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Beschlussvorlage

82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Ringenberg - Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

2026/0165 01.07.2026 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 01.07.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Umwelt und Planung wird über die 82. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Ringenberg beraten. Die Änderung dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Flurstück 97 in der Gemarkung Ringenberg, Flur 9, zu schaffen.

Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß den Regelungen des Baugesetzbuches vor. Dieses Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Freiflächenphotovoltaikanlage Ringenberger Bruch“ geführt.

Da die erforderlichen Unterlagen durch den Vorhabenträger noch nicht vollständig eingereicht wurden, ist die Durchführung der Beteiligungen an die Vorlage der vollständigen Planunterlagen gebunden. Die Maßnahme wird als Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien eingeordnet. Der entsprechende Beschluss soll im Rahmen der Sitzung des Ausschusses am 1. Juli 2026 gefasst werden.

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