1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1a „Hooge Heide“ im Ortsteil Mehrhoog - Beratung über einen Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1a „Hooge Heide“ im Ortsteil Mehrhoog. Hintergrund der Vorlage ist ein laufender Grunderwerbsvorgang für ein Grundstück am Kiefernweg 9. Im Rahmen dieses Vorgangs steht der Stadt ein Vorkaufsrecht an einer im Bebauungsplan festgesetzten, drei Meter breiten öffentlichen Verkehrsfläche für einen Fuß- und Radweg zu. Diese Fläche soll eine Verbindung zwischen dem Birkenweg und dem Kiefernweg herstellen.
Die Verwaltung prüft im Rahmen der Vorlage, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll, um die Wegeverbindung auszubauen, oder ob auf die Ausübung verzichtet wird. Ein Ausbau der Verbindung würde nach Schätzungen Kosten zwischen 30.000 und 35.000 Euro für die bauliche Umsetzung sowie weitere Kosten für Vermessung und Grunderwerb verursachen. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass keine dringende Notwendigkeit für die Schaffung der Verbindung besteht, da eine ausreichende Vernetzung der Straßenzüge über die Berliner Straße bereits gegeben ist.
Es wird daher vorgeschlagen, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten und stattdessen eine Bebauungsplanänderung einzuleiten. Ziel der Änderung ist es, die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche auf dem Grundstück aufzuheben. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu fassen.
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- 30.09.2026anstehend