Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- GESCHÄFTSORDNUNG UND EINWOHNERFRAGESTUNDE
- a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- b) Fragestunde für Einwohner/innen
- 1Bauvoranfrage Ringstraße
- c) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- e) Feststellung der Tagesordnung
- 1.Wahl eines Beigeordneten hier: Verfügung des Landrats zur Beanstandung des Wahlbeschlusses vom 26.02.2026Zur Vorlage · 2026/0147 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminklen hat am 26. Februar 2026 einstimmig einen Bewerber zum Ersten Beigeordneten gewählt. Dieser Wahlbeschluss wurde durch eine Verfügung des Landrats des Kreises Wesel beanstandet. Die Kommunalaufsicht begründet die Beanstandung mit dem Vorwurf, dass der gewählte Bewerber nicht über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen sowie eine ausreichende Führungserfahrung verfüge. Grundlage hierfür sind Auslegungsrichtlinien der Bezirksregierung Düsseldorf, wonach eine hauptberufliche Führungserfahrung von mindestens zwei Jahren bei einer festgelegten Mitarbeiterzahl sowie eine dreijährige Fachpraxis in den relevanten Geschäftsbereichen vorausgesetzt werden.
Die Verwaltung hält dagegen, dass diese spezifischen Anforderungen zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung nicht bekannt waren. Es wurde dargelegt, dass die notwendigen Kompetenzen auch durch Erfahrungen außerhalb klassischer Leitungspositionen erworben wurden und der Rat eine prognostische Entscheidung hinsichtlich der künftigen Amtsführung trifft. Der Bürgermeister hat den Rat über die Weisung des Landrats zur Beanstandung in Kenntnis gesetzt.
Da die Beanstandung eine aufschiebende Wirkung entfaltet, konnte die Ernennungsurkunde bisher nicht ausgehändigt werden. In der Sitzung am 21. Mai 2026 wird der Rat erneut über den Bestand des Wahlbeschlusses entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, den ursprünglichen Beschluss beizubehalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) 24 Ja-Stimmen, 20 Gegenstimmen 2) 24 Ja-Stimmen, 20 GegenstimmenRatsmitglied Dülligen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1) 24 Ja-Stimmen, 20 Gegenstimmen 2) 24 Ja-Stimmen, 20 GegenstimmenRatsmitglied Dülligen ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 2.1. Änderung des Stellenplans für das Jahr 2026Zur Vorlage · 2026/0148 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine erste Änderung des Stellenplans für das Jahr 2026 vor. Ziel der Vorlage ist die Schaffung einer Laufbahnbeamtenstelle der Besoldungsgruppe A14 im Produkt „Verwaltungsvorstand“. Diese Maßnahme dient dazu, eine mögliche Vakanz in der Leitung des Verwaltungsvorstands zeitnah zu besetzen, falls die Kommunalaufsicht den bestehenden Wahlbeschluss zur Beigeordnetenwahl aufhebt.
Die neue Stelle soll den gleichen Aufgabenzuschnitt wie die ursprünglich ausgeschriebene Beigeordnetenstelle aufweisen. Durch diese Regelung wird zudem ermöglicht, dass Bewerber im Rahmen der Personalentwicklung die erforderlichen Qualifikationen für eine spätere Wahlbeamtenstelle erwerben können, sollten rechtliche Anforderungen an Fachlichkeit und Führungserfahrung bestätigt werden.
Die Entscheidung über den Inhalt der Stellenausschreibung obliegt dem Bürgermeister. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat sind im Rahmen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Stellenplanänderung beteiligt. Für das Auswahlverfahren ist zudem das Einvernehmen des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Sowohl der Personalrat als auch die Gleichstellungsstelle haben die vorgeschlagene Vorgehensweise positiv bewertet. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus dieser Änderung nicht, da die Personalkosten für eine Stelle der Besoldungsgruppe A15 bereits im Haushaltsplan 2026 berücksichtigt sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 2 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 3.Förderung von Public-Viewing-Veranstaltungen zur Fußball-WM 2026 hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2026Zur Vorlage · 2026/0083 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zur Förderung von Public-Viewing-Veranstaltungen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung Anträge für solche Veranstaltungen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich des Lärmschutzes, prüft. Da die entsprechende bundesweite Verordnung noch auf die Zustimmung des Bundesrates wartet, ist eine rechtzeitige Umsetzung bis Juni 2026 vorgesehen.
Zudem soll die Verwaltung potenzielle Veranstalter wie Gastronomiebetriebe, Vereine oder Initiativen aktiv über bestehende Sonderregelungen und Genehmigungsmöglichkeiten informieren. Dies soll durch gezielte Ansprache sowie über die kommunalen Informationskanäle und Social-Media-Präsenzen der Stadt geschehen, wobei die Stelle des Wirtschaftsförderers einbezogen wird. Sollten sich im Zuge dieser Maßnahmen keine privaten Veranstalter finden, ist die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, in welcher Form die Stadt Hamminkeln die Durchführung gemeinschaftlicher Spielübertragungen unterstützen kann. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing empfiehlt dem Rat, diesen Maßnahmen zuzustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 29.04.2026 · Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 4.Antrag der AfD-Fraktion vom 26.01.2026 zur Schulwegsicherung Grundschule MehrhoogZur Vorlage · 2026/0078 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat mit einem Antrag vom 26. Januar 2026 eine Änderung der Verkehrssituation im Bereich der Grundschule Mehrhoog angeregt. Ziel ist die Versetzung einer Lichtsignalanlage auf der Bahnhofstraße (L602). Die vorgeschlagene Maßnahme sieht vor, die Ampel von der Kreuzung Vorthuiyser Weg / Bahnhofstraße an die Kreuzung Bahnhofstraße / Halderner Straße zu verlegen.
Die zuständigen Fachdienste bewerten das Vorhaben als ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Gemäß § 41 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen fällt eine solche Entscheidung in die Zuständigkeit des Bürgermeisters, sofern der Rat oder ein Ausschuss keine andere Entscheidung vorbehält. Eine anderweitige Zuständigkeit des Rates lässt sich aus der geltenden Zuständigkeitsordnung nicht ableiten.
Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt soll den Antrag der Fraktion zur Kenntnis nehmen. Der vorliegende Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, die Angelegenheit als Geschäft der laufenden Verwaltung zuständigkeitshalber an den Bürgermeister zu überweisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 30.04.2026 · Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 40 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 5.Anpassung der Vergabekriterien für die EhrenamtskarteZur Vorlage · 2026/0097 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Vergabekriterien für die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Hintergrund sind neue landesweite Regelungen, die den Zugang zur Karte erleichtern sollen. Die zeitlichen Anforderungen wurden von mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr auf mindestens vier Stunden pro Woche bzw. 200 Stunden pro Jahr gesenkt. Zudem werden nun auch Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der steuerlichen Freibeträge, wie die Ehrenamtspauschale oder Übungsleiterpauschale, berücksichtigt.
Um das ehrenamtliche Engagement in Hamminkeln zu unterstützen, wird vorgeschlagen, die bisherige Mindestdauer der ehrenamtlichen Tätigkeit von drei Jahren auf ein Jahr zu reduzieren. Parallel dazu prüft die Verwaltung derzeit die kommunalen Vergünstigungen im Stadtgebiet und sucht nach weiteren Partnern für die Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit. Der Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Reduzierung der Mindestdauer auf ein Jahr zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 30.04.2026 · Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt (2. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 6.Grundsatzentscheidung zur Einführung einer Baumschutzsatzung für das Stadtgebiet von HamminkelnZur Vorlage · 2026/0118 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2026/0118 wird eine Grundsatzentscheidung zur Einführung einer Baumschutzsatzung für das Stadtgebiet von Hamminkeln behandelt. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, die Einführung der Satzung zu beschließen und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines konkreten Entwurfs zu beauftragen. Dieser Entwurf soll Regelungen zum Geltungsbereich, zum Schutzumfang etwa bei Baumarten und Stammumfängen sowie zu Genehmigungstatbeständen, Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen enthalten.
