Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Bürgerantrag gem. § 24 GO NW hier: Planungsrechtliche Ausweisung einer AußenbereichsflächeZur Vorlage · 2004/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2004/0147 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss ein Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW vor. Die Antragsteller aus Mehrhoog haben sich mit Schreiben vom 2. und 8. Mai 2004 gegen die beantragte planungsrechtliche Ausweisung einer Fläche im Außenbereich ausgesprochen. Zur Untermauerung ihres Anliegens wurde eine Liste mit Unterstützungsunterschriften eingereicht.
Zudem erfolgte eine direkte Information der Fraktionen über das Vorhaben. Gemäß der geltenden Hauptsatzung ist der Bürgerantrag zunächst dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorlage zu bringen. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Planungsausschuss zu verweisen.
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Beratungsfolge
- 15.07.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung)
- 2Baudenkmal Jakobshaus Dingden, Hohe Straße 1, 46499 Hamminkeln Anmeldung zum Denkmalförderprogramm 2005Zur Vorlage · 2004/0096 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Anmeldung zum Denkmalförderprogramm 2005 für das Baudenkmal Jakobshaus Dingden in der Hohen Straße 1. Das Gebäude wurde im August 2003 gemäß dem Denkmalschutzgesetz NRW unter Schutz gestellt und in die Denkmalliste der Stadt eingetragen.
Der Heimatverein Dingden e.V. nutzt das Objekt und plant die Einrichtung einer Erinnerungsstätte für jüdisches Landleben sowie die Ausstellung heimat- und kulturgeschichtlicher Sammlungen. Eine Bauuntersuchung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege bestätigt die bauhistorische Bedeutung des Gebäudes, insbesondere durch die Erhaltung der Mikwe sowie baulicher Vorrichtungen für das koschere Metzgerhandwerk.
Während der Heimatverein Dingden e.V. bereits Vorbereitungsmaßnahmen in Eigenleistung durchgeführt hat und finanzielle Unterstützung durch die Nordrhein-Westfalen-Stiftung, den Kreis Wesel sowie die Verbandssparkasse Wesel erhält, besteht für die Realisierung des Projekts eine Finanzierungslücke von etwa 100.000 Euro. Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf haben die Bereitschaft zur Unterstützung signalisiert. Da der Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm aus rechtlichen Gründen nur durch die Stadt Hamminkeln gestellt werden kann, übernimmt die Stadt die Rolle des Gewährsträgers für die Einhaltung der Förderrichtlinien. Der Bauausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Antragstellung zu genehmigen. Die Fördermittel werden als durchlaufender Posten weitergegeben.
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Beratungsfolge
- 15.07.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung)
- 26.05.2004 · Bauausschuss (27. Sitzung)
- 3Zuschuss für einen Hamminkelner EinkaufsführerZur Vorlage · 2004/0141 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2004/0141 einen Zuschuss für die Erstellung eines städtischen Einkaufsführers beantragt. Ziel des Vorhabens ist es, die Stärken der verschiedenen Werbegemeinschaften in Hamminkeln zu präsentieren und das Profil der Stadt als Einkaufsstandort zu schärfen. An dem Projekt sind der Brüner Gewerbeverein e.V., die Dingdener Interessen- und Werbegemeinschaft e.V. (DIWG), die Hamminkelner Werbegemeinschaft (HWG), die Marienthaler Kaufleute e.V. sowie der Gewerbestammtisch Mehrhoog e.V. beteiligt.
Das Konzept sieht neben der Verteilung des Einkaufsführers in den Betrieben auch begleitende Werbemaßnahmen durch Banner, Plakate und Aufkleber vor. Die Beschaffung von bedruckten Einkaufstüten ist im aktuellen Kostenplan noch nicht enthalten, da hierzu noch Abstimmungsbedarf bezüglich der Materialqualität besteht.
Die Verwaltung empfiehlt, einen Betrag von 10.000,00 € aus Mitteln der Wirtschaftsförderung beizusteuern. Voraussetzung für diese Förderung ist, dass die beteiligten Gewerbevereine den finanziellen Hauptteil des Projekts in Höhe von etwa 20.000,00 € übernehmen. Dieser Betrag soll ohne die Kosten für die Einkaufstüten kalkuliert werden. Die Bereitstellung der Mittel könnte überplanmäßig erfolgen. Der Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss sieht die Gewährung des Zuschusses unter der genannten Bedingung der Eigenleistung der Vereine vor.
