Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB im Ortsteil Hamminkeln
✦ KI-Zusammenfassung
In dem Ortsteil Hamminkeln liegt ein Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine etwa 7.000 Quadratmeter große Fläche im Bereich der Straßen Roßmühle und Bislicher Straße vor. Das Vorhaben, das von einem privaten Vorhabenträger initiiert wurde, sieht die Errichtung eines Wohngebiets mit sieben Doppelhäusern vor. Die geplante Nutzung umfasst zudem Garagen, Stellplätze sowie ein Wasserreservoir zur Klimaanpassung. Da das Gebiet derzeit landwirtschaftlich genutzt wird und im Flächennutzungsplan als Außenbereich ausgewiesen ist, wäre eine Änderung des Planungsrechts erforderlich.
Die Verwaltung hat verschiedene fachliche Bedenken gegen die Einleitung des Verfahrens angeführt. Ein wesentlicher Aspekt ist die Nähe zu einem landwirtschaftlichen Tierbetrieb, wodurch mit Geruchsimmissionen zu rechnen ist. Zudem liegt das Plangebiet laut Regionalplan Ruhr außerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereichs. Für die äußere Erschließung müsste zudem ein bestehender Feldweg in städtischem Eigentum aktiviert werden, was zusätzlichen Abstimmungsaufwand bedeuten würde.
Aufgrund der fehlenden stadtplanerischen Priorität für dieses Gebiet sowie der damit verbundenen Planungsrisiken im Bereich des Immissionsschutzes empfiehlt die zuständige Fachabteilung, den Bebauungsplan nicht aufzustellen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung hat dementsprechend empfohlen, dem Rat der Stadt Hamminkeln die Ablehnung des Antrags vorzuschlagen, sodass kein Bauleitplanverfahren eingeleitet wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.05.2026Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 06.05.2026Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)