Die Vorlage begründet die Maßnahme mit der Notwendigkeit der Klimaanpassung an Hitzeperioden und Starkregenereignisse sowie mit den Anforderungen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, bis zum Jahr 2030 einen Nettoverlust an urbanen Grünflächen und Baumüberschirmungen zu vermeiden und ab diesem Zeitpunkt einen kontinuierlichen Zuwachs zu erreichen. Eine Baumschutzsatzung soll als Steuerungsinstrument dienen, um den Bestand an Bäumen zu sichern, die Biodiversität zu fördern und Rechtssicherheit für Bürger sowie Investoren durch klare Rahmenbedingungen zu schaffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 32 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n), 13 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 32 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 7.Förderrichtlinie der Stadt Hamminkeln zur Klimafolgenanpassung auf Privatgrundstücken - „Umgestaltung von Schottergärten und versiegelten Flächen & Neuanpflanzung und Pflege von Privatbäumen“ - Beratung und Beschlussfassung -Zur Vorlage · 2026/0125 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Förderrichtlinie für Klimafolgenanpassung auf Privatgrundstücken vorgelegt. Das Programm umfasst die Umgestaltung von Schottergärten und versiegelten Flächen sowie die Neuanpflanzung und Pflege von Privatbäumen. Ziel der Richtlinie ist es, durch finanzielle Anreize Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung zu bewegen.
Die vorliegende Regelung führt zwei verschiedene Förderaspekte in einer einheitlichen Richtlinie zusammen, um den Antragsaufwand für die Antragstellenden zu verringern. Dabei werden gestaffelte Zuschüsse von bis zu 1.000 Euro pro Grundstück und Jahr gewährt, sofern die Haushaltsmittel dies zulassen. Die Förderung ist auf den 31. Dezember 2026 befristet. Neben den direkten Zuschüssen weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Verringerung versiegelter Flächen zu einer Reduzierung der Niederschlagswassergebühren führen kann, was derzeit etwa 1,50 Euro pro Quadratmeter und Jahr entspricht.
Die Maßnahmen sollen das städtische Mikroklima verbessern, Sickerflächen schaffen und die Artenvielfalt fördern. Der Ausschuss für Umwelt und Planung soll den Entwurf zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt eine Beschlussfassung empfehlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n), 24 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n), 24 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 8.Prüfung und Förderung des Ausbaus öffentlicher Ladeinfrastruktur hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2026Zur Vorlage · 2026/0081 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zur Prüfung und Förderung des Ausbaus öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in den Ortskernen von Hamminkeln gestellt. Die Verwaltung soll dabei geeignete Standorte identifizieren, etwa an zentralen Parkplätzen oder im Bereich der Nahversorgung, und die Möglichkeiten einer Umsetzung durch private Betreiber prüfen. Zudem ist eine Bedarfsabschätzung für die zukünftige Anzahl benötigter Ladepunkte unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung sowie der bestehenden Infrastruktur vorzulegen.
Die Verwaltung befürwortet das Vorhaben zur Förderung der Elektromobilität und zur Erreichung kommunaler Klimaschutzziele. Zur Umsetzung wird die Erstellung eines Ladeinfrastrukturkonzeptes angestrebt, das als Teil des Mobilitätsfokuskonzeptes der Stadt fungiert. Hierbei werden Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen geprüft, wobei Programme wie „progres.nrw“ eine Bezuschussung von bis zu 90 Prozent der Investitionskosten für solche Konzepte ermöglichen können. Die Kosten für die Erstellung eines solchen Konzeptes werden auf etwa 26.000 Euro geschätzt.
Ein übergeordnetes Konzept soll zudem dazu beitragen, die Bearbeitung von Anfragen potenzieller Betreiber durch klare Kriterien und Prioritäten zu vereinfachen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Identifizierung der Standorte, der Prüfung von Förderprogrammen sowie der Erarbeitung der Bedarfsanalyse zu beauftragen und über die Ergebnisse des Konzeptes zu berichten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 9.Antrag der FWI-Fraktion zur Aufstellung des Bebauungsplans "Raiffeisenstraße / Rathausstraße" sowie zum Erlass einer VeränderungssperreZur Vorlage · 2026/0121 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion hat einen Antrag auf die Aufstellung des Bebauungsplans „Raiffeisenstraße / Rathausstraße“ sowie auf den Erlass einer Veränderungssperre gestellt. Das betreffende Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 1,5 Hektar im Ortskern von Hamminkeln und wird durch die Rathausstraße, die Diersfordter Straße und die Raiffeisenstraße begrenzt. Mit dem Antrag sollen Erdgeschossflächen für den Einzelhandel und Dienstleistungen gesichert, Wohnnutzungen in Obergeschossen ermöglicht sowie städtebauliche und klimabezogene Ziele im Bereich des alten Rathauses umgesetzt werden.
Die Verwaltung führt aus, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine ausreichende städtebauliche Erforderlichkeit für ein Bauleitplanverfahren vorliege. Als Gründe werden bestehende Leerstände im zentralen Versorgungsbereich sowie die mögliche Verlagerung oder Schwächung vorhandener Nutzungsstrukturen genannt. Zudem seien die angestrebten Ziele zur Klimaanpassung und Freiraumplanung noch nicht ausreichend konkretisiert.
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln jedoch, den Bebauungsplan aufzustellen und die Veränderungssperre zu erlassen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solches Verfahren mit erheblichen Kosten für Gutachten und fachliche Untersuchungen verbunden sein kann. Die endgültige Entscheidung über das Vorhaben liegt beim Rat.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 27 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en) - 10.Antrag zum Haushalt 2026 – Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit für effektiven Klimaschutz (FWI 27.01.2026)Zur Vorlage · 2026/0105 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Im Rahmen der Beschlussvorlage 2026/0105 wird die Fortführung und Intensivierung des Austauschs mit dem Kreis Wesel sowie den Nachbarkommunen angestrebt. Dabei stehen insbesondere der Austausch von Fachwissen, gemeinsame Projektentwickungen und die Erstellung gemeinsamer Förderanträge im Fokus.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass wesentliche Aufgaben im Klimaschutz derzeit zwischen dem Kreis und den Kommunen aufgeteilt sind. Eine umfassende Übertragung kommunaler Aufgaben an den Kreis Wesel erfordert rechtliche sowie finanzielle Rahmenbedingungen und eine Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren. Da viele Maßnahmen einen starken lokalen Bezug haben, ist eine pauschale Übertragung zentraler Aufgaben zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Verwaltung mit der Prüfung vertiefter Kooperationsmöglichkeiten zu beauftragen. Ziel ist es, Potenziale bei der thematischen Koordination und Bündelung von Aufgaben zu identifizieren, sofern der lokale Bezug der Klimaschutzmaßnahmen gewahrt bleibt. Die bestehenden Gremien und Netzwerke sollen hierfür weiterhin genutzt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 11.Durchführung einer Ideenwerkstatt zur zukünftigen Entwicklung des historischen Dorfkerns Dingden sowie Bereitstellung finanzieller und fachlicher MittelZur Vorlage · 2026/0138 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln liegt ein Schreiben des Vereins „Dorfentwicklung Dingden e. V.“ vor, das auf Veränderungen im historischen Dorfkern von Dingden hinweist. Anlass sind verschiedene Maßnahmen wie die Standortverlagerung der Ludgerischule sowie des Einzelhandels aus dem Ortskern sowie Verkäufe und bauliche Veränderungen an einzelnen Gebäuden. Um die zukünftige Nutzung innerörtlicher Flächen zu planen und Leerstände vorzubeugen, wird die Durchführung einer moderierten Ideenwerkstatt vorgeschlagen.
Ziel dieses Verfahrens ist es, unter Einbeziehung von Bürgerinnen und Bürgern sowie externen Fachleuten Entwicklungsszenarien für den Dorfkern zu erarbeiten. Dabei sollen Nutzungskonflikte frühzeitig erkannt und eine Grundlage für künftige planerische Entscheidungen geschaffen werden. Für die Umsetzung soll ein externes Fachbüro aus den Bereichen Stadtplanung oder Moderation beauftragt werden. Die Verwaltung wird zudem prüfen, inwieweit Fördermittel aus Programmen der Städtebauförderung oder Dorferneuerung in Anspruch genommen werden können. Ein kommunaler Eigenanteil ist für den Haushalt 2027 vorgesehen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, die Durchführung der Ideenwerkstatt sowie die Bereitstellung der erforderlichen Mittel zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en) - 12.Antrag auf Änderung FNP und Aufstellung eines Bebauungsplanes für Freiflächen-PV im Butenfeld im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2026/0119 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Westenergie Netzservice GmbH hat einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans sowie auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Hamminkeln gestellt. Das geplante Gebiet umfasst die Flurstücke 262, 290 und 291 der Gemarkung Hamminkeln im Bereich Butenfeld. Derzeit findet in diesem Areal eine Kartierung von Brutvögeln statt, wobei das Projektgebiet nicht innerhalb eines ausgewiesenen Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebietes liegt.
