5 Meter. Zudem wird eine Geschossflächenzahl von 1,2 anstelle des maximal zulässigen Wertes von 0,8 angestrebt. Auch die Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude sowie die Baugrenze in Richtung Ringstraße sollen überschritten werden.
Die zuständige Fachabteilung bewertet das Vorhaben als eine Maßnahme zur innerörtlichen Nachverdichtung. Die Überschreitung der Gebäudehöhe und der Geschossflächenzahl wird mit dem Einsatz einer Tiefgarage und der damit verbundenen Erhaltung unversiegelter Flächen begründet. Die Verkehrserschließung soll über die Ringstraße sowie den Anschluss an die Krechtinger Straße erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Zustimmung zur Bauvoranfrage gemäß § 36a BauGB zu beschließen.
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- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) - 30.3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) für eine nachhaltigere Flächenentwicklung - 2. Beteiligungsverfahren - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2026/0120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen führt derzeit das zweite Beteiligungsverfahren zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) durch. Ziel der Überarbeitung ist die Förderung eines klimaneutralen Industrielandes sowie eine nachhaltige Raumentwicklung, die den Flächenbedarf für Wirtschaft, Landwirtschaft und Wohnungsbau mit dem Naturschutz in Einklang bringt.
Der überarbeitete Entwurf enthält neue Ziele und Grundsätze zur Steuerung der Flächenentwicklung. Für die Stadt Hamminkeln sind insbesondere Regelungen zur Erweiterung bestehender Betriebsstandorte sowie zur Nachnutzung aufgegebener Standorte relevant. Dies betrifft unter anderem geplante Vorhaben im Ortsteil Brünen, wie die Errichtung einer Lager- und Logistikhalle eines Elektrobetriebs sowie die Umnutzung eines ehemaligen Standorts einer Blutmehlfabrik. Zudem sieht der Entwurf neue Möglichkeiten für den Einzelhandel vor, um die Nahversorgung in Wohngebieten durch kleinere Verkaufsflächen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche zu stärken. Weitere Änderungen betreffen die Lenkung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen sowie den Umgang mit waldarmen Gebieten, zu denen das Stadtgebiet Hamminkeln zählt. Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat zu den vorliegenden Änderungen keine Anregungen oder Bedenken geäußert.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 31.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 04.02.2026 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 32.Mitteilungen und Anfragen