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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- –GESCHÄFTSORDNUNG UND EINWOHNERFRAGESTUNDE
- –a) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- b) Fragestunde für Einwohner/innen
- –c) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- –d) Feststellung von Ausschließungsgründen
- –e) Feststellung der Tagesordnung
- 1.Errichtung eines Ladeparks für Elektrofahrzeuge im Ortsteil Dingden - Antrag vom 30.07.2026Zur Vorlage · 2026/0230 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Windpark Nordbrock GmbH hat eine Bürgeranregung zur Errichtung eines Ladeparks für Elektrofahrzeuge im Ortsteil Dingden-Nordbrock eingereicht. Das Vorhaben umfasst die Nutzung von etwa 24.872 m² im Eigentum des Vorhabenträgers. Geplant sind Ladestationen für Pkw und Lkw sowie ein Batteriespeicher. Ergänzend sollen ein Aufenthaltsraum, sanitäre Anlagen, ein Spielplatz und eine Hundewiese entstehen. Die betroffenen Flächen liegen im Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen sowie im Regionalplan als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich ausgewiesen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass für das Vorhaben bislang keine detaillierten Planungen oder Lagepläne vorliegen. Es fehlen Angaben zur Anzahl und Leistung der Ladepunkte, zur Dimensionierung des Speichers sowie zur Art der ergänzenden Nutzungen. Auch die verkehrliche Eignung der geplanten Erschließung über einen bestehenden Feldweg sowie die Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger zur Anbindung an die L 896 sind noch nicht abschließend geklärt.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Ausschuss für Umwelt und Planung die Bürgeranregung zur Kenntnis nimmt und eine grundsätzliche weitere Prüfung des Vorhabens befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Vorhabenträger die Planungsgrundlagen zu konkretisieren und die planungsrechtlichen, regionalplanerischen sowie verkehrlichen Rahmenbedingungen zu prüfen. Eine Entscheidung über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens soll erst nach Vorlage und Prüfung der erforderlichen Unterlagen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 2.Änderung der Geschäftsordnung des Klima- und Umweltbeirates der Stadt Hamminkeln hier: Anregung eines Bürgers gem. § 24 GO NRWZur Vorlage · 2026/0257 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2026/0257 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Frage, ob die Geschäftsordnung des Klima- und Umweltbeirates der Stadt Hamminkeln geändert werden soll. Hintergrund der Vorlage ist eine Anregung eines Bürgers gemäß § 24 GO NRW. Im Vorfeld der Vorlage fanden Gespräche zwischen dem Antragsteller und dem Vorsitzenden des Beirates sowie eine digitale Einladung zur Sitzung des Beirates am 21. September 2026 statt, wobei eine Teilnahme des Antragstellers aus technischen und terminlichen Gründen nicht möglich war.
Der Klima- und Umweltbeirat spricht sich gegen eine Änderung der Geschäftsordnung aus. Das Gremium befürwortet die Beibehaltung der Sitzungen in nichtöffentlicher Form. Als Gründe werden der ehrenamtliche Charakter der Tätigkeit sowie der damit verbundene zusätzliche organisatorische und zeitliche Aufwand bei einer öffentlichen Durchführung angeführt. Eine gutachterliche Stellungnahme hat ergeben, dass die Nichtöffentlichkeit nicht gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz der Gemeindeordnung verstößt. Zudem dient der Beirat der fachlichen Vorberatung und Erarbeitung von Empfehlungen für die politischen Entscheidungsgremien.
Hinsichtlich der Bezeichnung des Gremiums sieht der Beirat keine Notwendigkeit für eine Änderung hin zu einem „Umwelt-, Klima- und Naturbeirat“, da die bestehende Benennung das aktuelle Aufgaben- und Beratungsspektrum bereits abdeckt. Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat daher, von einer Änderung der Geschäftsordnung abzusehen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 3.Batteriespeicherprojekt Wittenhorst - Vortrag des InvestorsZur Vorlage · 2026/0237 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die MIRAI Power GmbH hat der Stadt Hamminkeln eine Genehmigungsstrategie für ein geplantes Batteriespeicherprojekt im Ortsteil Mehrhoog vorgelegt. Das Vorhaben sieht eine Anlage mit einer Leistung von 500 MW und einer Speicherkapazität von 2.000 MWh vor. Die Antragstellerin beabsichtigt, im Rahmen eines Reifegradverfahrens des Übertragungsnetzbetreibers Amprion freie Netzanschlusskapazitäten am geplanten Umspannwerk Wittenhorst zu nutzen.
