4. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträge im Rahmen der offenen Ganztagsschule zum 01.08.2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant zum 1. August 2026 die vierte Änderung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschulen. Hintergrund ist eine gesetzliche Neuregelung, die ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der offenen Ganztagsschule begründet. Die Verantwortung für die Gewährleistung dieses Anspruchs wird dem Kreis Wesel übertragen, wobei die Organisation und Finanzierung der Angebote weiterhin bei den jeweiligen Schulträgern verbleiben soll.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Anpassungen vor, die sich aus dem neuen Rechtsanspruch sowie aus der aktuellen Rechtsprechung zum Elternbeitragsrecht ergeben. Im Entwurf wurde zudem die Regelung für Geschwisterkinder erweitert, sodass ab dem dritten Kind kein Elternbeitrag mehr zu entrichten ist. Ein Vorschlag zur Einführung eines Freibetrages für Alleinerziehende wurde im vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt; hierzu liegt der Verwaltung eine Anfrage vor. Die Beitragsberechnung folgt weiterhin einem vereinfachten Verfahren ohne spezifische Freibeträge für Alleinerziehende oder Schwerbehinderte.
Die Vorlage wird zur Beratung in den Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport sowie in den Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt, bevor eine Entscheidung im Rat erfolgt. Weitere Vorschläge für eine modifizierte Satzung ab dem Jahr 2027 sollen im Herbst 2026 zur Beratung eingereicht werden.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.05.2026Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 20.05.2026Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 07.05.2026Abstimmungsergebnis: Einstimmig