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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- –GESCHÄFTSORDNUNG UND EINWOHNERFRAGESTUNDE
- –a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- b) Fragestunde für Einwohner/innen
- –c) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- –d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- –e) Feststellung der Tagesordnung
- 1.Wahl eines Beigeordneten hier: Verfügung des Landrats zur Beanstandung des Wahlbeschlusses vom 26.02.2026Zur Vorlage · 2026/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminklen hat am 26. Februar 2026 einstimmig einen Bewerber zum Ersten Beigeordneten gewählt. Dieser Wahlbeschluss wurde durch eine Verfügung des Landrats des Kreises Wesel beanstandet. Die Kommunalaufsicht begründet die Beanstandung mit dem Vorwurf, dass der gewählte Bewerber nicht über die erforderlichen fachlichen Voraussetzungen sowie eine ausreichende Führungserfahrung verfüge. Grundlage hierfür sind Auslegungsrichtlinien der Bezirksregierung Düsseldorf, wonach eine hauptberufliche Führungserfahrung von mindestens zwei Jahren bei einer festgelegten Mitarbeiterzahl sowie eine dreijährige Fachpraxis in den relevanten Geschäftsbereichen vorausgesetzt werden.
Die Verwaltung hält dagegen, dass diese spezifischen Anforderungen zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung nicht bekannt waren. Es wurde dargelegt, dass die notwendigen Kompetenzen auch durch Erfahrungen außerhalb klassischer Leitungspositionen erworben wurden und der Rat eine prognostische Entscheidung hinsichtlich der künftigen Amtsführung trifft. Der Bürgermeister hat den Rat über die Weisung des Landrats zur Beanstandung in Kenntnis gesetzt.
Da die Beanstandung eine aufschiebende Wirkung entfaltet, konnte die Ernennungsurkunde bisher nicht ausgehändigt werden. In der Sitzung am 21. Mai 2026 wird der Rat erneut über den Bestand des Wahlbeschlusses entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt, den ursprünglichen Beschluss beizubehalten.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) 24 Ja-Stimmen, 20 Gegenstimmen 2) 24 Ja-Stimmen, 20 GegenstimmenRatsmitglied Dülligen ist während der Abstimmung nicht anwesend.
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 2.1. Änderung des Stellenplans für das Jahr 2026Zur Vorlage · 2026/0148 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine erste Änderung des Stellenplans für das Jahr 2026 vor. Ziel der Vorlage ist die Schaffung einer Laufbahnbeamtenstelle der Besoldungsgruppe A14 im Produkt „Verwaltungsvorstand“. Diese Maßnahme dient dazu, eine mögliche Vakanz in der Leitung des Verwaltungsvorstands zeitnah zu besetzen, falls die Kommunalaufsicht den bestehenden Wahlbeschluss zur Beigeordnetenwahl aufhebt.
Die neue Stelle soll den gleichen Aufgabenzuschnitt wie die ursprünglich ausgeschriebene Beigeordnetenstelle aufweisen. Durch diese Regelung wird zudem ermöglicht, dass Bewerber im Rahmen der Personalentwicklung die erforderlichen Qualifikationen für eine spätere Wahlbeamtenstelle erwerben können, sollten rechtliche Anforderungen an Fachlichkeit und Führungserfahrung bestätigt werden.