Die Realisierung des Projekts würde eine Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfordern. Die Projektfläche befindet sich im Außenbereich nördlich des geplanten Umspannwerkes und der Schledernhorster Straße. Derzeit ist diese Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Ein wesentlicher Aspekt der Planung ist die Lage der Fläche innerhalb der Wasserschutzzone III a. Die Fachdienste weisen darauf hin, dass diese Lage als planerischer Konflikt einzustufen ist, was bereits in Abstimmungsgesprächen mit dem Kreis Wesel und den Wasserwerken Wittenhorst als kritisch bewertet wurde. Aufgrund der bestehenden wasserwirtschaftlichen Restriktionen wird vorgeschlagen, zu prüfen, ob eine Bündelung oder Erweiterung des bereits in Planung befindlichen Standortes Töven gegenüber der Entwicklung eines neuen Standorts vorzugswürdig ist. Der Investor wird das Projekt im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Planung am 30. September 2026 vorstellen.
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- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 4.Verkehrskonzept für den Ortsteil Hamminkeln - Vortrag - BeschlussfassungZur Vorlage · 2026/0259 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2026/0259 der Fachdienste 61 befasst sich mit dem Verkehrskonzept für den Ortskern von Hamminkeln. Grundlage der Vorlage ist der Entwurf zum Schlussbericht, der am 18. März 2026 durch ein Ingenieurbüro eingereicht wurde. Ziel des Konzepts ist eine stadt-, sozial- und umweltverträgliche Verkehrsabwicklung im Innenstadtbereich unter Berücksichtigung verschiedener Verkehrsarten. Dabei sollen die Verkehrsflächen an die Nutzungsansprüche angepasst und die Sicherheit für alle Altersgruppen sowie die Leistungsfähigkeit des motorisierten Verkehrs an den Knotenpunkten optimiert werden. Das Konzept soll der Verwaltung und Politik als strategischer Leitfaden für künftige Maßnahmen dienen.
Eine Bestandsanalyse zeigt ein funktionierendes Verkehrssystem mit guten Voraussetzungen für den Fuß- und Radverkehr sowie eine weitgehend gute Verkehrsqualität an den Knotenpunkten. Dennoch wurden punktuelle Handlungsbedarfe identifiziert, insbesondere im Bereich der Diersfordter Straße nahe des Schulzentrums. Zudem wurde ein Antrag des CDU-Ortsverbandes Hamminkeln eingereicht, der zur fachlichen Prüfung an das Ingenieurbüro weitergeleitet wurde.
Nach einer ersten Vorstellung des Konzepts im Juli 2026, bei der Änderungswünsche und die Prüfung des genannten Antrags thematisiert wurden, erfolgt nun eine erneute Vorstellung der festgelegten Bausteine und der fachlichen Einordnung politischer Vorschläge. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, das Verkehrskonzept als Handlungsempfehlung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 5.Bestand und Bedarf an Fahrradabstellplätzen im Ortskern Hamminkeln hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 13.09.2026Zur Vorlage · 2026/0266 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2026/0266 befasst sich der Ausschuss für Umwelt und Planung mit einem Antrag der CDU-Fraktion vom 13. September 2026. Der Antrag fordert von der Verwaltung einen Bericht über den aktuellen Bestand und den Bedarf an Fahrradabstellplätzen im Ortskern von Hamminkeln, wobei ein besonderer Fokus auf dem zentralen Geschäftsbereich liegen soll.
Die Verwaltung führt in der Vorlage aus, dass eine vollständige Bearbeitung des Antrags eine umfassende Bestandserhebung sowie eine fachliche Bewertung der Anlagen erfordern würde. Dies würde Begehungen, Fotodokumentationen und eine Analyse von Kriterien wie Diebstahlschutz, baulichem Zustand, Zugänglichkeit und Überdachung voraussetzen. Zudem wäre für eine belastbare Soll-Ist-Betrachtung die Ermittlung von Nutzungsflächen und Besucherfrequenzen notwendig. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der für eine solche Untersuchung erforderliche personelle Aufwand derzeit als unverhältnismäßig hoch einzustufen ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, den Antrag zur Kenntnis zu nehmen, jedoch eine Umsetzung in der beantragten Form derzeit nicht vorzunehmen. Die Verwaltung wird stattdessen gebeten, das Thema der Fahrradabstellplätze bei künftigen Planungen im Ortskern sowie bei anstehenden Maßnahmen im öffentlichen Raum weiterhin angemessen zu berücksichtigen.
