Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich - - öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Wesel
✦ KI-Zusammenfassung
Ab dem 1. August 2026 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGS) ab der ersten Klasse. Laut einem Runderlass des Landes Nordrhein-Westfalen liegt die Verantwortung für die Umsetzung dieses Anspruchs beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Da Hamminkeln kein eigenes Jugendamt unterhält, obliegt diese Verpflichtung dem Kreis Wesel.
Um die bisherige Durchführung der Ganztagsangebote an den Grundschulstandorten der Stadt fortzuführen, wird der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Wesel angestrebt. Ein entsprechender Entwurf wurde im Rahmen eines gemeinsamen Gesprächs aller kreisangehörigen Kommunen ohne eigenes Jugendamt erarbeitet. Der Abschluss dieser Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass die Räte der beteiligten Kommunen zustimmen.
Nach der Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien wird die Vereinbarung zur Genehmigung und anschließenden Veröffentlichung im Amtsblatt an die Bezirksregierung weitergeleitet. Der Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat, die vorliegende Vereinbarung gemäß dem Entwurf zu beschließen. Redaktionelle Änderungen am Entwurf bedürfen dabei keines erneuten Ratsbeschlusses.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 07.05.2026Abstimmungsergebnis: Einstimmig