Förderrichtlinie der Stadt Hamminkeln zur Klimafolgenanpassung auf Privatgrundstücken - „Umgestaltung von Schottergärten und versiegelten Flächen & Neuanpflanzung und Pflege von Privatbäumen“ - Beratung und Beschlussfassung -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Förderrichtlinie für Klimafolgenanpassung auf Privatgrundstücken vorgelegt. Das Programm umfasst die Umgestaltung von Schottergärten und versiegelten Flächen sowie die Neuanpflanzung und Pflege von Privatbäumen. Ziel der Richtlinie ist es, durch finanzielle Anreize Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung zu bewegen.
Die vorliegende Regelung führt zwei verschiedene Förderaspekte in einer einheitlichen Richtlinie zusammen, um den Antragsaufwand für die Antragstellenden zu verringern. Dabei werden gestaffelte Zuschüsse von bis zu 1.000 Euro pro Grundstück und Jahr gewährt, sofern die Haushaltsmittel dies zulassen. Die Förderung ist auf den 31. Dezember 2026 befristet. Neben den direkten Zuschüssen weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Verringerung versiegelter Flächen zu einer Reduzierung der Niederschlagswassergebühren führen kann, was derzeit etwa 1,50 Euro pro Quadratmeter und Jahr entspricht.
Die Maßnahmen sollen das städtische Mikroklima verbessern, Sickerflächen schaffen und die Artenvielfalt fördern. Der Ausschuss für Umwelt und Planung soll den Entwurf zur Kenntnis nehmen und dem Rat der Stadt eine Beschlussfassung empfehlen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.05.2026Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n), 24 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
- 06.05.2026Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)