Das Vorhaben entspricht den Vorgaben des städtischen Standortkonzepts für Freiflächen-Solarenergieanlagen, welches Flächen in der Nähe von Bundesfernstraßen, Landesstraßen und Schienenwegen bevorzugt. Ein Teil der Fläche befindet sich zudem im gesetzlich privilegierten Bereich entlang von Autobahnen und Hauptbahnlinien. Die Verwaltung befürwortet die Planung als Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien, weist jedoch darauf hin, dass die vorliegenden Unterlagen für einen Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes noch nicht ausreichend sind. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt daher dem Rat, zunächst lediglich die 83. Änderung des Flächennutzungsplans zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 13 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)Ausschussmitglied Kloppert nimmt an der Abstimmung aufgrund von Befangenheit nicht teil.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 29 Ja-Stimme(n), 13 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 13.Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB im Ortsteil HamminkelnZur Vorlage · 2026/0100 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In dem Ortsteil Hamminkeln liegt ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine etwa 7.000 Quadratmeter große Fläche im Bereich der Straßen Roßmühle und Bislicher Straße vor. Das Vorhaben, das von einem privaten Vorhabenträger initiiert wurde, sieht die Errichtung eines Wohngebiets mit sieben Doppelhäusern vor. Die geplante Nutzung umfasst zudem Garagen, Stellplätze sowie ein Wasserreservoir zur Klimaanpassung. Da das Gebiet derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und im Flächennutzungsplan als Außenbereich ausgewiesen ist, wäre eine Änderung des Planungsrechts erforderlich.
Die Verwaltung hat verschiedene fachliche Bedenken gegen die Einleitung des Verfahrens angeführt. Ein wesentlicher Aspekt ist die Nähe zu einem landwirtschaftlichen Tierbetrieb, wodurch mit Geruchsimmissionen zu rechnen ist. Zudem liegt das Plangebiet laut Regionalplan Ruhr außerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereichs. Für die äußere Erschließung müsste zudem ein bestehender Feldweg in städtischem Eigentum aktiviert werden, was zusätzlichen Abstimmungsaufwand bedeuten würde.
Aufgrund der fehlenden stadtplanerischen Priorität für dieses Gebiet sowie der damit verbundenen Planungsrisiken im Bereich des Immissionsschutzes empfiehlt die zuständige Fachabteilung, den Bebauungsplan nicht aufzustellen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung hat dementsprechend empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln die Ablehnung des Antrags vorzuschlagen, sodass kein Bauleitplanverfahren eingeleitet wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 14.2. vereinfachte Änderung Nr. 20 "Gelände Hasselmann / Up de Woort" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse öffentliche Auslegung - Satzungsbeschluss (§ 10 Abs. 1 BauGB)Zur Vorlage · 2026/0107 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die zweite vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Gelände Hasselmann / Up de Woort“ im Ortsteil Dingden sieht eine Anpassung der Verkehrsfläche vor. Ziel ist die Optimierung der Anfahrbarkeit für eine geplante Arztpraxis durch einen Straßenanschluss an die Nordbrocker Straße. Hierbei soll ein Teilstück der Straße Up de Woort von einem Fuß- und Radweg in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewidmet werden.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen verschiedene Stellungnahmen ein. Anwohner äußerten Bedenken hinsichtlich eines möglichen Verkehrsaufkommens, der Sicherheit für Fußgänger sowie möglicher Auswirkungen auf Grünflächen und die Abfallentsorgung. Die Verwaltung entgegnete, dass die Planung eine geordnete Erschließung sicherstellt und Poller so gestaltet werden sollen, dass Rückwärtsfahrten von Entsorgungsfahrzeugen vermieden werden können. Ein zusätzlicher Versiegelungsgrad oder der Verlust von Grünflächen über das Plangebiet hinaus sei nicht vorgesehen. Die Telekom Deutschland GmbH wies auf betroffene Telekommunikationsleitungen hin, deren Abstimmung im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgen soll. Zudem regte die Bezirksregierung Düsseldorf eine Prüfung auf mögliche Kampfmittelbelastungen an, was bei der Bauausführung berücksichtigt und im Bebauungsplan vermerkt wird.
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Satzungsbeschluss zur vorliegenden Änderung zu fassen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)Ausschussmitglied Möllenbeck ist bei der Abstimmung nicht anwesend.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 5 Stimmenthaltung(en) - 15.Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Ringenberg für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage - Aufstellungsbeschluss für die 82. ÄnderungZur Vorlage · 2026/0101 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln wird die 82. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Ringenberg beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Errichtung und der Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Flurstück 97 in der Gemarkung Ringenberg. Die betreffende Fläche liegt östlich der Bundesautobahn 3 und nördlich der Hamminkelner Straße.
Das Vorhaben erfüllt die Kriterien des städtischen Standortkonzepts für Freiflächenphotovoltaikanlagen, da die Fläche innerhalb eines Abstands von 500 Metern zu einer Bundesfernstraße liegt. Ein Teil des Gebiets befindet sich zudem im gesetzlich privilegierten Bereich entlang der Autobahn.
Obwohl der Rat der Stadt Hamminkeln dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes bereits im Februar 2026 zugestimmt hat, steht der formelle Aufstellungsbeschluss für die 82. Änderung noch aus. Die zuständige Fachabteilung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Planung, dem Antrag zuzustimmen und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes zu verabschieden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 36 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 16.Aufhebung von entbehrlichen oder gegenstandslos gewordenen Planverfahren hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 23.04.2026Zur Vorlage · 2026/0122 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage 2026/0122 befasst sich die Verwaltung mit dem Antrag der FWI-Fraktion vom 23. April 2026 zur Bereinigung der Übersicht über den Planungsstand der Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren. Ziel des Antrags ist es, die Übersichtlichkeit der Liste zu verbessern, indem entbehrliche oder gegenstandslos gewordene Planverfahren aufgehoben werden.
Die zuständige Fachabteilung hat bereits mit entsprechenden Maßnahmen begonnen, wie auch aus einer vorangegangenen Beschlussvorlage hervorgeht. Aufgrund der hohen Anzahl an Tagesordnungspunkten in der aktuellen Sitzung konnten noch nicht alle notwendigen Aufhebungsbeschlüsse eingebracht werden. Die Verwaltung plant, im Verlauf der kommenden Sitzungen verstärkt entsprechende Vorlagen zur Bereinigung des Planungsstandes vorzulegen, um die gewünschte Klarheit in den laufenden Verfahren zu erreichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung)
- 17.Bebauungsplan Nr. 16 "Am Schwershof" im Ortsteil Mehrhoog - Aufhebung Aufstellungsbeschluss - Aufhebung Satzungsbeschluss - Sachstand: Neuer BebauungsplanentwurfZur Vorlage · 2026/0071 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln wird über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 „Am Schwershof“ im Ortsteil Mehrhoog beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 sieht vor, sowohl den Aufstellungsbeschluss vom 15. Dezember 2005 als auch den Satzungsbeschluss vom 27. Februar 2008 aufzuheben. Hintergrund dieser Maßnahme ist das Bestreben der Verwaltung, die Liste der zu bearbeitenden Bauleitpläne zu bereinigen und überalterte sowie unwirksame Beschlüsse formal zu entfernen.
Der betreffende Bebauungsplan hat bisher keine Rechtskraft erlangt. Die ursprünglichen Ziele umfassten die Entwicklung eines Wohn- und Geschäftszentrums sowie die Festsetzung einer öffentlichen Verkehrsfläche zur Erschließung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen. Während die Entwicklung des Wohn- und Geschäftsbereichs bereits über andere rechtliche Grundlagen realisiert werden konnte, steht die Umsetzung der Verkehrsfläche noch aus. Für einen neuen Bebauungsplanentwurf ist der Zugriff auf Flächen in privatem Eigentum erforderlich, was bislang nicht erreicht wurde. Da ein neuer Entwurf daher aktuell nicht vorgelegt werden kann, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt und Planung dem Rat die Aufhebung der bestehenden Beschlüsse. Sobald neue Planungen vorliegen, können die entsprechenden Beschlüsse erneut gefasst werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 18.1. Änderung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Ringenberger Straße" im Ortsteil Hamminkeln - AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2026/0032-1 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung der vierten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Ringenberger Straße“ zu fassen. Die Vorlage dient der Neuregelung der Bauform im Ortsteil Hamminkeln, nachdem eine vorherige Entscheidung aufgrund von Beratungsbedarf in den Fraktionen vertagt worden war.
