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Beschlussvorlage

Grundsatzentscheidung zur Einführung einer Baumschutzsatzung für das Stadtgebiet von Hamminkeln

2026/0118 21.05.2026 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 32 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 2026/0118 wird eine Grundsatzentscheidung zur Einführung einer Baumschutzsatzung für das Stadtgebiet von Hamminkeln behandelt. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, die Einführung der Satzung zu beschließen und die Verwaltung mit der Erarbeitung eines konkreten Entwurfs zu beauftragen. Dieser Entwurf soll Regelungen zum Geltungsbereich, zum Schutzumfang etwa bei Baumarten und Stammumfängen sowie zu Genehmigungstatbeständen, Ersatzpflanzungen und Ausgleichszahlungen enthalten.

Die Vorlage begründet die Maßnahme mit der Notwendigkeit der Klimaanpassung an Hitzeperioden und Starkregenereignisse sowie mit den Anforderungen der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, bis zum Jahr 2030 einen Nettoverlust an urbanen Grünflächen und Baumüberschirmungen zu vermeiden und ab diesem Zeitpunkt einen kontinuierlichen Zuwachs zu erreichen. Eine Baumschutzsatzung soll als Steuerungsinstrument dienen, um den Bestand an Bäumen zu sichern, die Biodiversität zu fördern und Rechtssicherheit für Bürger sowie Investoren durch klare Rahmenbedingungen zu schaffen.

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