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Beschlussvorlage

Änderungen der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Hamminkeln

2026/0111 21.05.2026 Fachdienste 23

🟢 Beschlossen 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Hamminkeln plant Änderungen an der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht Anpassungen in zwei Bereichen vor, um auf bestehende Anfragen zu reagieren.

Im ersten Punkt geht es um die Regelung für Baumgräber für Urnen. Bisher können diese erst im Falle einer Beisetzung zur Verfügung gestellt werden. Die Änderung soll es ermöglichen, Nutzungs- bzw. Ruherechte an bestimmten Baumgräbern bereits im Vorhinein für eine Dauer von zunächst 25 Jahren zu erwerben. Damit wird die Regelung an die Praxis von Wahlgräbern angeglichen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Gestaltung von Grabmalen. Derzeit ist die Verwendung von Lichtbildern auf Grabmalen gemäß der Satzung generell untersagt, um die Würde des Friedhofs zu wahren. Die Verwaltung schlägt vor, diese Regelung aufzuheben, da die Verwendung von Fotos in Traueranzeigen zunimmt und eine Beeinträchtigung der Andacht nicht als gegeben angenommen wird. Grabmale bleiben jedoch weiterhin genehmigungspflichtig. Die zuständige Stelle prüft bei Anträgen weiterhin, ob sich die Gestaltung in das Umfeld einfügt und die Würde des Friedhofs gewahrt bleibt.

Die Änderungen wurden im Arbeitskreis Friedhofswesen vorabgestimmt. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die vorgeschlagenen Neufassungen der entsprechenden Paragrafen zu verabschieden.

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