Bebauungsplan Nr. 25 "Am Lankerner Schulweg" im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur erneuten Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur erneuten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur 2. erneuten Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und zur 2. erneuten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB inkl. Wiederholung - Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2026/0272 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“ im Ortsteil Dingden. Ziel der Planung ist die Festsetzung einer Sondergebietsfläche für ein Hotel, ein Restaurant sowie ein Informationszentrum der Dingdener Heide. Parallel dazu wird die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt, welche eine bisher geplante Grünfläche durch eine Fläche für eine Photovoltaikanlage ersetzt, deren Strom primär dem Eigenverbrauch der Gastronomie dienen soll.
Das Verfahren wurde aufgrund von Mängeln in der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung Düsseldorf sowie durch technische Störungen bei der Einsichtnahme in die Unterlagen mehrfach angepasst und erneut veröffentlicht. Im Zuge der Bearbeitung wurden Anpassungen auf Anregungen des Kreises Wesel vorgenommen, darunter die Verlängerung einer Hecke, der Erhalt von Bestandsbäumen, die Beschränkung auf PFAS-freie Solarmodule sowie ein angepasstes Entwässerungskonzept. Zudem wurden aktuelle Vorgaben des Landesentwicklungsplans NRW integriert.
Im Rahmen der Abwägung von Bürgeranregungen aus einer Versammlung von 2017 wurden Maßnahmen zum Immissionsschutz und zur Verkehrssicherheit beschlossen. Um Lärmbelastungen für Nachbargebäude zu reduzieren, wird die Erschließungsstraße als Einbahnstraße konzipiert und die Platzierung des Betriebsleiterwohnhauses als Schallschirm festgelegt. Zur Verbesserung der Sichtbeziehungen an der Einmündung zur Bocholter Straße wird die Verkehrsführung so gestaltet, dass am Lankerner Schulweg lediglich eingefahren werden kann. Die Verwaltung empfiehlt den Satzungsbeschluss.
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