Wahl eines Beigeordneten hier: Verfügung des Landrats zur Beanstandung des Wahlbeschlusses vom 26.02.2026
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminklen hat am 26. Februar 2026 einstimmig einen Bewerber zum Ersten Beigeordneten gewählt. Dieser Wahlbeschluss wurde durch eine Verfügung des Landrats des Kreises Wesel beanstandet. Die Kommunalaufsicht begründet die Beanstandung mit dem Vorwurf, dass der gewählte Bewerber nicht über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen sowie eine ausreichende Führungserfahrung verfüge. Grundlage hierfür sind Auslegungsrichtlinien der Bezirksregierung Düsseldorf, wonach eine hauptberufliche Führungserfahrung von mindestens zwei Jahren bei einer festgelegten Mitarbeiterzahl sowie eine dreijährige Fachpraxis in den relevanten Geschäftsbereichen vorausgesetzt werden.
Die Verwaltung hält dagegen, dass diese spezifischen Anforderungen zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung nicht bekannt waren. Es wurde dargelegt, dass die notwendigen Kompetenzen auch durch Erfahrungen außerhalb klassischer Leitungspositionen erworben wurden und der Rat eine prognostische Entscheidung hinsichtlich der künftigen Amtsführung trifft. Der Bürgermeister hat den Rat über die Weisung des Landrats zur Beanstandung in Kenntnis gesetzt.
Da die Beanstandung eine aufschiebende Wirkung entfaltet, konnte die Ernennungsurkunde bisher nicht ausgehändigt werden. In der Sitzung am 21. Mai 2026 wird der Rat erneut über den Bestand des Wahlbeschlusses entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, den ursprünglichen Beschluss beizubehalten.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026Abstimmungsergebnis: 1) 24 Ja-Stimmen, 20 Gegenstimmen 2) 24 Ja-Stimmen, 20 GegenstimmenRatsmitglied Dülligen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 20.05.2026Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)