83. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt und Planung befasst sich mit der 83. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Hamminkeln. Ziel dieser Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich Butenfeld. Betroffen sind dabei die Flurstücke 262, 290 und 291 in der Flur 11 der Gemarkung Hamminkeln.
Das Verfahren steht im Zusammenhang mit dem Aufstellungsbeschluss des Rates vom 21. Mai 2026 sowie der parallelen Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 für eine Photovoltaikanlage im Butenfeld. Da die erforderlichen Unterlagen durch den Vorhabenträger eingereicht wurden, wird die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beantragt.
Die Vorlage führt einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien an, was sich laut Dokument positiv auf den Klimawandel auswirkt. Die Entscheidung über die vorgeschlagenen Beteiligungsverfahren ist für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Planung am 1. Juli 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)