Bauvoranfrage "Errichtung eines Einfamilienhauses (Roßmühle)" im Ortsteil Hamminkeln, Az. 63-00632/26-05 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2026/0276 der Fachdienste 61 befasst sich mit einer Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses in der Gemarkung Hamminkeln, Flur 14, Flurstück 548, im Bereich der Roßmühle. Der Antrag umfasst die Anwendung des sogenannten „Bau-Turbos“ gemäß § 246e BauGB, um eine Genehmigung im Außenbereich zu ermöglichen.
Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für eine Anwendung dieses Verfahrens als nicht gegeben an. Als Hauptgrund wird das Fehlen eines räumlichen Zusammenhangs angeführt, da das Grundstück etwa 105 bis 125 Meter vom nächsten Bebauungsplanbereich entfernt liegt und keine unmittelbare Anbindung an einen zusammenhängenden Siedlungsbereich besteht. Eine Bebauung in zweiter Reihe würde eine zusätzliche Bautiefe im Außenbereich schaffen, was der angestrebten städtebaulichen Ordnung widerspreche. Zudem wird auf die geplante Gesamtplanung für den östlich angrenzenden Bereich verwiesen, der durch ein Einzelvorhaben nicht vorzeitig beeinflusst werden soll.
Weitere Bedenken der Verwaltung betreffen die Gebietsverträglichkeit sowie die bereits bestehende verkehrliche Situation auf der Roßmühle. Auch ökologische Belange und die Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen werden angeführt. Da die Verwaltung die städtebauliche Entwicklung als isoliert betrachtet und eine Vorbildwirkung für weitere Anträge befürchtet, empfiehlt sie, die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB zu versagen.
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