Gegenstand der Änderung ist die Abkehr von einem geplanten Mehrfamilienhaus mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau hin zu einer Reihe von Reihenhäusern. Da die Fördermittel für den öffentlichen Wohnungsbau derzeit nicht ausreichen und das entsprechende Programm überzeichnet ist, hat der Antragsteller seinen Plan modifiziert. Ziel ist es, die Chancen auf eine Zuteilung von Fördermitteln zu erhöhen, indem die geplante Reihenhauszeile im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus realisiert werden soll.
Diese Anpassung sieht vor, dass im rückwärtigen Grundstücksbereich statt der ursprünglich fünf Reihenhäuser vier Doppelhaushälften errichtet werden, da am freien Markt eine höhere Nachfrage nach dieser Bauform besteht. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist und sich in das Umfeld einfügt. Die Entscheidung steht im Hinblick auf die Frage, ob an der Errichtung von 23 geförderten Wohnungen festgehalten oder durch die Änderung die Umsetzungschancen erhöhen sollen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 19.Einführung von Leitlinien zum Umgang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Bau-Turbo") (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 246e BauGB) als Entscheidungsgrundlage für die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGBZur Vorlage · 2026/0099 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln und der Ausschuss für Umwelt und Planung beraten über die Einführung von Leitlinien zum Umgang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, dem sogenannten „Bau-Turbo“. Diese Leitlinien sollen als verbindliche Grundlage für die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB dienen. Damit wird eine einheitliche Bewertungsgrundlage geschaffen, um die städtebauliche Entwicklung der Stadt zu steuern und rechtliche Sicherheit bei der Anwendung der neuen planungsrechtlichen Möglichkeiten zu gewährleisten.
Die Regelung sieht eine klare Aufgabenverteilung vor: Vorhaben, die alle Kriterien der Leitlinien erfüllen und keine Ausschlusskriterien aufweisen, können von der Verwaltung eigenständig genehmigt werden. Bei Abweichungen von den Vorgaben ist jedoch eine Entscheidung durch die politischen Gremien erforderlich. Liegen spezifische Ausschlusskriterien vor, etwa die Lage in sensiblen Bereichen wie Grün-, Schutz- oder Agrarflächen, ist die Anwendung des „Bau-Turbo“-Verfahrens ausgeschlossen und es gilt das reguläre Planungsrecht.
Ein zentraler Bestandteil der Leitlinien ist eine verpflichtende, vorgelagerte planungsrechtliche Bauberatung. Diese dient dazu, bereits vor der Antragstellung die Eignung von Vorhaben sowie Anforderungen an Umwelt- und Klimabelange zu klären. Die Leitlinien legen zudem fest, dass die Anwendung auf Wohnbauvorhaben in Innenbereichen oder siedlungsnahen Außenbereichen konzentriert werden soll. Die Verwaltung empfielegt die Verabschiedung der Leitlinien, um eine effiziente Verfahrensabwicklung bei gleichzeitiger Wahrung der Planungshoheit zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 20.Bauvoranfrage "Errichtung von zwei Einfamilienhäusern" im Ortsteil Brünen, Az. 63-00243/26-04 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGBZur Vorlage · 2026/0089 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern im Ortsteil Brünen vor. Der Antrag bezieht sich auf ein Grundstück an der Weseler Straße am Ortsrand und beantragt die Anwendung der Sonderregelung nach § 246e BauGB. Da das Vorhaben planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist, kann es nach den regulären Bestimmungen des Baugesetzbuches nicht genehmigt werden, da der Flächennutzungsplan dem Vorhaben entgegensteht.
Die Verwaltung stellt jedoch einen räumlichen Zusammenhang zu angrenzenden Wohn- und Gewerbegebieten fest. Stadtplanerisch wird die geplante Bebauung als eine organische Fortführung des Siedlungsrandes bewertet, wodurch bestehende bauliche Lücken geschlossen werden. Die verkehrstechnische Erschließung sowie die kanaltechnische Anbindung sind gesichert. Hinsichtlich der Umweltbelange und der Beteiligung von Behörden wie dem Kreis Wesel oder dem Regionalverband Ruhr sieht die Verwaltung keine wesentlichen Hindernisse, sofern die Stellungnahmen der zuständigen Stellen positiv ausfallen.
Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu beschließen. Die abschließende Beurteilung der Bauvoranfrage bleibt dem Benehmen mit den zuständigen Naturschutz- und Immissionsschutzbehörden vorbehalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Götz ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Götz ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 21.Bauvoranfrage "Errichtung eines Mehrfamilienhauses" im Ortsteil Mehrhoog, Az. 63-00038/26-05 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGBZur Vorlage · 2026/0108 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Ortsteil Mehrhoog vor. Das geplante Vorhaben befindet sich an der Einmündung Vorthuiyser Weg in die Bahnhofstraße. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, wird die Anwendung des § 246e BauGB beantragt, um den Wohnungsbau zu beschleunigen.
Die zuständige Fachabteilung empfiehlt die Zustimmung zum Vorhaben. Nach einer Prüfung der planungsrechtlichen Aspekte stellt die Verwaltung fest, dass das Grundstück unmittelbar an den bestehenden Siedlungsrand anschließt und somit ein räumlicher Zusammenhang mit bebauten Flächen gegeben ist. Das Gebäude soll sich hinsichtlich Höhe und Bauweise in die Umgebung einfügen. Die Erschließung sowie die Versorgung durch die vorhandene Infrastruktur sind gewährleistet. Eine wesentliche Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung oder von Umweltschutzbelangen wird nicht erwartet, da das Vorhaben lediglich eine geringfügige Erweiterung des Siedlungsrandes darstellt und dem Zweck der Wohnraumsicherung dient.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte unter anderem über die Internetseite der Stadt. Von den befragten Nachbarn liegen keine Stellungnahmen vor, die dem Bauvorhaben entgegenstehen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung soll dem Rat der Stadt Hamminkeln eine Entscheidung über die kommunale Zustimmung gemäß § 36a BauGB vorschlagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 38 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en) - 22.Bauvoranfrage zur Errichtung von 4 Mehrfamilienhäusern im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGBZur Vorlage · 2026/0123 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In Hamminkeln liegt eine Bauvoranfrage für die Errichtung von vier Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 16 Wohneinheiten und 27 Garagen im Ortsteil Hamminkeln vor. Das geplante Vorhaben befindet sich an der Roßmühle im Außenbereich. Der Antrag beinhaltet die Bitte um Anwendung des § 246e BauGB zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.
Die fachliche Prüfung durch die Verwaltung ergibt, dass das Projekt zwar einen räumlichen Zusammenhang zur bestehenden Bebauung aufweist, jedoch aufgrund der geplanten Baukörper und der baulichen Dichte über eine bloße Ergänzung vorhandener Strukturen hinausgeht. Die verkehrliche Erschließung über den Wirtschaftsweg Roßmühle müsste ausgebaut werden, wobei eine Kostenbeteiligung des Investors angeboten wurde. Aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens im Bereich von Schulen und Sportplätzen sowie der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen wird die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens als zweckmäßig erachtet, um die Erschließung und die Umweltauswirkungen planerisch zu steuern.
Die Verwaltung empfiehlt, eine bauliche Entwicklung im Rahmen eines förmlichen Verfahrens zu ordnen, um die Gesamtentwicklung des Bereichs sicherzustellen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, die Zustimmung zur Bauvoranfrage auf Grundlage von § 36a BauGB nicht zu erteilen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 23.Bauvoranfrage „Neubau eines Wohnhauses mit 15 WE“ im Ortsteil Brünen, Az. 63-01001/25-04 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGBZur Vorlage · 2026/0124 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses mit 15 Wohneinheiten im Ortsteil Brünen vor. Das geplante Vorhaben auf der Weseler Straße umfasst zwei Vollgeschosse sowie ein ausgebautes Dachgeschoss. Die Stellplätze sollen überwiegend entlang der Weseler Straße angeordnet und über den Stichweg „Auf dem Stemmingholt“ angefahren werden. Der Antragsteller beantragte die Anwendung des § 246e BauGB zur Beschleunigung des Verfahrens.
Die planungsrechtliche Prüfung ergab Abweichungen vom Bebauungsplan Nr. 9 „Kappertsberg“. Das Vorhaben überschreitet die Baugrenze zum Stichweg „Auf dem Stemmingholt“, betrifft die Drempelhöhe und platziert Stellplätze innerhalb eines ausgewiesenen Sichtdreiecks. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist nicht möglich, da dadurch öffentliche Belange berührt werden. Der Landesbetrieb Straßen-NRW äußerte zudem Bedenken hinsichtlich der Sicherung der Sichtbeziehung zur B70.
Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die Planung in der vorliegenden Form aufgrund der Anforderungen an das Sichtdreieck nicht umsetzbar ist und eine Umplanung erfordert. Seitens der Nachbarschaft liegen Stellungnahmen vor, die die Gebäudehöhe sowie die Parkplatzsituation thematisieren. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu verweigern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 8 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 24.Bauvoranfrage „Energetische Sanierung und Umbau eines Zweifamilienhauses“ im Ortsteil Dingden, Az. 63-00174/26-04 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGBZur Vorlage · 2026/0136 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ortsteil Dingden liegt eine Bauvoranfrage zur energetischen Sanierung und zum Umbau eines Zweifamilienhauses vor. Der Antragsteller strebt die Anwendung des sogenannten „Bau-Turbos“ gemäß § 246e BauGB an. Das Vorhaben sieht vor, durch eine Aufstockung im Bereich des Dachgeschosses bzw. Obergeschosses eine zweite Wohneinheit zu schaffen. Im Vergleich zu einer bereits vorliegenden Baugenehmigung, die eine höhere Firsthöhe vorsah, ist nun eine Reduzierung der Gebäudehöhe auf etwa 6,50 Meter geplant, um den Baukörper besser in die Nachbarbebauung einzufügen.
Das Vorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ringstraße“ ab, da dieses zwei Vollgeschosse statt der zulässigen einen sowie eine andere Dachneigung vorsieht. Da die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 31 BauGB nicht gegeben sind, wird die Zulassung über das Verfahren nach § 246e BauGB geprüft. Die Verwaltung stellt fest, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen oder eine zusätzliche Flächenversiegelung zu erwarten sind und lediglich mit einem geringen Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Da die betroffene Nachbarschaft bereits ihre Zustimmung erklärt hat, empfiehlt die zuständige Fachabteilung dem Ausschuss für Umwelt und Planung, der Bauvoranfrage zuzustimmen und den Rat der Stadt Hamminkeln zur Beschlussfassung vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend. - 25.Bauvoranfrage "Neubau von 4 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage“ im Ortsteil Dingden, Ringstraße, ehemaliges Sportplatzgelände, (Az. 63-00321/26-04) - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGBZur Vorlage · 2026/0137 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Stadt Hamminkeln liegt eine Bauvoranfrage für den Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage im Ortsteil Dingden vor. Das Projekt ist auf dem ehemaligen Sportplatzgelände an der Ringstraße geplant. Der Antragsteller beantragt die Anwendung des sogenannten „Bau-Turbos“ gemäß § 246e BauGB, um das Vorhaben beschleunigt umzusetzen.
Das geplante Vorhaben umfasst insgesamt 70 Wohneinheiten in drei Vollgeschossen sowie einem zurückgesetzten Staffelgeschoss. Dabei ergeben sich Abweichungen vom geltenden Bebauungsplan Nr. BO8. Die beantragte Gebäudehöhe liegt bei etwa 12,7 Metern statt der zulässigen 11,5 Meter. Zudem wird eine Geschossflächenzahl von 1,2 anstelle des maximal zulässigen Wertes von 0,8 angestrebt. Auch die Anzahl der Wohneinheiten pro Gebäude sowie die Baugrenze in Richtung Ringstraße sollen überschritten werden.
Die zuständige Fachabteilung bewertet das Vorhaben als eine Maßnahme zur innerörtlichen Nachverdichtung. Die Überschreitung der Gebäudehöhe und der Geschossflächenzahl wird mit dem Einsatz einer Tiefgarage und der damit verbundenen Erhaltung unversiegelter Flächen begründet. Die Verkehrserschließung soll über die Ringstraße sowie den Anschluss an die Krechtinger Straße erfolgen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Zustimmung zur Bauvoranfrage gemäß § 36a BauGB zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 26.3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) für eine nachhaltigere Flächenentwicklung - 2. Beteiligungsverfahren - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2026/0120 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen führt derzeit das zweite Beteiligungsverfahren zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) durch. Ziel der Überarbeitung ist die Förderung eines klimaneutralen Industrielandes sowie eine nachhaltige Raumentwicklung, die den Flächenbedarf für Wirtschaft, Landwirtschaft und Wohnungsbau mit dem Naturschutz in Einklang bringt.
Der überarbeitete Entwurf enthält neue Ziele und Grundsätze zur Steuerung der Flächenentwicklung. Für die Stadt Hamminkeln sind insbesondere Regelungen zur Erweiterung bestehender Betriebsstandorte sowie zur Nachnutzung aufgegebener Standorte relevant. Dies betrifft unter anderem geplante Vorhaben im Ortsteil Brünen, wie die Errichtung einer Lager- und Logistikhalle eines Elektrobetriebs sowie die Umnutzung eines ehemaligen Standorts einer Blutmehlfabrik. Zudem sieht der Entwurf neue Möglichkeiten für den Einzelhandel vor, um die Nahversorgung in Wohngebieten durch kleinere Verkaufsflächen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche zu stärken. Weitere Änderungen betreffen die Lenkung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen sowie den Umgang mit waldarmen Gebieten, zu denen das Stadtgebiet Hamminkeln zählt. Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat zu den vorliegenden Änderungen keine Anregungen oder Bedenken geäußert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 27.AufgeSchlossen- Ringenberg e.V. - Vereinbarung über die Weiterführung des Projektes und Überlassung von RäumlichkeitenZur Vorlage · 2026/0091 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, den Verkauf von Schloss Ringenberg nicht weiter zu verfolgen. Stattdessen sieht die Vorlage eine Nutzungsvereinbarung mit dem Verein „AufgeSchlossen Ringenberg e.V.“ vor. Dieser soll den Südflügel des Schlosses, mit Ausnahme des Rittersaals und der dazugehörigen hinteren Räume, für einen Zeitraum von 15 Jahren nutzen können. Die durch Vermietungen erzielten Einnahmen sollen als Grundlage für zukünftige bauliche Maßnahmen dienen und bei Förderanträgen als Eigenanteil eingesetzt werden.
Zur weiteren Projektbegleitung schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag für das Büro „SP!N“ um zwölf Monate zu verlängern. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 8.000 Euro und sollen der Unterstützung bei der Akquise von Fördermitteln dienen. Während der Nordflügel sowie der Mittelteil mit dem Standesamt und dem Atelier in der Verwaltung der Stadt Hamminkeln verbleiben, sollen die freien Räume im Obergeschoss für die Nutzung durch die Musikschule hergerichtet werden. Bauliche Maßnahmen müssen dabei in enger Abstimmung mit der Stadt erfolgen. Eine gesonderte Vorlage zu den anfallenden Baukosten wird von der Verwaltung vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 42 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 42 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 28.Dritte Orte - Schloss RingenbergZur Vorlage · 2026/0061 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Schloss Ringenberg ist seit mehreren Jahren Teil des Landesprogramms „Dritte Orte“, welches kulturelle Begegnungsstätten im ländlichen Raum fördert. Das Konzept umfasst neben gastronomischen Angeboten und einem Standesamt auch die Verortung der Musikschule sowie verschiedene kulturelle Veranstaltungen. Die aktuelle Förderphase durch das Land Nordrhein-Westfalen endet zum 31. Dezember 2026, wonach keine weitere institutionelle Förderung für den Betrieb vorgesehen ist.
Für die Aufrechterhaltung des kulturellen Programms und der Besucherangebote nach dem Ende dieser Phase ist eine personelle Unterstützung durch die Stadt Hamminkeln erforderlich. Zur Sicherung des Standorts als kultureller und touristischer Faktor, unter anderem im Kontext der Internationalen Gartenausstellung 2027, werden verschiedene Strukturmodelle für die Zeit ab 2027 geprüft.
Die zur Diskussion stehenden Optionen umfassen die Erweiterung eines Self-Service-Angebots über ein digitales Buchungssystem bei geringem Bedarf an Hausmeistertätigkeiten sowie die Einrichtung einer reduzierten Geschäftsstelle. Letztere würde eine halbe Stelle für Kulturarbeit, administrative Tätigkeiten und Hausmeisterdienste beinhalten. Parallel dazu setzt sich ein neu gegründeter Verein für den Erhalt des Gebäudes ein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
- 07.05.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Vertagung in den Rat einstimmig.
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 29.Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich - - öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis WeselZur Vorlage · 2026/0093 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Ab dem 1. August 2026 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS) ab der ersten Klasse. Laut einem Runderlass des Landes Nordrhein-Westfalen liegt die Verantwortung für die Umsetzung dieses Anspruchs beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Da Hamminkeln kein eigenes Jugendamt unterhält, obliegt diese Verpflichtung dem Kreis Wesel.