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- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 6.Fortführung des Projektes Klimafit Ruhr vom RVRZur Vorlage · 2026/0216 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2026/0216 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Fortführung der Teilnahme der Stadt Hamminkeln an der Initiative „Klimafit Ruhr“. Das Projekt, das vom Regionalverband Ruhr (RVR) geleitet wird, umfasst neben der Solarenergie auch das „Energiesparhaus Ruhr“ und verfolgt Ziele beim Ausbau der Solarenergie, der kommunalen Wärmeplanung sowie der energetischen Sanierung privater Bestandsgebäude.
Da der aktuelle Vertrag der Partner am 31. Dezember 2026 ausläuft, ist eine Erneuerung des Vertrags für die Jahre 2027 bis 2030 vorgesehen. Die Stadt Hamminkeln verpflichtet sich im Rahmen der neuen Vereinbarung, geeignetes Fachpersonal für die Mitarbeit in den entsprechenden Gremien bereitzustellen und jährlich einen Betrag von 2.500 Euro für die Umsetzung, Ergänzung oder Fortführung von Maßnahmen und Veranstaltungen der Initiative einzuplanen. Diese Mittel sind im Haushalt unter dem Produkt 14 – Klimaschutz vorgesehen. Eine Ausnahme von der Zahlungspflicht besteht, sofern sich die Stadt Hamminkeln während der Vertragslaufzeit in der Haushaltsicherung befindet.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung zu beauftragen, den neuen Vertrag abzuschließen, Fachpersonal für die Zusammenarbeit zu benennen und die finanziellen Mittel in die Haushaltplanung einzubeziehen. Die Zustimmung zum Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung des Ruhrparlaments am 9. Oktober 2026.
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- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 7.Vorläufige Ergebnisse Online-Umfrage "Gesucht: Ihre Ideen für mehr Grün in Hamminkeln!"Zur Vorlage · 2026/0267 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat die vorläufigen Ergebnisse einer Online-Umfrage unter dem Titel „Gesucht: Ihre Ideen für mehr Grün in Hamminkeln!“ vorgelegt. Ziel der Beteiligung war es, Vorschläge für Entsiegelungsmaßnahmen im Stadtgebiet einzuholen, um die verbleibenden Mittel aus dem Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ zu nutzen. Die Stadt Hamminkeln hat für dieses Programm einen Zuschuss in Höhe von 864.000 Euro erhalten, was einer Förderquote von 80 Prozent der förderfähigen Kosten von 1.080.000 Euro entspricht. Bereits fest geplante Maßnahmen umfassen die Entsiegelung am Molkereiplatz sowie „An der Windmühle“ in Hamminkeln sowie den Abriss zweier Klärbecken an der ehemaligen Kläranlage Rissenweg in Mehrhoog.
Im Auswertungszeitraum vom 18. August bis zum 11. September 2026 gingen insgesamt 59 Einreichungen ein. Die Verteilung der Vorschläge auf die Ortsteile zeigt 32 Beiträge für Hamminkeln, 19 für Dingden sowie jeweils vier für Mehrhoog und Ringenberg. Ein Schwerpunkt der Vorschläge liegt im Bereich der Raiffeisenstraße, des Molkereiplatzes und des Rathausumfelds. Ein zentrales Anliegen der Teilnehmenden ist die Reduzierung der Hitzebelastung durch Verschattung, weshalb 60 Prozent der Einreichungen Standortvorschläge für Bäume enthalten. Weitere 25 Prozent beziehen sich auf die Aufwertung von Plätzen und Schulhöfen durch Entsiegelung, während 22 Prozent die Entsiegelung von Parkplätzen thematisieren.
Die Verwaltung bearbeitet derzeit die Erarbeitung konkreter Pläne für den Platz „An der Windmühle“ sowie die verkehrsplanerische Prüfung einer Umwandlung von Betonpollern am Minkelschen Feld in Baumstandorte. Weitere Vorschläge, die umfangreichere Eingriffe erfordern, können im Rahmen des Klimafolgenanpassungskonzeptes diskutiert werden.
