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Beschlussvorlage

23. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Stadt Hamminkeln vom 16. Dezember 2005

2026/0072 21.05.2026 Infrastruktur Brücken, Spielplätze und Abfallbeseitigung

🟢 Beschlossen 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln plant die 23. Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung. Hintergrund ist eine Entscheidung des Rates vom Dezember 2025, durch die die Regelung zur Abtretung von Freimengen an Kindertageseinrichtungen gestrichen wurde. Da die Kindertageseinrichtungen auf gestiegene Kosten und hygienische Herausforderungen bei der Entsorgung von Windeln hinweisen, wird eine Anpassung der Freimengen vorgeschlagen.

Konkret soll die jährliche Freimenge für Kleinkinder im Alter von der Geburt bis zum vollendeten 3,5. Lebensjahr von bisher 432 kg auf 420 kg gesenkt werden. Die Berechnung basiert auf der aktuellen Anzahl an Kleinkindern im Stadtgebiet und der im Jahr 2025 angefallenen Windelmenge in den Kindertageseinrichtungen. Um die Verwaltungsprozesse zu vereinfachen, wurde der monatliche Betrag auf 12 kg aufgerundet. Diese Anpassung soll zudem mögliche Schwankungen bei der Anzahl der Kinder oder der Abfallmenge ausgleichen.

Der Bauausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die vorliegende Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

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