Bauvoranfrage "Neubau eines Wohnhauses mit 14 WE" im Ortsteil Brünen, Az. 63-00433/26-04 - Beschluss zur Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2026/0246 der Fachdienste 61 befasst sich mit einer Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses mit 14 Wohneinheiten im Ortsteil Brünen. Das geplante Vorhaben auf dem Grundstück Weseler Straße 39 umfasst zwei Vollgeschosse sowie ein ausgebautes Dachgeschoss mit einer maximalen Gebäudehöhe von 13 Metern. Der Antrag stellt eine Umplanung eines zuvor abgelehnten Vorhabens dar, bei dem ursprünglich 15 Wohneinheiten vorgesehen waren. Durch die Reduzierung der Wohneinheiten und die Anpassung der Gebäudehöhe sowie die Neuanordnung der Stellplätze außerhalb eines ausgewiesenen Sichtdreiecks werden die Belange von Straßen NRW nicht mehr berührt.
Da das Vorhaben die Baugrenzen zum Stemmingholt hin überschreitet und Stellplätze außerhalb der Bauzone vorsieht, ist eine Genehmigung nach § 30 BauGB nicht möglich. Die Verwaltung empfiehlt jedoch die Erteilung der Zustimmung der Gemeinde auf Grundlage des § 246e BauGB. Dabei wird darauf verwiesen, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und die straßenrechtlichen Belange berücksichtigt wurden. Pro Wohneinheit ist ein selbstständiger Stellplatz vorgesehen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden kritische Stellungnahmen der Nachbarschaft zur Gebäudehöhe, zur Gebäudemasse und zur potenziellen Erhöhung des Parkdrucks registriert. Der Ausschuss für Umwelt und Planung empfiehlt dem Rat, der Zustimmung gemäß der genannten Rechtsgrundlage zuzustimmen.
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