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- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 8.Bauvoranfrage "Errichtung eines Einfamilienhauses (Mehrhooger Straße)" im Ortsteil Hamminkeln, Az. 63-00633/26-05 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGBZur Vorlage · 2026/0229 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2026/0229 der Fachdienste 61 befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines zweigeschossigen Einfamilienhauses in der Gemarkung Hamminkeln, Flur 24, Flurstück 19. Das Vorhaben sieht die Errichtung eines Gebäudes mit Einliegerwohnung im rückwärtigen Grundstücksbereich vor.
Die Verwaltung führt aus, dass das beantragte Projekt in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer bereits genehmigten Bauvoranfrage steht, deren Bau sich gegenwärtig in Umsetzung befindet. Die Fachabteilung weist darauf hin, dass die städtebaulichen Bedenken, die bereits bei der vorangegangenen Entscheidung angeführt wurden, auch auf das aktuelle Vorhaben zutreffen. Konkret wird angeführt, dass das Vorhaben nicht den gesetzlichen Anforderungen sowie der Zwecksetzung des § 246e BauGB zur Stärkung der Innenentwicklung entspreche. Zudem bestehe ein Verstoß gegen die städtebauliche Ordnung, da kein erkennbarer räumlicher Zusammenhang zur bestehenden Siedlungsstruktur ersichtlich sei.
Im Rahmen des Verfahrens nach § 36a BauGB wurde die betroffene Öffentlichkeit informiert. Ein Anwohner hat im Zuge der Beteiligung Bedenken gegen das Vorhaben geäußert, welche die Einschätzung der Verwaltung teilen. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln daher, die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB für die Bauvoranfrage nicht zu beschließen.
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- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 9.Bauvoranfrage "Errichtung eines Einfamilienhauses (Roßmühle)" im Ortsteil Hamminkeln, Az. 63-00632/26-05 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGBZur Vorlage · 2026/0276 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2026/0276 der Fachdienste 61 befasst sich mit einer Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemarkung Hamminkeln, Flur 14, Flurstück 548, im Bereich der Roßmühle. Der Antrag umfasst die Anwendung des sogenannten „Bau-Turbos“ gemäß § 246e BauGB, um eine Genehmigung im Außenbereich zu ermöglichen.
Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für eine Anwendung dieses Verfahrens als nicht gegeben an. Als Hauptgrund wird das Fehlen eines räumlichen Zusammenhangs angeführt, da das Grundstück etwa 105 bis 125 Meter vom nächsten Bebauungsplanbereich entfernt liegt und keine unmittelbare Anbindung an einen zusammenhängenden Siedlungsbereich besteht. Eine Bebauung in zweiter Reihe würde eine zusätzliche Bautiefe im Außenbereich schaffen, was der angestrebten städtebaulichen Ordnung widerspreche. Zudem wird auf die geplante Gesamtplanung für den östlich angrenzenden Bereich verwiesen, der durch ein Einzelvorhaben nicht vorzeitig beeinflusst werden soll.
Weitere Bedenken der Verwaltung betreffen die Gebietsverträglichkeit sowie die bereits bestehende verkehrliche Situation auf der Roßmühle. Auch ökologische Belange und die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen werden angeführt. Da die Verwaltung die städtebauliche Entwicklung als isoliert betrachtet und eine Vorbildwirkung für weitere Anträge befürchtet, empfiehlt sie, die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB zu versagen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 10.Bauvoranfrage "Neubau eines Wohnhauses mit 14 WE" im Ortsteil Brünen, Az. 63-00433/26-04 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGBZur Vorlage · 2026/0246 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2026/0246 der Fachdienste 61 befasst sich mit einer Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit 14 Wohneinheiten im Ortsteil Brünen. Das geplante Vorhaben auf dem Grundstück Weseler Straße 39 umfasst zwei Vollgeschosse sowie ein ausgebautes Dachgeschoss mit einer maximalen Gebäudehöhe von 13 Metern. Der Antrag stellt eine Umplanung eines zuvor abgelehnten Vorhabens dar, bei dem ursprünglich 15 Wohneinheiten vorgesehen waren. Durch die Reduzierung der Wohneinheiten und die Anpassung der Gebäudehöhe sowie die Neuanordnung der Stellplätze außerhalb eines ausgewiesenen Sichtdreiecks werden die Belange von Straßen NRW nicht mehr berührt.