Um die bisherige Durchführung der Ganztagsangebote an den Grundschulstandorten der Stadt fortzuführen, wird der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Wesel angestrebt. Ein entsprechender Entwurf wurde im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs aller kreisangehörigen Kommunen ohne eigenes Jugendamt erarbeitet. Der Abschluss dieser Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass die Räte der beteiligten Kommunen zustimmen.
Nach der Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien wird die Vereinbarung zur Genehmigung und anschließenden Veröffentlichung im Amtsblatt an die Bezirksregierung weitergeleitet. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, die vorliegende Vereinbarung gemäß dem Entwurf zu beschließen. Redaktionelle Änderungen am Entwurf bedürfen dabei keines erneuten Ratsbeschlusses.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 30.Weiterführung des Deutschlandtickets für anspruchsberechtigte Schüler und Schülerinnen der städtischen Schulen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2026/0095 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Beschlussvorschlag zur Weiterführung des Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen in Hamminkeln für die Schuljahre 2026/27 und 2027/28 vor. Dies umfasst sowohl die nach dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen fahrkostenbefreiten Schüler als auch selbstzahlende Schüler, die das Ticket zu einem um 20 Euro reduzierten Preis erwerben können. Ziel der Maßnahme ist eine dauerhafte Bindung an den öffentlichen Personennahverkehr.
Die Finanzierung des vergünstigten Preises für Selbstzahlende erfolgt über verschiedene Quellen, darunter Ausgleichsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen, bestehende Mittel des Schulträgers sowie Eigenanteile der Schülerinnen und Schüler. Aktuell sind die Kosten für das Deutschlandticket und das bisherige Schokoticket mit 756 Euro pro Jahr deckungsgleich, sodass laut Verwaltung keine Mehrbelastung für den Haushalt der Stadt Hamminkeln im Schuljahr 2026/27 entsteht. Sollte sich die Finanzierungsstruktur zu Ungunsten der Kommunen verändern, wird die Verwaltung eine entsprechende Information und die Prüfung einer Kündigung vertraglicher Regelungen in Erwägung ziehen.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, die Weiterführung des Deutschlandtickets für die genannten Schuljahre zu beschließen. Der Vertrag wird für eine Dauer von zwei Jahren vorgeschlagen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 31.4. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträge im Rahmen der offenen Ganztagsschule zum 01.08.2026Zur Vorlage · 2026/0092 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant zum 1. August 2026 die vierte Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschulen. Hintergrund ist eine gesetzliche Neuregelung, die ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der offenen Ganztagsschule begründet. Die Verantwortung für die Gewährleistung dieses Anspruchs wird dem Kreis Wesel übertragen, wobei die Organisation und Finanzierung der Angebote weiterhin bei den jeweiligen Schulträgern verbleiben soll.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Anpassungen vor, die sich aus dem neuen Rechtsanspruch sowie aus der aktuellen Rechtsprechung zum Elternbeitragsrecht ergeben. Im Entwurf wurde zudem die Regelung für Geschwisterkinder erweitert, sodass ab dem dritten Kind kein Elternbeitrag mehr zu entrichten ist. Ein Vorschlag zur Einführung eines Freibetrages für Alleinerziehende wurde im vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt; hierzu liegt der Verwaltung eine Anfrage vor. Die Beitragsberechnung folgt weiterhin einem vereinfachten Verfahren ohne spezifische Freibeträge für Alleinerziehende oder Schwerbehinderte.
Die Vorlage wird zur Beratung in den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport sowie in den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt. Weitere Vorschläge für eine modifizierte Satzung ab dem Jahr 2027 sollen im Herbst 2026 zur Beratung eingereicht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 32.Bedarfsgerechter Ausbau der Übermittagsbetreuung an allen Hamminkelner Grundschulen, hier Antrag der FWI 27.01.2026Zur Vorlage · 2026/0094 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Freien Wähler Interessengemeinschaft (FWI) hat einen Antrag gestellt, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts für die Übermittagbetreuung an allen Grundschulen der Stadt Hamminkeln zu beauftragen. Dieser Entwurf soll den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.
Derzeit wird in den Schulen und bei den Trägern der offenen Ganztagsschulen ein Prozess zur Qualitätssteigerung durchgeführt, der seit Herbst 2024 in Zusammenarbeit mit dem Büro Brands für Good läuft. Ein entsprechender Qualitätszirkel befindet sich nach einer Arbeitsphase im Frühjahr 2026 ab Juni 2026 in einer weiteren Entwicklungsphase. Parallel dazu existiert für den Ortsteil Dingden bereits ein eigenes Betreuungskonzept eines Fördervereins, welches ohne städtische Zuschüsse operiert und die Nutzung von Schulräumlichkeiten vorsieht.
Die Schulleitungen aller Grundschulen haben sich zudem für eine Pilotphase zur Erprobung von Lernzeiten ausgesprochen. Da die personellen und finanziellen Voraussetzungen hierfür noch nicht abschließend geklärt sind, werden die Ergebnisse erst nach Vorliegen der entsprechenden Daten in die Beratung einfließen. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt daher, die weiteren Beratungen im Qualitätszirkel abzuwarten, bevor über den weiteren Ausbau entschieden wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis:14 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 33.Erweiterung der Ausbildungsbörse in der JuZe-App um Freiwilligendienste hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2026Zur Vorlage · 2026/0084 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag gestellt, die Ausbildungsbörse in der App „jHamminkeln“ um Informationen zu Freiwilligendiensten zu erweitern. Die Verwaltung soll prüfen, ob die bestehende Übersicht um Plätze im Bundesfreiwilligendienst sowie im Freiwilligen Sozialen Jahr ergänzt werden kann. Ziel ist es, Angebote von Einsatzstellen im Stadtgebiet, wie etwa soziale Einrichtungen, Vereine, Schulen oder Kindertagesstätten, zu erfassen und darzustellen. Zudem soll die Verwaltung entsprechende Stellen aktiv dazu einladen, ihre verfügbaren Plätze zu melden.
Der Antrag begründet, dass die App bereits als Instrument der Berufsorientierung für Jugendliche dient. Da Freiwilligendienste eine Alternative zu klassischen Ausbildungswegen darstellen, sollen diese Angebote durch die Erweiterung sichtbarer werden. Die Verwaltung befürwortet das Vorhaben. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, den Antrag zur Kenntnis zu nehmen und die Angelegenheit als Geschäft der laufenden Verwaltung an den Bürgermeister zu überweisen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 34.Strategien zur gezielten Bewerbung des Jugendforums Hamminkeln hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2026Zur Vorlage · 2026/0082 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln befasst sich mit Strategien zur gezielten Bewerbung des Jugendforums Hamminkeln. Grundlage der Mitteilungsvorlage 2026/0082 ist ein Antrag der CDU-Fraktion vom März 2026.
Nach der Genehmigung des Haushalts wurde eine Stelle für die Koordination des Jugendforums ausgeschrieben. Mit der Besetzung dieser Position soll in Zusammenarbeit mit den in Hamminkeln tätigen Einrichtungen der Jugendarbeit sowie den Schulen eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden. Ziel ist es, gemeinsam Strategien zur Förderung des Forums zu entwickeln. Eine erste Interessenliste von Jugendlichen liegt bereits vor, die im Rahmen einer ersten Austauschrunde erstellt wurde.
Weitere Informationen zum weiteren Vorgehen sollen in den kommenden Sitzungen bereitgestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung)
- 35.Straßenendausbau "Sachsenstraße 2. BA", hier: Beschluss des BauprogrammesZur Vorlage · 2026/0130 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der zweite Bauabschnitt der Sachsenstraße, welcher die Strecke von der Rheder Straße bis zur Straße Schwanenschlatt umfasst, ist für den Endausbau vorgesehen. Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten ist der Abschluss des Ausbaus der Römerstraße. Die Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Fahrbahn in Asphaltbauweise sowie die Anlage beidseitiger Gehwege in Pflasterbauweise mit Parkbuchten und Baumstandorten. Zudem wird das Entwässerungssystem, bestehend aus Kanälen und Schächten, vollständig erneuert, da die vorhandene Infrastruktur Schäden aufweist und der Regenwasserkanal unterdimensioniert ist.
