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Beschlussvorlage

Bauvoranfrage „Neubau eines Wohnhauses mit 15 WE“ im Ortsteil Brünen, Az. 63-01001/25-04 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 246e BauGB

2026/0124 21.05.2026 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 21.05.2026 · Rat (5. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)Ratsmitglied Coenen ist während der Abstimmung nicht anwesend.

✦ KI-Zusammenfassung

In der Stadt Hamminkeln liegt eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses mit 15 Wohneinheiten im Ortsteil Brünen vor. Das geplante Vorhaben auf der Weseler Straße umfasst zwei Vollgeschosse sowie ein ausgebautes Dachgeschoss. Die Stellplätze sollen überwiegend entlang der Weseler Straße angeordnet und über den Stichweg „Auf dem Stemmingholt“ angefahren werden. Der Antragsteller beantragte die Anwendung des § 246e BauGB zur Beschleunigung des Verfahrens.

Die planungsrechtliche Prüfung ergab Abweichungen vom Bebauungsplan Nr. 9 „Kappertsberg“. Das Vorhaben überschreitet die Baugrenze zum Stichweg „Auf dem Stemmingholt“, betrifft die Drempelhöhe und platziert Stellplätze innerhalb eines ausgewiesenen Sichtdreiecks. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist nicht möglich, da dadurch öffentliche Belange berührt werden. Der Landesbetrieb Straßen-NRW äußerte zudem Bedenken hinsichtlich der Sicherung der Sichtbeziehung zur B70.

Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die Planung in der vorliegenden Form aufgrund der Anforderungen an das Sichtdreieck nicht umsetzbar ist und eine Umplanung erfordert. Seitens der Nachbarschaft liegen Stellungnahmen vor, die die Gebäudehöhe sowie die Parkplatzsituation thematisieren. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB zu verweigern.

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