Da das Vorhaben die Baugrenzen zum Stemmingholt hin überschreitet und Stellplätze außerhalb der Bauzone vorsieht, ist eine Genehmigung nach § 30 BauGB nicht möglich. Die Verwaltung empfiehlt jedoch die Erteilung der Zustimmung der Gemeinde auf Grundlage des § 246e BauGB. Dabei wird darauf verwiesen, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die straßenrechtlichen Belange berücksichtigt wurden. Pro Wohneinheit ist ein selbstständiger Stellplatz vorgesehen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden kritische Stellungnahmen der Nachbarschaft zur Gebäudehöhe, zur Gebäudemasse und zur potenziellen Erhöhung des Parkdrucks registriert. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, der Zustimmung gemäß der genannten Rechtsgrundlage zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 11.1. Änderung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden Süd" und 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Dingden Süd" im Ortsteil Dingden - Aufhebung des AufstellungsbeschlussesZur Vorlage · 2026/0274 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2026/0274 der Fachdienste 61 sieht die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 1. Änderung der 2. Änderung sowie die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Dingden Süd“ im Ortsteil Dingden vor. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom 26. Februar 2026 für den Bereich „Up de Woort / Dorfbruch“ zielte darauf ab, eine städtebauliche Entwicklung der betroffenen Flächen zu ermöglichen.
Nach den Ausführungen der Verwaltung konnten die Voraussetzungen für diese Entwicklung nicht geschaffen werden. Da die Planungsfläche teilweise der Stadt und teilweise Privatpersonen gehört, wäre für die Umsetzung eine gemeinsame Nutzung der Gesamtfläche notwendig gewesen. Eine Einigung mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer der privaten Teilfläche konnte jedoch nicht erzielt werden. Aufgrund dieser Eigentums- und Nutzungsverhältnisse wird die Fortführung des Planverfahrens als nicht zielführend eingestuft.
Für die künftige Entwicklung des Gebiets wird die Sicherung und Weiterentwicklung der Flächen als Grünfläche angestrebt. Ziel ist es, Freiflächen im Siedlungsbereich zu erhalten und deren klimaökologische Funktionen, wie die Verbesserung des Mikroklimas und die Versickerung von Niederschlagswasser, zu stärken. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Planung, dem Rat die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zu empfehlen. Eine konkrete planungsrechtliche Ausgestaltung der künftigen Nutzung bleibt einer weiteren Prüfung vorbehalten.
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- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 12.1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1a „Hooge Heide“ im Ortsteil Mehrhoog - Beratung über einen AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2026/0241 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Fachdienste 61 befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1a „Hooge Heide“ im Ortsteil Mehrhoog. Hintergrund der Vorlage ist ein laufender Grunderwerbsvorgang für ein Grundstück am Kiefernweg 9. Im Rahmen dieses Vorgangs steht der Stadt ein Vorkaufsrecht an einer im Bebauungsplan festgesetzten, drei Meter breiten öffentlichen Verkehrsfläche für einen Fuß- und Radweg zu. Diese Fläche soll eine Verbindung zwischen dem Birkenweg und dem Kiefernweg herstellen.
Die Verwaltung prüft im Rahmen der Vorlage, ob das Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll, um die Wegeverbindung auszubauen, oder ob auf die Ausübung verzichtet wird. Ein Ausbau der Verbindung würde nach Schätzungen Kosten zwischen 30.000 und 35.000 Euro für die bauliche Umsetzung sowie weitere Kosten für Vermessung und Grunderwerb verursachen. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass keine dringende Notwendigkeit für die Schaffung der Verbindung besteht, da eine ausreichende Vernetzung der Straßenzüge über die Berliner Straße bereits gegeben ist.
Es wird daher vorgeschlagen, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten und stattdessen eine Bebauungsplanänderung einzuleiten. Ziel der Änderung ist es, die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche auf dem Grundstück aufzuheben. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu fassen.
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- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 13.Bebauungsplan Nr. 27 "Am Bokern" im Ortsteil Dingden - Einbindung eines externen UmsetzungspartnersZur Vorlage · 2026/0258 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2026/0258 der Fachdienste 61 sieht die Vergabe von Leistungen an die Stadtwerke vor, um einen integrierten Ansatz bei der Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Am Bokern“ im Ortsteil Dingden umzusetzen. Ziel dieses Verfahrens ist es, die städtebauliche Planung bereits frühzeitig mit technischen Anforderungen an die Energie-, Wasser- und Infrastruktur zu verknüpfen. Dabei sollen Themen wie die Klimafolgenanpassung, die Niederschlagswasserbewirtschaftung, die Starkregenvorsorge sowie eine zukunftsfähige Wärmeversorgung fachübergreifend koordiniert werden.
