VEP 21 "An der Roßmühle" im Ortsteil Hamminkeln - Anpassung des Vorhabens
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2026/0245 der Fachdienste 61 befasst sich mit einer geplanten Anpassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Roßmühle“ im Ortsteil Hamminkeln. Der seit Dezember 2024 rechtskräftige Bebauungsplan bildet die Grundlage für ein Baugebiet, das ursprünglich die Errichtung von 12 Doppelhaushälften und 6 freistehenden Einzelhäusern vorsah.
Der Vorhabenträger beabsichtigt nun, die Bauweise auf drei Grundstücken zu ändern. Konkret sollen sechs Doppelhaushälften durch drei freistehende Einzelhäuser ersetzt werden. Während der Bebauungsplan an sich sowohl Einzel- als auch Doppelhäuser als zulässig festlegt, sieht der bestehende Durchführungsvertrag die Errichtung der ursprünglichen sechs Doppelhäuser vor. Eine Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans ist daher erforderlich, um die Abweichung von den vertraglichen Verpflichtungen zu ermöglichen.
Die Fachverwaltung bewertet die Änderung als städtebaulich vertretbar. Ein Eindruck einer lockeren Einfamilienhausbebauung am Ortsrand werde dadurch nicht beeinträchtigt, sondern durch die kleinteiligere Struktur eher unterstützt. Ein Verlust von drei Wohneinheiten wird als geringfügig eingestuft, wobei keine negativen Auswirkungen auf den lokalen Wohnungsmarkt erwartet werden. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat der Stadt Hamminkeln, der beantragten Änderung der Bauweise zuzustimmen.
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