Die Entscheidung über den Inhalt der Stellenausschreibung obliegt dem Bürgermeister. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat sind im Rahmen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Stellenplanänderung beteiligt. Für das Auswahlverfahren ist zudem das Einvernehmen des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Sowohl der Personalrat als auch die Gleichstellungsstelle haben die vorgeschlagene Vorgehensweise positiv bewertet. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus dieser Änderung nicht, da die Personalkosten für eine Stelle der Besoldungsgruppe A15 bereits im Haushaltsplan 2026 berücksichtigt sind.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 2 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 2 Enthaltung(en) - 3.Schulwegsicherung in Mehrhoog und interkommunale Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen des BoP hier: Anregung eines Hamminkelner Bürgers vom 12.02.2026Zur Vorlage · 2026/0068 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2026/0068 wird eine Anregung eines Bürgers behandelt, die sich auf die Schulwegsicherung in Mehrhoog sowie die Verwendung von Einnahmen aus der Geschwindigkeitsüberwachung bezieht. Der Vorschlag sieht vor, die Ampelanlage auf der Bahnhofstraße (L602) im Bereich des Vorthuiyser Weges zu versetzen, um die Sicherheit auf dem Schulweg zu verbessern. Zudem wird angeregt, die durch die interkommunale Geschwindigkeitsüberwachung im Rahmen des BoP erzielten Einnahmen zweckgebunden für die Sicherung von Straßen einzusetzen. Ein entsprechender Antrag der AfD-Fraktion zur Versetzung der Ampelanlage liegt bereits vor.
Die Prüfung der Vorlage ergibt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in die Zuständigkeit der laufenden Verwaltung fallen und somit dem Bürgermeister unterliegen. Da für die Versetzung der Ampelanlage zudem StraßenNRW als zuständiger Straßenbaulastträger verantwortlich ist, muss die Anregung durch den Bürgermeister weitergeleitet werden. Der Haupt- und Finanzausschuss hat daher beschlossen, die Angelegenheit zur weiteren Bearbeitung an den Bürgermeister zu überweisen.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 4.Konzeptentwicklung Mehrzweck-/Gemeindehaus Wertherbruch hier: Antrag des Arbeitskreises Mehrzweck der Zukunftswerkstatt Wertherbruch auf Gewährung eines ZuschussesZur Vorlage · 2026/0141 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Arbeitskreis Mehrzweck der Zukunftswerkstatt Wertherbruch hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 1.000 Euro gestellt. Die Mittel sollen die Konzeptentwicklung für den Erhalt des Gemeindehauses in Wertherbruch unterstützen. Hintergrund ist die geplante Trennung der evangelischen Kirche von dem Gebäude, woraufhin die Antragstellenden eine Nutzung als zentralen Ort für Begegnungen, Vereinsarbeit und kulturelle Veranstaltungen für die Dorfgemeinschaft anstreben.
Für das Vorhaben liegt bereits eine Zusage für eine LEADER-Förderung vor, die unter der Trägerschaft des Vereins alte Herrlichkeit Wertherbruch e.V. beantragt wurde. Da für diese Förderung ein Eigenanteil von 30 Prozent zu erbringen ist, wird die städtische Unterstützung angefragt. Ein fundiertes Konzept soll zudem dazu dienen, Fehlentscheidungen beim Erwerb des Gebäudes zu vermeiden und die Voraussetzung für den Erhalt weiterer Fördermittel sowie eine transparente Darstellung der künftigen Betriebskosten zu schaffen.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, den beantragten Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro an den Verein alte Herrlichkeit Wertherbruch e.V. zu gewähren. Die entsprechenden Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 5.Begrenzung der VHS-Verbandsumlage hier: Antrag der FWI-Fraktion vom 27.01.2026Zur Vorlage · 2026/0066 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FWI-Fraktion beantragt, die Verwaltung anzuweisen, im VHS-Zweckverband Wesel-Hamminkeln-Schermbeck auf eine Begrenzung des Zuschussbedarfs der Stadt Hamminkeln auf maximal 100.000 Euro hinzuwirken. Die Vertreter der Stadt sollen in der Verbandsversammlung einen entsprechenden Beschluss unterstützen.
Die Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2026 ist bereits auf 142.450 Euro festgesetzt und von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden, sodass eine Neuregelung erst ab dem Jahr 2027 möglich wäre. Die Umlage berechnet sich nach der Anzahl der Teilnehmenden aus den jeweiligen Mitgliedskommunen.