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Beratungsfolge
- 15.07.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung)
- 4Trägerschaft für ein neues deutsch-niederländisches KulturprojektZur Vorlage · 2004/0118 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Derik-Baegert-Gesellschaft beabsichtigt, auf Basis der bestehenden deutsch-niederländischen Plattform für zeitgenössische Kultur ein neues Projekt zu realisieren. Das Vorhaben, das für den Zeitraum von 2005 bis 2008 geplant ist, umfasst ein Gesamtvolumen von 831.329,00 Euro. Als feste Projektpartner sind das Atelierzentrum Schloss Ringenberg, die Kunsthochschule Arnhem, das Museum voor Moderne Kunst Arnhem sowie das Museum Het Valkhof Nijmegen vorgesehen. Zudem sind zehn temporäre Projektpartner internationaler Institutionen, darunter das Kröller Müller Museum, das Museum Abteiberg, das Lehmbruck Museum und Schloss Moyland, am Konzept beteiligt.
Das Projekt soll sich durch Eigenmittel selbst finanzieren, wodurch für die Stadt Hamminkeln keine Kosten entstehen, sofern kein Personaleinsatz anfällt. Im Nachgang des beendeten Projekts „Transistor“ wird derzeit geprüft, ob für das neue Vorhaben eine Trägerschaft durch die Stadt Hamminkeln erforderlich ist. Sollte eine Antragstellung durch die Stadt notwendig werden, würde diese als Gewährsträger für die Einhaltung der Förderrichtlinien fungieren. Die Verwaltung bewertet diese Übernahme aufgrund der bestehenden Zusammenarbeit mit der Derik-Baegert-Gesellschaft als vertretbar.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Schule und Kultur die Ausführungen zur Kenntnis nimmt. Falls eine Trägerschaft durch die Stadt unumgänglich ist, wird dem Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, die entsprechende Antragstellung durch die Stadt vorzunehmen. Die künstlerische Leitung wird das Projekt in der Sitzung vorstellen.
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Beratungsfolge
- 15.07.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung)
- 01.07.2004 · Ausschuss für Schule und Kultur (17. Sitzung)
- 5Erster Finanzzwischenbericht 2004Zur Vorlage · 2004/0132 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 2004/0132 dient der Information über den ersten Finanzzwischenbericht für das laufende Haushaltsjahr 2004. In der anstehenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. Juli 2004 wird der Kämmerer die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Einnahmepositionen des Verwaltungshaushaltes erläutern. Dies umfasst insbesondere die Gewerbesteuer, den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie die Schlüsselzuweisungen.
Zudem wird die Verwaltung auf mögliche Abweichungen innerhalb der Budgets hinweisen und aktuelle Einschätzungen zur allgemeinen finanziellen Situation der Kommunen darlegen. Ein weiterer Bestandteil der Berichterstattung betrifft den Vermögenshaushalt. Hierbei wird aufgezeigt, welche Maßnahmen zur Abwicklung bereits eingeleitet wurden und wie die weitere Entwicklung im weiteren Verlauf des Haushaltsjahres voraussichtlich verlaufen wird. Die Vorlage dient somit der transparenten Darstellung der aktuellen Haushaltslage gegenüber dem Ausschuss.
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Beratungsfolge
- 15.07.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung)
- 6Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge für den Ausbau der Erschließungsanlage ''Schroverbecksweg'' im Ortsteil Mehrhoog - Bildung von Abschnitten zur Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes gemäß § 130 Absatz 2 Satz 1 des BZur Vorlage · 2004/0105 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat im Rahmen einer Beschlussvorlage die Bildung von zwei Abrechnungsabschnitten für die Erschließungsanlage „Schroverbecksweg“ im Ortsteil Mehrhoog beantragt. Hintergrund ist der geplante Ausbau einer Teilstrecke dieser Straße, die laut Bebauungsplan Nr. 15 „Im Mühlenbusch“ als öffentliche Straßenfläche ausgewiesen ist.
Da lediglich ein Teil der gesamten Erschließungsanlage ausgebaut werden soll, sieht die Verwaltung vor, die Anlage gemäß § 130 Absatz 2 Satz 1 BauGB in zwei Abschnitte zu unterteilen. Der erste Abschnitt umfasst den Bereich von der Einmündung in die Ottenstraße bis zur Einmündung in die Straße „Im Mühlenbusch“. Der zweite Abschnitt erstreckt sich von der Einmündung „Im Mühlenbusch“ bis zur Einmündung des Tannenweges in den Schroverbecksweg.