Die Verwaltung berichtet, dass im Rahmen der Vorbereitung weitere Vergleichsangebote eingeholt wurden. Aufgrund erheblicher Unterschiede im Leistungsumfang und der Bearbeitungstiefe der eingegangenen Angebote sei eine unmittelbare Vergleichbarkeit der Angebote nicht gegeben, weshalb ein reiner Vergleich der Angebotssummen keine belastbare Aussage über die Wirtschaftlichkeit zulasse.
Die Verwaltung empfiehlt daher, die erforderlichen Leistungen an die Stadtwerke zu vergeben, da diese über die notwendigen fachlichen Schnittstellen zu den Bereichen Energie, Wasser und Infrastruktur verfügen. Durch die Bündelung der Belange sollen Synergien genutzt und spätere Zielkonflikte oder kostenintensive Anpassungen vermieden werden. Die Beauftragung dient als fachliche Grundlage für die weitere Planung, wobei die kommunale Planungshoheit sowie die Entscheidungsbefugnisse der politischen Gremien unberührt bleiben. Die Anwendung dieses Ansatzes ist zunächst auf das Baugebiet „Am Bokern“ beschränkt, wobei die gewonnenen Erfahrungen als Basis für künftige Projekte dienen können.
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- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 14.Bebauungsplan Nr. 30 "Haus Oertmann/Pastorat" im Ortsteil Hamminkeln - Sachstand des BauleitplanverfahrensZur Vorlage · 2026/0271 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2026/0271 der Fachdienste 61 informiert über den aktuellen Sachstand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 30 „Haus Oertmann/Pastorat“ im Ortsteil Hamminkeln. Ziel der Planung ist die städtebauliche Steuerung der Entwicklung im Bereich des Rathausumfeldes.
Im Rahmen der bereits durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden verschiedene Anregungen zu Themen wie der baulichen Gestaltung, der Gebäudehöhe, der Erschließung sowie der Nutzungsstruktur eingereicht. Konkret wurden Hinweise zur Begrenzung der Geschossigkeit, zur Schaffung von Fuß- und Radwegen, zur Berücksichtigung eines Bodendenkmals sowie zur Gestaltung von Grün- und Freiflächen gemacht. Die Verwaltung stellt fest, dass diese Anregungen in wesentlichen Punkten den bisherigen Planungsüberlegungen entsprechen. Bezüglich der verkehrlichen Anbindung des Hellefischs wurde klargestellt, dass dieser außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegt und somit nicht Gegenstand des Verfahrens ist.
Auf Basis der eingegangenen Hinweise wird die Planung nun weiter konkretisiert. Dabei soll geprüft werden, inwieweit der Anteil an Grünflächen erhöht und die Bebauungsstruktur kleinteiliger gestaltet werden kann. Die Überarbeitung der Entwürfe umfasst zudem die Präzisierung der Anforderungen an die Gebäudehöhe, die städtebauliche Einbindung und die Verkehrsverbindungen. Die fortentwickelten Planungsüberlegungen dienen als Grundlage für die weitere Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs und die Vorbereitung der nächsten Verfahrensschritte, wie der Beteiligung der Behörden.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 15.55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur erneuten Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB - Feststellungsbeschluss zur 55. Änderung des FlächennutzungsplanesZur Vorlage · 2026/0273 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2026/0273 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist es, eine im Bebauungsplan Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“ vorgesehene Grünfläche durch eine Fläche für eine Photovoltaikanlage zu ersetzen. Die Anlage soll primär der Eigenstromversorgung eines ansässigen Gastronomiebetriebes dienen.
Das Verfahren verzögerte sich, da die bisherige Planung aufgrund von Mängeln in der Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf keine Rechtskraft erlangte. Nach einer erneuten Veröffentlichung im Frühjahr 2025 wurden die Stellungnahmen aus den Beteiligungszeiträumen 2017 und 2025 im Rat abgewogen. Ein endgültiger Feststellungsbeschluss kann erst erfolgen, sobald die 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW Rechtskraft erlangt hat, da die aktuelle Planung auf die neuen Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans abgestimmt werden muss.
Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW gab Hinweise zur Verkehrssicherheit und zur Anbaubeschränkungszone der L 602, welche die Verwaltung als auf der Ebene des Bebauungsplanes zu behandelnd einstuft. Die Deutsche Bahn AG wies auf mögliche Emissionen durch den Bahnbetrieb hin, was im Planentwurf berücksichtigt werden soll. Auch die Beteiligung der Autobahnniederlassung Krefeld sowie des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wurden im Verfahren berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 16.Bebauungsplan Nr. 25 "Am Lankerner Schulweg" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur erneuten Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur erneuten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur 2. erneuten Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur 2. erneuten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB inkl. Wiederholung - Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2026/0272 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2026/0272 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Planung ist die Festsetzung einer Sondergebietsfläche für ein Hotel, ein Restaurant sowie ein Informationszentrum der Dingdener Heide. Parallel dazu wird die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt, welche eine bisher geplante Grünfläche durch eine Fläche für eine Photovoltaikanlage ersetzt, deren Strom primär dem Eigenverbrauch der Gastronomie dienen soll.
Das Verfahren wurde aufgrund von Mängeln in der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung Düsseldorf sowie durch technische Störungen bei der Einsichtnahme in die Unterlagen mehrfach angepasst und erneut veröffentlicht. Im Zuge der Bearbeitung wurden Anpassungen auf Anregungen des Kreises Wesel vorgenommen, darunter die Verlängerung einer Hecke, der Erhalt von Bestandsbäumen, die Beschränkung auf PFAS-freie Solarmodule sowie ein angepasstes Entwässerungskonzept. Zudem wurden aktuelle Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW integriert.
Im Rahmen der Abwägung von Bürgeranregungen aus einer Versammlung von 2017 wurden Maßnahmen zum Immissionsschutz und zur Verkehrssicherheit beschlossen. Um Lärmbelastungen für Nachbargebäude zu reduzieren, wird die Erschließungsstraße als Einbahnstraße konzipiert und die Platzierung des Betriebsleiterwohnhauses als Schallschirm festgelegt. Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen an der Einmündung zur Bocholter Straße wird die Verkehrsführung so gestaltet, dass am Lankerner Schulweg lediglich eingefahren werden kann. Die Verwaltung empfiehlt den Satzungsbeschluss.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 17.Bebauungsplan Nr. 35 „Am alten Rathaus“ im Ortsteil Hamminkeln (ehemals "Raiffeisenstraße/Rathausstraße") – AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 2026/0260 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Neufassung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan im Ortsteil Hamminkeln vorgelegt. Das Vorhaben, das zuvor unter der Bezeichnung „Raiffeisenstraße/Rathausstraße“ geplant war, soll nun unter der Nummer 35 den Namen „Am alten Rathaus“ erhalten.
Mit der Neufassung werden formale Anpassungen vorgenommen, die unter anderem die Vergabe einer Bebauungsplannummer, eine Änderung der Planbezeichnung sowie eine geringfügige Anpassung des räumlichen Geltungsbereichs umfassen. Die Anpassung des Gebiets dient dazu, eine Überschneidung mit dem angrenzenden Bebauungsplan Nr. 16 „Raiffeisenstraße“ zu vermeiden. Die städtebaulichen Ziele bleiben dabei unverändert.
Das Planungsziel ist die Sicherung der bestehenden Struktur im Ortskern. Entlang der Raiffeisenstraße soll eine Mischung aus Wohnen, Einzelhandel, Dienstleistungen und freiberuflichen Nutzungen erhalten bleiben, wobei die Erdgeschossflächen vorrangig für gewerbliche und dienstleistungsorientierte Zwecke vorgesehen sind. Im südwestlichen Bereich soll die Wohnnutzung gesichert und die öffentliche Nutzung des alten Rathauses planungsrechtlich festgeschrieben werden. Zudem ist die Erweiterung einer Grünfläche durch Einbeziehung einer öffentlichen Stellplatzfläche vorgesehen, um die Aufenthaltsqualität zu steigern.
Das Verfahren soll gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung durchgeführt werden. Die Fachdienste 61 empfehlen dem Ausschuss für Umwelt und Planung, den bisherigen Aufstellungsbeschluss vom 21.05.2026 durch den neuen Beschluss zu ersetzen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 18.Bebauungsplanes Nr. 35 "Am alten Rathaus" im Ortsteil Hamminkeln - VeränderungssperreZur Vorlage · 2026/0262 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2026/0262 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Anpassung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan Nr. 35 „Am alten Rathaus“ im Ortsteil Hamminkeln. Hintergrund der Vorlage ist die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses vom 21. Mai 2026, welcher eine Anpassung des räumlichen Geltungsbereichs sowie die Festlegung eines beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB vorsieht.
