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Beschlussvorlage

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Moers, Wesel, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Voerde, Dinslaken, Hamminkeln und dem Kreis Wesel über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe gem. § 46 Straßenverkehr

2004/0121

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0121 befasst sich mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamminkeln und weiteren Kommunen des Kreises Wesel, namentlich Moers, Wesel, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Voerde und Dinslaken sowie dem Kreis Wesel selbst. Gegenstand der Vereinbarung ist die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe gemäß § 46 der Straßenverkehrsordnung.

Nach Angaben der Verwaltung führen Maßnahmen wie Parkraumbewirtschaftung, Anwohnerparkbereiche und Parkscheibenregelungen dazu, dass die Ausübung bestimmter Berufsgruppen in ihrer Arbeitsleistung eingeschränkt werden kann. Bisher liegt die Befugnis zur Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen für Service- und Werkstattfahrzeuge bei der jeweils zuständigen Kommune für deren eigenes Stadt- oder Gemeindegebiet.

Durch die vorgeschlagene Vereinbarung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die beteiligten Kommunen Ausnahmegenehmigungen mit Wirkung für das gesamte Gebiet des Kreises Wesel erteilen können. Dies soll den administrativen Aufwand für Handwerksbetriebe reduzieren, da keine separaten Anträge bei jeder einzelnen Kommune im Kreis mehr gestellt werden müssen, wenn diese in verschiedenen Gebieten tätig sind. Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat die Annahme dieser Vereinbarung zu empfehlen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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