Der Baubeginn ist für Oktober 2026 geplant, wobei eine Bauzeit von etwa zwölf Monaten erwartet wird. Die Kosten für den Straßenbau werden mit 1.250.000 Euro veranschlagt. Die Kostenverteilung erfolgt in zwei Abschnitten: Der Bereich vom ehemaligen Uhlandweg bis zum Schwanenschlatt wird nach dem Baugesetzbuch und der städtischen Erschließungssatzung abgerechnet. Für den Abschnitt vom Mumbecker Bach bis zum ehemaligen Uhlandweg gilt die Abrechnung nach dem KAG NRW. Hier ist aufgrund von Regelungen zur Beitragserstattung durch das Land Nordrhein-Westfalen keine direkte Beitragserhebung an die Anlieger vorgesehen, wobei eine Erstattung von voraussichtlich 80 Prozent der umlagefähigen Kosten durch das Land erwartet wird.
Nach einer Informationsveranstaltung für Anwohner im April 2026 liegen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben vor. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Ausbau der Sachsenstraße und das entsprechende Bauprogramm zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt
- 13.05.2026 · Bauausschuss (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Abgesetzt - 36.2. Änderung der Satzung für die Abfallentsorgung vom 20.03.2013Zur Vorlage · 2026/0074 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt die zweite Änderung der Satzung für die Abfallentsorgung vom 20. März 2013. Diese Anpassung steht in direktem Zusammenhang mit einer gleichzeitigen Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung.
Der vorliegende Entwurf sieht eine Erweiterung von § 17 der Satzung um einen vierten Absatz vor. Demnach werden Kindertageseinrichtungen dazu verpflichtet, neben der regulären Restmülltonne einen Antrag auf eine zusätzliche Windeltonne zu stellen. Diese Tonne für Bioabfall ist im Rahmen der Änderung als gebührenfrei definiert.
Die zuständigen Gremien haben die Vorlage zur Beratung in den kommenden Sitzungen vorgesehen. Der Bauausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die vorliegende Fassung der Satzungsänderung zu verabschieden. Die Beratungsfolge sieht eine Sitzung im Bauausschuss am 13. Mai 2026 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 20. Mai 2026 vor, bevor der Rat am 21. Mai 2026 über den Beschluss entscheidet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 13.05.2026 · Bauausschuss (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 37.23. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Stadt Hamminkeln vom 16. Dezember 2005Zur Vorlage · 2026/0072 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 23. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung. Hintergrund ist eine Entscheidung des Rates vom Dezember 2025, durch die die Regelung zur Abtretung von Freimengen an Kindertageseinrichtungen gestrichen wurde. Da die Kindertageseinrichtungen auf gestiegene Kosten und hygienische Herausforderungen bei der Entsorgung von Windeln hinweisen, wird eine Anpassung der Freimengen vorgeschlagen.
Konkret soll die jährliche Freimenge für Kleinkinder im Alter von der Geburt bis zum vollendeten 3,5. Lebensjahr von bisher 432 kg auf 420 kg gesenkt werden. Die Berechnung basiert auf der aktuellen Anzahl an Kleinkindern im Stadtgebiet und der im Jahr 2025 angefallenen Windelmenge in den Kindertageseinrichtungen. Um die Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, wurde der monatliche Betrag auf 12 kg aufgerundet. Diese Anpassung soll zudem mögliche Schwankungen bei der Anzahl der Kinder oder der Abfallmenge ausgleichen.
Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die vorliegende Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 13.05.2026 · Bauausschuss (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 38.Änderungen der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2026/0111 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Hamminkeln plant Änderungen an der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Anpassungen in zwei Bereichen vor, um auf bestehende Anfragen zu reagieren.
Im ersten Punkt geht es um die Regelung für Baumgräber für Urnen. Bisher können diese erst im Falle einer Beisetzung zur Verfügung gestellt werden. Die Änderung soll es ermöglichen, Nutzungs- bzw. Ruherechte an bestimmten Baumgräbern bereits im Vorhinein für eine Dauer von zunächst 25 Jahren zu erwerben. Damit wird die Regelung an die Praxis von Wahlgräbern angeglichen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Gestaltung von Grabmalen. Derzeit ist die Verwendung von Lichtbildern auf Grabmalen gemäß der Satzung generell untersagt, um die Würde des Friedhofs zu wahren. Die Verwaltung schlägt vor, diese Regelung aufzuheben, da die Verwendung von Fotos in Traueranzeigen zunimmt und eine Beeinträchtigung der Andacht nicht als gegeben angenommen wird. Grabmale bleiben jedoch weiterhin genehmigungspflichtig. Die zuständige Stelle prüft bei Anträgen weiterhin, ob sich die Gestaltung in das Umfeld einfügt und die Würde des Friedhofs gewahrt bleibt.
Die Änderungen wurden im Arbeitskreis Friedhofswesen vorabgestimmt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagenen Neufassungen der entsprechenden Paragrafen zu verabschieden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 39.Aktueller Sachstand Mehrgenerationenplatz BrünenZur Vorlage · 2026/0113 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Realisierung des Mehrgenerationenplatzes Brünen konnte für das Haushaltsjahr 2026 nicht durch eine Förderzusage gesichert werden. Die vollständigen Bauunterlagen wurden nicht fristgerecht beim Fördergeber eingereicht, da der Kreis Wesel ein Schallschutzgutachten nachforderte, welches im vorgegebenen Zeitraum nicht fertiggestellt werden konnte.
Die Verwaltung befürwortet jedoch die weitere Prüfung des Projekts für das Folgejahr. Hierzu wird vorgeschlagen, den bestehenden Sperrvermerk im Haushaltsplan 2026 um insgesamt 25.000 Euro zu verringern. Diese Mittel sollen zur Beauftragung des Schallschutzgutachtens sowie für Arbeiten des Kampfmittelräumdienstes und zur Deckung unvorhergesehener Ereignisse verwendet werden können.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung anzuweisen, im Jahr 2027 einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen. Als Grundlage für den Antrag soll der vorliegende Entwurf des Ingenieurbüros „Die Grünplaner“ dienen. Weitere Planungen sollen unter dem Vorbehalt einer positiven Förderzusage für das Jahr 2027 veranlasst werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 13.05.2026 · Bauausschuss (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 40.Antrag der AfD-Fraktion, Hier: Kostenvergleich und Priorisierung flexibler Unterbringungslösungen bei FlüchtlingsunterkünftenZur Vorlage · 2026/0114 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag gestellt, der einen Kostenvergleich sowie eine Priorisierung von Unterbringungslösungen für Flüchtlinge zum Gegenstand hat. Der Antrag fordert eine Gegenüberstellung der Kosten zwischen dem sogenannten „Rheder Modell“ und modularen sowie rückbaubaren Containerlösungen vor der Umsetzung weiterer Unterkünfte nach diesem Modell.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das „Rheder Modell“ in Holzständerbauweise und nicht in Massivbauweise umgesetzt wird. Ein Vergleich verschiedener Unterbringungsmöglichkeiten wurde bereits im Jahr 2024 durchgeführt und politisch beraten. Die zuständige Fachabteilung empfiehlt, die bestehende Beschlusslage beizubehalten. Dabei werden als Argumente die soziale Integration durch wohnungsähnliche Einheiten sowie die Energieeffizienz und geringere laufende Betriebskosten gegenüber Containerlösungen angeführt, ungeachtet der höheren Investitionskosten.
Der Bauausschuss wird den Antrag in seiner Sitzung am 13. Mai 2026 beraten, bevor das Thema im Rat am 21. Mai 2026 behandelt wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde seitens der AfD-Fraktion zurückgezogen.
- 13.05.2026 · Bauausschuss (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde seitens der AfD-Fraktion zurückgezogen. - 41.Turnhalle der Grundschule Mehrhoog, hier: weitergehende Planung des angepassten Ersatzneubaus sowie Fassung BaubeschlussZur Vorlage · 2026/0115 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage für den Ersatzneubau der Turnhalle der Grundschule Mehrhoog vor. Basierend auf einem Beschluss aus dem Februar 202<0xC2>6 soll die Planung der sogenannten Variante 3 weitergeführt werden. Ziel ist es, den Neubau der Turnhalle sowie die Sanierung der Offenen Ganztagsschule (OGS) in einer gemeinsamen Bauphase umzusetzen. Hierzu ist auch eine Anpassung des Generalplanervertrages vorgesehen.
Das Vorhaben sieht den Abriss des bestehenden Hallenbaus und des Sanitärtrakts vor, um an derselben Stelle ein neues Gebäude zu errichten. Die nutzbare Sportfläche soll sich von bisher 288 m² auf 405 m² vergrößern. Der Neubau wird barrierefrei gestaltet und über zwei separate Eingänge verfügen – einen für den Schülerverkehr und einen für die Nutzung durch Vereine. Eine Überdachung wird die Verbindung zur OGS sicherstellen, um wettergeschütztes Erreichen der Räumlichkeiten zu ermöglichen. Energetisch soll das Gebäude den Anforderungen des Effizienzgebäudes EG 40 entsprechen.
