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Beschlussvorlage

Änderung der Geschäftsordnung des Klima- und Umweltbeirates der Stadt Hamminkeln hier: Anregung eines Bürgers gem. § 24 GO NRW

2026/0257 30.09.2026 Fachdienste 61

🟡 In Beratung Nächste Station: 30.09.2026 · Ausschuss für Umwelt und Planung (6. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2026/0257 der Fachdienste 61 befasst sich mit der Frage, ob die Geschäftsordnung des Klima- und Umweltbeirates der Stadt Hamminkeln geändert werden soll. Hintergrund der Vorlage ist eine Anregung eines Bürgers gemäß § 24 GO NRW. Im Vorfeld der Vorlage fanden Gespräche zwischen dem Antragsteller und dem Vorsitzenden des Beirates sowie eine digitale Einladung zur Sitzung des Beirates am 21. September 2026 statt, wobei eine Teilnahme des Antragstellers aus technischen und terminlichen Gründen nicht möglich war.

Der Klima- und Umweltbeirat spricht sich gegen eine Änderung der Geschäftsordnung aus. Das Gremium befürwortet die Beibehaltung der Sitzungen in nichtöffentlicher Form. Als Gründe werden der ehrenamtliche Charakter der Tätigkeit sowie der damit verbundene zusätzliche organisatorische und zeitliche Aufwand bei einer öffentlichen Durchführung angeführt. Eine gutachterliche Stellungnahme hat ergeben, dass die Nichtöffentlichkeit nicht gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz der Gemeindeordnung verstößt. Zudem dient der Beirat der fachlichen Vorberatung und Erarbeitung von Empfehlungen für die politischen Entscheidungsgremien.

Hinsichtlich der Bezeichnung des Gremiums sieht der Beirat keine Notwendigkeit für eine Änderung hin zu einem „Umwelt-, Klima- und Naturbeirat“, da die bestehende Benennung das aktuelle Aufgaben- und Beratungsspektrum bereits abdeckt. Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat daher, von einer Änderung der Geschäftsordnung abzusehen.

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