Da sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gegenüber der ursprünglichen Planung geändert hat, soll die räumliche Abgrenzung der Veränderungssperre entsprechend angepasst werden. Die Vorlage sieht den Beschluss einer eigenständigen Satzung über eine Veränderungssperre gemäß den §§ 14 und 16 BauGB für den neu definierten Bereich vor. Ziel dieser Maßnahme ist es, während des laufenden Bebauungsplanverfahrens bauliche Veränderungen zu verhindern, welche die städtebaulichen Ziele gefährden oder deren Umsetzung erschweren könnten.
Mit dem Erlass der neuen Satzung verliert die bisherige Beschlussfassung zum Erlass einer Veränderungssperre im Rahmen des ursprünglichen Aufstellungsbeschlusses ihre Gültigkeit. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, die beigefügte Satzung über die Veränderungssperre für den angepassten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 35 zu verabschieden. Die Details zu den Rechtswirkungen und dem räumlichen Umfang sind im Entwurf der Satzung sowie in den beigefügten Plänen enthalten.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 19.VEP 21 "An der Roßmühle" im Ortsteil Hamminkeln - Anpassung des VorhabensZur Vorlage · 2026/0245 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2026/0245 der Fachdienste 61 befasst sich mit einer geplanten Anpassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Roßmühle“ im Ortsteil Hamminkeln. Der seit Dezember 2024 rechtskräftige Bebauungsplan bildet die Grundlage für ein Baugebiet, das ursprünglich die Errichtung von 12 Doppelhaushälften und 6 freistehenden Einzelhäusern vorsah.
Der Vorhabenträger beabsichtigt nun, die Bauweise auf drei Grundstücken zu ändern. Konkret sollen sechs Doppelhaushälften durch drei freistehende Einzelhäuser ersetzt werden. Während der Bebauungsplan an sich sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser als zulässig festlegt, sieht der bestehende Durchführungsvertrag die Errichtung der ursprünglichen sechs Doppelhäuser vor. Eine Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans ist daher erforderlich, um die Abweichung von den vertraglichen Verpflichtungen zu ermöglichen.
Die Fachverwaltung bewertet die Änderung als städtebaulich vertretbar. Ein Eindruck einer lockeren Einfamilienhausbebauung am Ortsrand werde dadurch nicht beeinträchtigt, sondern durch die kleinteiligere Struktur eher unterstützt. Ein Verlust von drei Wohneinheiten wird als geringfügig eingestuft, wobei keine negativen Auswirkungen auf den lokalen Wohnungsmarkt erwartet werden. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, der beantragten Änderung der Bauweise zuzustimmen.
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- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 20.Nachnutzung Spielplatz Moosweg im Ortsteil Mehrhoog - SachstandsberichtZur Vorlage · 2026/0268 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln plant die Neugestaltung der Fläche des ehemaligen Spielplatzes am Moosweg im Ortsteil Mehrhoog. Da die bisherige Nutzung als Kinderspielplatz aufgegeben wurde, sieht die Mitteilungsvorlage der Fachdienste 61 vor, die Fläche künftig als ökologisch aufgewertete öffentliche Grünfläche zu erhalten.
Die geplante Maßnahme umfasst eine naturnahe Gestaltung durch die Anpflanzung von standortgerechten Bäumen, Gehölzen und artenreichen Vegetationsflächen. Ziel ist es, die ökologische Qualität zu verbessern und die Fläche zur Klimafolgenanpassung beizutragen. Durch die zusätzliche Begrünung und den Rückbau befestigter Flächen sollen die Verdunstungsleistung erhöht, das lokale Mikroklima verbessert und die Versickerungsfähigkeit des Bodens gesteigert werden. Zudem soll ein Teilbereich der Fläche als eingezäunte Hundewiese zur Nutzung durch die Bevölkerung bereitgestellt werden.
Planungsrechtlich bleibt die Fläche als öffentliche Grünfläche im Bebauungsplan festgesetzt. Da die bisherige Zweckbestimmung als Kinderspielplatz nicht mehr ausgeübt werden soll, strebt die Verwaltung eine Befreiung von dieser spezifischen Zweckbestimmung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB an. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Grundzüge der Planung durch die Beibehaltung des öffentlichen Grünraums nicht berührt werden, da keine bauliche Nutzung oder Siedlungszwecke vorgesehen sind. Die Entwicklung soll im Einklang mit ökologischen Zielsetzungen stehen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)
- 21.Kenntnisnahme der Niederschrift vom 12.08.2026 und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 22.Mitteilungen und Anfragen