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Unter Verweis auf eine Stellungnahme des VHS-Direktors wird darauf hingewiesen, dass eine Kürzung um 30 Prozent den Abbau von Bildungsangeboten, wie etwa Sprachkursen oder Alphabetisierungskursen, zur Folge haben könnte. Zudem werden steigende Personalkosten und Betriebsausgaben als Herausforderungen angeführt. Eine Deckelung der Kosten könnte zudem zu einer Verlagerung der Finanzierungslast durch höhere Teilnahmegebühren oder zusätzliche Zuschüsse führen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 1) 43 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung 2) 39 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 6.4. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträge im Rahmen der offenen Ganztagsschule zum 01.08.2026Zur Vorlage · 2026/0092 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant zum 1. August 2026 die vierte Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschulen. Hintergrund ist eine gesetzliche Neuregelung, die ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der offenen Ganztagsschule begründet. Die Verantwortung für die Gewährleistung dieses Anspruchs wird dem Kreis Wesel übertragen, wobei die Organisation und Finanzierung der Angebote weiterhin bei den jeweiligen Schulträgern verbleiben soll.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Anpassungen vor, die sich aus dem neuen Rechtsanspruch sowie aus der aktuellen Rechtsprechung zum Elternbeitragsrecht ergeben. Im Entwurf wurde zudem die Regelung für Geschwisterkinder erweitert, sodass ab dem dritten Kind kein Elternbeitrag mehr zu entrichten ist. Ein Vorschlag zur Einführung eines Freibetrages für Alleinerziehende wurde im vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt; hierzu liegt der Verwaltung eine Anfrage vor. Die Beitragsberechnung folgt weiterhin einem vereinfachten Verfahren ohne spezifische Freibeträge für Alleinerziehende oder Schwerbehinderte.
Die Vorlage wird zur Beratung in den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport sowie in den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt. Weitere Vorschläge für eine modifizierte Satzung ab dem Jahr 2027 sollen im Herbst 2026 zur Beratung eingereicht werden.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 7.Mitgliedschaft zum Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte"Zur Vorlage · 2026/0069 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte am 9. April 2025 beschlossen, dem Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ beizutreten. Das parteiübergreifende Bündnis setzt sich für eine Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung sowie für eine Neuordnung des kommunalen Finanzsystems ein. In der vorliegenden Beschlussvorlage wird darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche Annahme einer einmaligen Zahlung in Höhe von 1.000 Euro nicht korrekt war; stattdessen handelt es sich um einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zur Deckung der laufenden Kosten für Aktionen und Kommunikation des Bündnisses.
Die Verwaltung spricht sich für den Beibehalt der Mitgliedschaft aus, da die Aktionen des Bündnisses als zielführend erachtet werden und der Zusammenschluss die Interessen der Kommunen gegenüber der Landes- und Bundesregierung stärkt. Trotz der angespannten Finanzlage wird ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis bewertet. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat daher, die Mitgliedschaft beim Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ fortzuführen. Die Entscheidung über die weitere Mitgliedschaft oder eine mögliche Kündigung liegt in der Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en) - 8.Beitritt zum Verein "Dritte Orte NRW - Räume für Kultur und Begegnung e.V.“Zur Vorlage · 2026/0134 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt den Beitritt zum Verein „Dritte Orte NRW – Räume für Kultur und Begegnung e.V.“. Die Gründung des Vereins erfolgte am 15. April 2026 auf Basis einer Konzeption des Programmbüros pro loco in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW). Zweck der Organisation ist die Förderung der Vernetzung sowie des Erfahrungsaustausches zwischen den „Dritten Orten“ in Nordrhein-Westfalen über die jeweiligen Förderperioden hinaus.
Im Rahmen des Vereins soll eine ehemalige Jury als Beirat agieren, um über neue Mitgliedschaften zu entscheiden und Zertifikate für erfolgreiche Projekte im Bereich Corporate Citizenship zu vergeben. Das formale Eintragungsverfahren des Vereins ist derzeit noch im Gange. Der Beitritt soll es der Stadt ermöglichen, von fachlicher Beratung sowie dem Netzwerk zu profitieren, um die kulturelle Infrastruktur und den gesellschaftlichen Zusammenhalt im ländlichen Raum zu stärken. Die jährliche Beitragszahlung beträgt derzeit 120 Euro.
Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport hat dem Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, den Beitritt zum Verein zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
- 07.05.2026 · Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en) - 9.Aktueller Sachstand Mehrgenerationenplatz BrünenZur Vorlage · 2026/0113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Realisierung des Mehrgenerationenplatzes Brünen konnte für das Haushaltsjahr 2026 nicht durch eine Förderzusage gesichert werden. Die vollständigen Bauunterlagen wurden nicht fristgerecht beim Fördergeber eingereicht, da der Kreis Wesel ein Schallschutzgutachten nachforderte, welches im vorgegebenen Zeitraum nicht fertiggestellt werden konnte.
Die Verwaltung befürwortet jedoch die weitere Prüfung des Projekts für das Folgejahr. Hierzu wird vorgeschlagen, den bestehenden Sperrvermerk im Haushaltsplan 2026 um insgesamt 25.000 Euro zu verringern. Diese Mittel sollen zur Beauftragung des Schallschutzgutachtens sowie für Arbeiten des Kampfmittelräumdienstes und zur Deckung unvorhergesehener Ereignisse verwendet werden können.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung anzuweisen, im Jahr 2027 einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen. Als Grundlage für den Antrag soll der vorliegende Entwurf des Ingenieurbüros „Die Grünplaner“ dienen. Weitere Planungen sollen unter dem Vorbehalt einer positiven Förderzusage für das Jahr 2027 veranlasst werden.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 32 Ja-Stimme(n), 12 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 13.05.2026 · Bauausschuss (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) - 10.23. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Stadt Hamminkeln vom 16. Dezember 2005Zur Vorlage · 2026/0072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die 23. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung. Hintergrund ist eine Entscheidung des Rates vom Dezember 2025, durch die die Regelung zur Abtretung von Freimengen an Kindertageseinrichtungen gestrichen wurde. Da die Kindertageseinrichtungen auf gestiegene Kosten und hygienische Herausforderungen bei der Entsorgung von Windeln hinweisen, wird eine Anpassung der Freimengen vorgeschlagen.
Konkret soll die jährliche Freimenge für Kleinkinder im Alter von der Geburt bis zum vollendeten 3,5. Lebensjahr von bisher 432 kg auf 420 kg gesenkt werden. Die Berechnung basiert auf der aktuellen Anzahl an Kleinkindern im Stadtgebiet und der im Jahr 2025 angefallenen Windelmenge in den Kindertageseinrichtungen. Um die Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, wurde der monatliche Betrag auf 12 kg aufgerundet. Diese Anpassung soll zudem mögliche Schwankungen bei der Anzahl der Kinder oder der Abfallmenge ausgleichen.
Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die vorliegende Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
- 13.05.2026 · Bauausschuss (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) - 11.2. Änderung der Satzung für die Abfallentsorgung vom 20.03.2013Zur Vorlage · 2026/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt die zweite Änderung der Satzung für die Abfallentsorgung vom 20. März 2013. Diese Anpassung steht in direktem Zusammenhang mit einer gleichzeitigen Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung.
Der vorliegende Entwurf sieht eine Erweiterung von § 17 der Satzung um einen vierten Absatz vor. Demnach werden Kindertageseinrichtungen dazu verpflichtet, neben der regulären Restmülltonne einen Antrag auf eine zusätzliche Windeltonne zu stellen. Diese Tonne für Bioabfall ist im Rahmen der Änderung als gebührenfrei definiert.
Die zuständigen Gremien haben die Vorlage zur Beratung in den kommenden Sitzungen vorgesehen. Der Bauausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die vorliegende Fassung der Satzungsänderung zu verabschieden. Die Beratungsfolge sieht eine Sitzung im Bauausschuss am 13. Mai 2026 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 20. Mai 2026 vor, bevor der Rat am 21. Mai 2026 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 13.05.2026 · Bauausschuss (3. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 12.Änderungen der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2026/0111 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Hamminkeln plant Änderungen an der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Anpassungen in zwei Bereichen vor, um auf bestehende Anfragen zu reagieren.
