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Beschlussvorlage

2. Änderung der Satzung für die Abfallentsorgung vom 20.03.2013

2026/0074 21.05.2026 Infrastruktur Brücken, Spielplätze und Abfallbeseitigung

🟢 Beschlossen 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt die zweite Änderung der Satzung für die Abfallentsorgung vom 20. März 2013. Diese Anpassung steht in direktem Zusammenhang mit einer gleichzeitigen Änderung der Gebührensatzung für die Abfallentsorgung.

Der vorliegende Entwurf sieht eine Erweiterung von § 17 der Satzung um einen vierten Absatz vor. Demnach werden Kindertageseinrichtungen dazu verpflichtet, neben der regulären Restmülltonne einen Antrag auf eine zusätzliche Windeltonne zu stellen. Diese Tonne für Bioabfall ist im Rahmen der Änderung als gebührenfrei definiert.

Die zuständigen Gremien haben die Vorlage zur Beratung in den kommenden Sitzungen vorgesehen. Der Bauausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, die vorliegende Fassung der Satzungsänderung zu verabschieden. Die Beratungsfolge sieht eine Sitzung im Bauausschuss am 13. Mai 2026 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 20. Mai 2026 vor, bevor der Rat am 21. Mai 2026 über den Beschluss entscheidet.

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Dokumente

Beratungsfolge