Der Baubeginn ist für den Winter 2026 geplant, wobei die Fertigstellung für Anfang 2028 angestrebt wird. Während der Bauphase wird der Schulsport in die Hogenbuschhalle verlegt. Für das Projekt sind Haushaltsmittel in Höhe von rund 3,33 Millionen Euro vorgesehen. Zudem liegt ein Förderbescheid über etwa 400.500 Euro vor, dessen Verwendung für den Ersatzneubau beantragt wurde. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, das Konzept wie geplant umzusetzen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 7 Stimmenthaltung(en)
- 13.05.2026 · Bauausschuss (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 7 Stimmenthaltung(en) - 42.Mitgliedschaft zum Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte"Zur Vorlage · 2026/0069 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte am 9. April 2025 beschlossen, dem Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ beizutreten. Das parteiübergreifende Bündnis setzt sich für eine Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung sowie für eine Neuordnung des kommunalen Finanzsystems ein. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche Annahme einer einmaligen Zahlung in Höhe von 1.000 Euro nicht korrekt war; stattdessen handelt es sich um einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zur Deckung der laufenden Kosten für Aktionen und Kommunikation des Bündnisses.
Die Verwaltung spricht sich für den Beibehalt der Mitgliedschaft aus, da die Aktionen des Bündnisses als zielführend erachtet werden und der Zusammenschluss die Interessen der Kommunen gegenüber der Landes- und Bundesregierung stärkt. Trotz der angespannten Finanzlage wird ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis bewertet. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat daher, die Mitgliedschaft beim Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ fortzuführen. Die Entscheidung über die weitere Mitgliedschaft oder eine mögliche Kündigung liegt in der Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 43.Begrenzung der VHS-Verbandsumlage hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 27.01.2026Zur Vorlage · 2026/0066 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion beantragt, die Verwaltung anzuweisen, im VHS-Zweckverband Wesel-Hamminkeln-Schermbeck auf eine Begrenzung des Zuschussbedarfs der Stadt Hamminkeln auf maximal 100.000 Euro hinzuwirken. Die Vertreter der Stadt sollen in der Verbandsversammlung einen entsprechenden Beschluss unterstützen.
Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2026 ist bereits auf 142.450 Euro festgesetzt und von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden, sodass eine Neuregelung erst ab dem Jahr 2027 möglich wäre. Die Umlage berechnet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden aus den jeweiligen Mitgliedskommunen.
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Unter Verweis auf eine Stellungnahme des VHS-Direktors wird darauf hingewiesen, dass eine Kürzung um 30 Prozent den Abbau von Bildungsangeboten, wie etwa Sprachkursen oder Alphabetisierungskursen, zur Folge haben könnte. Zudem werden steigende Personalkosten und Betriebsausgaben als Herausforderungen angeführt. Eine Deckelung der Kosten könnte zudem zu einer Verlagerung der Finanzierungslast durch höhere Teilnahmegebühren oder zusätzliche Zuschüsse führen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) 43 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung 2) 39 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1) 43 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung 2) 39 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen - 44.Besetzung von Gremien und Funktionen in Drittorganisationen sowie Vertretung des Stadtsportverbandes im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und SportZur Vorlage · 2026/0149 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage regelt die Neubesetzung von Gremien in verschiedenen Drittorganisationen sowie die Vertretung des Stadtsportverbandes in einem Ausschuss.
Nach der Einstellung eines neuen Kämmerers wird vorgeschlagen, diesen als Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes sowie in der Verbandsversammlung und dem Betriebsausschuss des Wasserversorgungsverbandes Wittenhorst zu bestellen. Darüber hinaus soll der Kämmerer als ordentliches Mitglied und als Vorsitzender im Beirat der Stadtwerke Hamminkeln GmbH & Co. KG sowie als Gesellschaftervertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadtwerke Hamminkeln GmbH & Co. KG und der Stadtwerke Hamminkeln Verwaltungsgesellschaft mbH eingesetzt werden.
Ein weiterer Gegenstand der Vorlage ist die Besetzung des Aufsichtsrates der neu gegründeten Strom-Netzgesellschaft Hamminkeln GmbH & Co. KG. Die Bestimmung der Vertreter soll nach dem Prinzip der Verhältniswahl erfolgen, wobei Sitze für die Verwaltung sowie für die Fraktionen CDU, SPD und FWI vorgesehen sind.
Zudem wird beantragt, eine erweiterte Stellvertretungsregelung für den Stadtsportverband im Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport zu ermöglichen. Dies soll eine Vertretung auf zweiter Stufe vorsehen, falls die ordentlichen sowie die ersten stellvertretenden Mitglieder des Stadtsportverbandes im Ausschuss verhindert sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) einstimmig 2) einstimmig 3) 43 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung 4) einstimmig (kein Stimmrecht BM)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 1) einstimmig 2) einstimmig 3) 43 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung 4) einstimmig (kein Stimmrecht BM) - 45.Einbringung des Jahresabschlusses 2025 der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2026/0112 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2025 zur Beratung im Rat vorgelegt. Der Abschluss umfasst gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die Bilanz und den Anhang. Er dient dazu, ein transparentes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Dem Entwurf ist zudem ein Lagebericht beizufügen.
Der vorliegende Entwurf wurde von der zuständigen Kämmererei erstellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und das Dokument zur weiteren Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet. Vor dem endgültigen Feststellungsbeschluss des Rates ist die Prüfung durch diesen Ausschuss gemäß den geltenden kommunalrechtlichen Bestimmungen erforderlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 46.Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2025Zur Vorlage · 2026/0080 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2026/0080 befasst sich mit den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen im Haushaltsjahr 2025. In dem Dokument wird dargelegt, dass die in der Anlage zur Sitzungsvorlage aufgeführten zusätzlichen Zahlungen und Ausgaben bereits durch den Kämmerer oder die stellvertretende Kämmerin genehmigt worden sind.
Die Verwaltung gibt an, dass die Deckung dieser über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen zum Zeitpunkt der Genehmigung gewährleistet war. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass sich im Zuge der Jahresabschlussbuchungen noch weitere über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen ergeben können. Die Vorlage dient somit der Information des Rates über die bereits getroffenen Entscheidungen zur Budgetnutzung innerhalb des Haushaltsjahres 2025.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung)
- 47.Vorlage des 1. Quartalsberichtes der Stadt Hamminkeln 2026Zur Vorlage · 2026/0079 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln hat den ersten Quartalsbericht für das Jahr 2026 vorgelegt, der die finanzielle Lage im Zeitraum von Januar bis März umfasst. Der Bericht beinhaltet die Ergebnis- und Finanzrechnungen sowie eine Übersicht über die Abwicklung investiver Maßnahmen und Plan-Ist-Vergleiche der Gebührenhaushalte.
Im ersten Quartal wurden Gesamterträge in Höhe von rund 16,7 Millionen Euro erzielt, was 20 Prozent des geplanten Jahreswertes entspricht. Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben wurden lediglich 10 Prozent des Planansatzes erreicht. Hierbei liegt die Gewerbesteuerveranlagung zum Quartalsende um 4,9 Millionen Euro hinter dem Plan. Für die Hundesteuer wird eine Entwicklung unterhalb des Planwertes erwartet, weshalb für das Jahr 2026 eine Hundezählung vorgesehen ist. Im Bereich der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wurden bereits 49 Prozent der geplanten Erträge verbucht, wobei Schlüsselzuweisungen und Schulpauschalen in voller Höhe erfasst wurden.
Die Gesamtaufwendungen beliefen sich im ersten Quartal auf rund 44,1 Millionen Euro, was 49 Prozent des jährlichen Planansatzes entspricht. Aufgrund einer Prognose eines negativen Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit und eines abnehmenden Bestandes an liquiden Mitteln erhält die Liquiditätsplanung eine verstärkte Bedeutung. Die Bekanntmachung des Haushalts 2026 erfolgte am 1. April 2026, womit die Auflagen der vorläufigen Haushaltsführung nach Ende des ersten Quartals entfallen sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung)
- 48.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 26.02.2026 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 49.Mitteilungen und Anfragen
- 49.1Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen 2025/2026
- 49.2Anmeldezahlen 1. Schuljahr Grundschule Mehrhoog
- 49.3Baumfällaktion im Ortsteil Dingden
- 49.4Polizeieinsatz im Ortsteil Hamminkeln