Im ersten Punkt geht es um die Regelung für Baumgräber für Urnen. Bisher können diese erst im Falle einer Beisetzung zur Verfügung gestellt werden. Die Änderung soll es ermöglichen, Nutzungs- bzw. Ruherechte an bestimmten Baumgräbern bereits im Vorhinein für eine Dauer von zunächst 25 Jahren zu erwerben. Damit wird die Regelung an die Praxis von Wahlgräbern angeglichen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Gestaltung von Grabmalen. Derzeit ist die Verwendung von Lichtbildern auf Grabmalen gemäß der Satzung generell untersagt, um die Würde des Friedhofs zu wahren. Die Verwaltung schlägt vor, diese Regelung aufzuheben, da die Verwendung von Fotos in Traueranzeigen zunimmt und eine Beeinträchtigung der Andacht nicht als gegeben angenommen wird. Grabmale bleiben jedoch weiterhin genehmigungspflichtig. Die zuständige Stelle prüft bei Anträgen weiterhin, ob sich die Gestaltung in das Umfeld einfügt und die Würde des Friedhofs gewahrt bleibt.
Die Änderungen wurden im Arbeitskreis Friedhofswesen vorabgestimmt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagenen Neufassungen der entsprechenden Paragrafen zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung) — Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) - 13.Berichterstattung über Aufwendungen für externe Beraterleistungen 2025 hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 21.01.2026Zur Vorlage · 2026/0086 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag auf Berichterstattung über die Aufwendungen für externe Beraterleistungen gestellt. Da eine detaillierte Auswertung in der Vergangenheit aufgrund fehlender separater Verbuchung nicht möglich war, werden diese Leistungen seit Anfang 2025 nun gesondert erfasst. Der Antrag sieht vor, künftig Informationen über die Höhe der Kosten, die Art der Beratungsleistung sowie das jeweilige Projekt oder Themengebiet bereitzustellen.
Mit dieser Berichterstattung soll dem Rat eine Grundlage geschaffen werden, um über die Einrichtung fachbezogener Stellen zur Reduzierung externer Beratungskosten zu entscheiden. Zudem dient die Information dazu, die Gesamtaufwendungen von Projekten besser einschätzen zu können. Die Verwaltung befürwortet die Auswertung der Beraterleistungen und schlägt vor, den Bericht jährlich nach Ende des ersten Quartals des Folgejahres vorzulegen. Ein Bericht über die Beraterleistungen für das Jahr 2025 ist der Vorlage beigefügt.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 14.Bericht über die Ergebnisse der 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Haushalt am 23.04.2026Zur Vorlage · 2026/0087 · Mitteilungsvorlage
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Die am 23. April 2026 abgehaltene erste Sitzung der durch den Rat einberufenen Arbeitsgruppe Haushalt befasste sich mit der strukturellen Unterfinanzierung kommunaler Haushalte in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen einer ersten Diskussionsrunde wurden verschiedene Sparmaßnahmen erörtert.
Für die kommende Sitzung ist vorgesehen, den Kämmerer des Kreises Wesel einzuladen, um Möglichkeiten zur Beeinflussung der Kreisumlagen zu prüfen. Zudem wird die Verwaltung eine Aufstellung der größten Kostenpositionen des Haushalts als Arbeitsgrundlage für die nächste Sitzung vorlegen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Erstellung einer Übersicht über laufende Maßnahmen im Bereich der Energiekosten, deren kurz-, mittel- und langfristige Auswirkungen auf den Haushalt aufgezeigt werden sollen.
Des Weiteren soll in der nächsten Sitzung thematisiert werden, wie die Bürgerinnen und Bürger in den aktuellen Prozess einbezogen werden können. Die nächste Zusammenkunft der Arbeitsgruppe findet am 27. Mai 2026 statt.
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Beratungsfolge
- 20.05.2026 · Haupt- und Finanzausschuss (4. Sitzung)
- 15.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 25.02.2026 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 16.Mitteilungen und Anfragen
- 16.1Bauarbeiten A-Nord zwischen Mehrhoog und Sonsfeld
- 16.2Diebstähle und Einbrüche im Ortsteil Loikum