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Beschlussvorlage

64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Brünen - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur erneuten Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur erneuten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB - Bestimmung der Entwurfsfassungen zur 2. erneuten Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur 2. Erneuten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

2026/0173 01.07.2026 Fachdienste 61

🟢 Beschlossen 01.07.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (4. Sitzung) · Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)Ausschussmitglied Peter Wittek ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

✦ KI-Zusammenfassung

Die 64. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamminkeln für den Ortsteil Brünen wird im weiteren Verfahren fortgeführt. Ziel der Planung ist die Erweiterung eines bestehenden Elektrobetriebs sowie die Steuerung der Nutzungen im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung „Unterbauernschaft“. Trotz einer vorübergehenden Unvereinbarkeit mit den Zielen der Regionalplanung, bedingt durch eine Änderung des Landesentwicklungsplans NRW, wird die Fortsetzung des Verfahrens angestrebt, da mit einer baldigen Wiederherstellung der Konformität durch die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans gerechnet wird.

Der überarbeitete Entwurf berücksichtigt neue Erkenntnisse aus Schall- und Bodengutachten, die im Rahmen eines parallel laufenden Bebauungsplans für die Erweiterung des Elektrobetriebs entstanden sind. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird der geänderte Entwurf erneut veröffentlicht, um eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der zuständigen Behörden zu ermöglichen. Die Einholung von Stellungnahmen soll sich dabei auf die direkt betroffenen Kreise und Träger öffentlicher Belange beschränken.

In der bisherigen Abwägung wurden Anregungen zur Gebäudeumgebungsfläche und zur Entwässerung thematisiert; die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Details in nachgelagerten Bebauungsplänen geregelt werden. Von bergbaurechtlicher Seite bestehen keine Bedenken, da aktuell kein Abbau von Mineralien dokumentiert ist. Auch das Versorgungsunternehmen Gelsenwasser hat keine Einwände gegen die Planung geäußert, sofern die Betriebssicherheit der unterirdischen Gasleitungen gewahrt bleibt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 194 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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