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Beschlussvorlage

Bauvoranfrage "Errichtung von zwei Einfamilienhäusern" im Ortsteil Brünen, Az. 63-00243/26-04 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGB

2026/0089 21.05.2026 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 39 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)Ratsmitglied Götz ist während der Abstimmung nicht anwesend.

✦ KI-Zusammenfassung

In der Stadt Hamminkeln liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern im Ortsteil Brünen vor. Der Antrag bezieht sich auf ein Grundstück an der Weseler Straße am Ortsrand und beantragt die Anwendung der Sonderregelung nach § 246e BauGB. Da das Vorhaben planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen ist, kann es nach den regulären Bestimmungen des Baugesetzbuches nicht genehmigt werden, da der Flächennutzungsplan dem Vorhaben entgegensteht.

Die Verwaltung stellt jedoch einen räumlichen Zusammenhang zu angrenzenden Wohn- und Gewerbegebieten fest. Stadtplanerisch wird die geplante Bebauung als eine organische Fortführung des Siedlungsrandes bewertet, wodurch bestehende bauliche Lücken geschlossen werden. Die verkehrstechnische Erschließung sowie die kanaltechnische Anbindung sind gesichert. Hinsichtlich der Umweltbelange und der Beteiligung von Behörden wie dem Kreis Wesel oder dem Regionalverband Ruhr sieht die Verwaltung keine wesentlichen Hindernisse, sofern die Stellungnahmen der zuständigen Stellen positiv ausfallen.

Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu beschließen. Die abschließende Beurteilung der Bauvoranfrage bleibt dem Benehmen mit den zuständigen Naturschutz- und Immissionsschutzbehörden vorbehalten.

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