Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 19 „Erweiterung Elektrobetrieb“ im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur erneuten Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur erneuten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB - Bestimmung der Entwurfsfassungen zur 2. erneuten Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur 2. erneuten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 19 zur Erweiterung eines Elektrobetriebs im Ortsteil Brünen sieht die Errichtung einer Lager- und Logistikhalle vor. Nach dem Aufstellungsbeschluss im Jahr 2021 umfasst der aktuelle Planungsstand Anpassungen aufgrund von Rückmeldungen aus früheren Beteiligungsverfahren.
Aufgrund eingegangener Hinweise werden derzeit ein Bodengutachten zur Prüfung der Versickerungsfähigkeit sowie ein Schallgutachten erstellt. Zudem wurde ein angepasstes Pflegekonzept für den Naturschutz in die Unterlagen aufgenommen. Da diese Änderungen die Planung betreffen, ist eine erneute öffentliche Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen.
In der Abwägung wird empfohlen, die Grundflächenzahl (GRZ) für das Hauptgebäude von 0,8 auf 0,6 zu senken, während für Nebenanlagen wie Zufahrten ein Wert von bis zu 0,8 zulässig bleibt. Für die Entwässerung ist ein Notüberlauf auf angrenzende landwirtschaftliche Flächen vorzusehen.
Die zuständige Bergbaubehörde hat keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert, empfiehlt jedoch die Einbindung der Bergrechtsinhaber im weiteren Verfahren. Ein Energieversorgungsunternehmen wies auf bestehende Gasleitungen hin und bat um die Wahrung der Betriebssicherheit. Trotz einer vorübergehenden Unstimmigkeit mit dem Landesentwicklungsplan NRW wird die Fortführung des Verfahrens angestrebt, sobald die entsprechende Änderung des Landesentwicklungsplans in Kraft tritt.
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Beratungsfolge
- 01.07.2026Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 4 Stimmenthaltung(en)