55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden - Abwägungsbeschlüsse zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB - Abwägungsbeschlüsse zur erneuten Veröffentlichung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB - Feststellungsbeschluss zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2026/0273 der Fachdienste 61 befasst sich mit der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hamminkeln im Ortsteil Dingden. Ziel der Änderung ist es, eine im Bebauungsplan Nr. 25 „Am Lankerner Schulweg“ vorgesehene Grünfläche durch eine Fläche für eine Photovoltaikanlage zu ersetzen. Die Anlage soll primär der Eigenstromversorgung eines ansässigen Gastronomiebetriebes dienen.
Das Verfahren verzögerte sich, da die bisherige Planung aufgrund von Mängeln in der Genehmigung durch die Bezirksregierung Düsseldorf keine Rechtskraft erlangte. Nach einer erneuten Veröffentlichung im Frühjahr 2025 wurden die Stellungnahmen aus den Beteiligungszeiträumen 2017 und 2025 im Rat abgewogen. Ein endgültiger Feststellungsbeschluss kann erst erfolgen, sobald die 3. Änderung des Landesentwicklungsplans NRW Rechtskraft erlangt hat, da die aktuelle Planung auf die neuen Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans abgestimmt werden muss.
Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Träger berücksichtigt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW gab Hinweise zur Verkehrssicherheit und zur Anbaubeschränkungszone der L 602, welche die Verwaltung als auf der Ebene des Bebauungsplanes zu behandelnd einstuft. Die Deutsche Bahn AG wies auf mögliche Emissionen durch den Bahnbetrieb hin, was im Planentwurf berücksichtigt werden soll. Auch die Beteiligung der Autobahnniederlassung Krefeld sowie des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr wurden im Verfahren berücksichtigt.
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