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Beschlussvorlage

Bauvoranfrage zur Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGB

2026/0123 21.05.2026 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.

✦ KI-Zusammenfassung

In Hamminkeln liegt eine Bauvoranfrage für die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 16 Wohneinheiten und 27 Garagen im Ortsteil Hamminkeln vor. Das geplante Vorhaben befindet sich an der Roßmühle im Außenbereich. Der Antrag beinhaltet die Bitte um Anwendung des § 246e BauGB zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.

Die fachliche Prüfung durch die Verwaltung ergibt, dass das Projekt zwar einen räumlichen Zusammenhang zur bestehenden Bebauung aufweist, jedoch aufgrund der geplanten Baukörper und der baulichen Dichte über eine bloße Ergänzung vorhandener Strukturen hinausgeht. Die verkehrliche Erschließung über den Wirtschaftsweg Roßmühle müsste ausgebaut werden, wobei eine Kostenbeteiligung des Investors angeboten wurde. Aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens im Bereich von Schulen und Sportplätzen sowie der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen wird die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens als zweckmäßig erachtet, um die Erschließung und die Umweltauswirkungen planerisch zu steuern.

Die Verwaltung empfiehlt, eine bauliche Entwicklung im Rahmen eines förmlichen Verfahrens zu ordnen, um die Gesamtentwicklung des Bereichs sicherzustellen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, die Zustimmung zur Bauvoranfrage auf Grundlage von § 36a BauGB nicht zu erteilen.

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