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Beschlussvorlage

3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) für eine nachhaltigere Flächenentwicklung - 2. Beteiligungsverfahren - Stellungnahme der Stadt Hamminkeln

2026/0120 21.05.2026 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 6 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen führt derzeit das zweite Beteiligungsverfahren zur dritten Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) durch. Ziel der Überarbeitung ist die Förderung eines klimaneutralen Industrielandes sowie eine nachhaltige Raumentwicklung, die den Flächenbedarf für Wirtschaft, Landwirtschaft und Wohnungsbau mit dem Naturschutz in Einklang bringt.

Der überarbeitete Entwurf enthält neue Ziele und Grundsätze zur Steuerung der Flächenentwicklung. Für die Stadt Hamminkeln sind insbesondere Regelungen zur Erweiterung bestehender Betriebsstandorte sowie zur Nachnutzung aufgegebener Standorte relevant. Dies betrifft unter anderem geplante Vorhaben im Ortsteil Brünen, wie die Errichtung einer Lager- und Logistikhalle eines Elektrobetriebs sowie die Umnutzung eines ehemaligen Standorts einer Blutmehlfabrik. Zudem sieht der Entwurf neue Möglichkeiten für den Einzelhandel vor, um die Nahversorgung in Wohngebieten durch kleinere Verkaufsflächen außerhalb zentraler Versorgungsbereiche zu stärken. Weitere Änderungen betreffen die Lenkung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen sowie den Umgang mit waldarmen Gebieten, zu denen das Stadtgebiet Hamminkeln zählt. Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat zu den vorliegenden Änderungen keine Anregungen oder Bedenken geäußert.

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