Einführung von Leitlinien zum Umgang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ("Bau-Turbo") (§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b, 246e BauGB) als Entscheidungsgrundlage für die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamminkeln und der Ausschuss für Umwelt und Planung beraten über die Einführung von Leitlinien zum Umgang mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, dem sogenannten „Bau-Turbo“. Diese Leitlinien sollen als verbindliche Grundlage für die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB dienen. Damit wird eine einheitliche Bewertungsgrundlage geschaffen, um die städtebauliche Entwicklung der Stadt zu steuern und rechtliche Sicherheit bei der Anwendung der neuen planungsrechtlichen Möglichkeiten zu gewährleisten.
Die Regelung sieht eine klare Aufgabenverteilung vor: Vorhaben, die alle Kriterien der Leitlinien erfüllen und keine Ausschlusskriterien aufweisen, können von der Verwaltung eigenständig genehmigt werden. Bei Abweichungen von den Vorgaben ist jedoch eine Entscheidung durch die politischen Gremien erforderlich. Liegen spezifische Ausschlusskriterien vor, etwa die Lage in sensiblen Bereichen wie Grün-, Schutz- oder Agrarflächen, ist die Anwendung des „Bau-Turbo“-Verfahrens ausgeschlossen und es gilt das reguläre Planungsrecht.
Ein zentraler Bestandteil der Leitlinien ist eine verpflichtende, vorgelagerte planungsrechtliche Bauberatung. Diese dient dazu, bereits vor der Antragstellung die Eignung von Vorhaben sowie Anforderungen an Umwelt- und Klimabelange zu klären. Die Leitlinien legen zudem fest, dass die Anwendung auf Wohnbauvorhaben in Innenbereichen oder siedlungsnahen Außenbereichen konzentriert werden soll. Die Verwaltung empfielegt die Verabschiedung der Leitlinien, um eine effiziente Verfahrensabwicklung bei gleichzeitiger Wahrung der Planungshoheit zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 21.05.2026Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 06.05.2026Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
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