80 Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt und Planung berät in seiner Sitzung am 6. Mai 2026 über die 80. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vor.
Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen auf bestimmten Flurstücken in der Gemarkung Brünen, Flur 08. Ein Aufstellungsbeschluss hierzu wurde bereits im Oktober 2025 durch den Rat der Stadt Hamminkeln erlassen. Da die notwendigen Unterlagen durch die Antragsteller eingereicht wurden, soll nun das Verfahren zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingeleitet werden.
Die Vorlage beschreibt die Maßnahme als Beitrag zum Ausbau regenerativer Energien. Der Ausschuss wird gebeten, auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen den Beschluss zur Durchführung der genannten Beteiligungsverfahren zu fassen.
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Beratungsfolge
- 06.05.2026Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)