Durch diese Aufteilung sollen die Erschließungsbeiträge für die Teilstrecke ermittelt werden können. Die Verwaltung beabsichtigt zudem, zur Zwischenfinanzierung des Aufwandes Vorausleistungen auf die Erschließungsbeiträge zu erheben, die nach der endgültigen Herstellung der Anlagen abgerechnet werden. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die vorgeschlagene Aufteilung die rechtlichen Vorgaben zur Vermeidung willkürlicher Abschnittsgrenzen erfüllt, da keine erheblichen Kostenunterschiede pro Quadratmeter Straßenfläche zwischen den Abschnitten zu erwarten sind. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Bildung dieser zwei Abschnitte zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 21.07.2004 · Rat (41. Sitzung)
- 15.07.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung)
- 7Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Moers, Wesel, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Voerde, Dinslaken, Hamminkeln und dem Kreis Wesel über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe gem. § 46 StraßenverkehrZur Vorlage · 2004/0121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2004/0121 befasst sich mit einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Hamminkeln und weiteren Kommunen des Kreises Wesel, namentlich Moers, Wesel, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, Rheinberg, Voerde und Dinslaken sowie dem Kreis Wesel selbst. Gegenstand der Vereinbarung ist die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe gemäß § 46 der Straßenverkehrsordnung.
Nach Angaben der Verwaltung führen Maßnahmen wie Parkraumbewirtschaftung, Anwohnerparkbereiche und Parkscheibenregelungen dazu, dass die Ausübung bestimmter Berufsgruppen in ihrer Arbeitsleistung eingeschränkt werden kann. Bisher liegt die Befugnis zur Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen für Service- und Werkstattfahrzeuge bei der jeweils zuständigen Kommune für deren eigenes Stadt- oder Gemeindegebiet.
Durch die vorgeschlagene Vereinbarung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die beteiligten Kommunen Ausnahmegenehmigungen mit Wirkung für das gesamte Gebiet des Kreises Wesel erteilen können. Dies soll den administrativen Aufwand für Handwerksbetriebe reduzieren, da keine separaten Anträge bei jeder einzelnen Kommune im Kreis mehr gestellt werden müssen, wenn diese in verschiedenen Gebieten tätig sind. Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat die Annahme dieser Vereinbarung zu empfehlen.
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Beratungsfolge
- 21.07.2004 · Rat (41. Sitzung)
- 15.07.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung)
- 8Beseitigung des schlechten Ausbauzustandes der Straße Elleringdeich im Ortsteil Ringenberg - Antrag des CDU-Ortsverbandes Ringenberg vom 19.6.2004Zur Vorlage · 2004/0137 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2004/0137 liegt ein Antrag des CDU-Ortsverbandes Ringenberg vor, der die Beseitigung des schlechten Ausbauzustandes der Straße Elleringdeich im Ortsteil Ringenberg zum Gegenstand hat. Der Antrag beinhaltet die Bitte, die Angelegenheit im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Bauausschuss des Rates der Stadt zu beraten, um eine Abstimmung zwischen der Stadt und den Anliegern herbeizuführen.
Die Straße wurde im Jahr 1968 auf Basis einer Vereinbarung zwischen den Anliegern und der Gemeinde Ringenberg erstmals hergestellt, wobei die Anlieger 90 Prozent der damaligen Herstellungskosten trugen. Aktuell handelt es sich um eine Anliegerstraße, die nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist und deren Straßenbaulast bei den Anliegern liegt, da die Straßengrundstücke deren Eigentum sind.
Eine Erneuerung der Straße durch die Stadt würde eine straßenbaubeitragspflichtige Maßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen auslösen. Die Erhebung solcher Beiträge ist jedoch an die Widmung der Straße als Gemeindestraße gebunden. Voraussetzung für diese Widmung ist entweder das Eigentum der Stadt an den Straßenflächen oder die schriftliche Zustimmung aller Grundstückseigentümer. Für den Ausbau und die Unterhaltung der Straße sind im Haushaltsplan 2004 der Stadt Hamminkeln keine Mittel vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Bauausschuss zu verweisen.
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Beratungsfolge
- 15.07.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung)
- 9Verkehrsbehördliche Maßnahmen im Ortsteil Brünen; hier: Mitteilung über den abschließenden SachstandZur Vorlage · 2004/0134 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 2004/0134 befasst sich mit dem Sachstand verkehrsbehördlicher Maßnahmen im Ortsteil Brünen und dient der Überprüfung von Beschlüssen des Rates vom 15. Dezember 2003. Gegenstand der Vorlage sind verschiedene Maßnahmen zur Verkehrssteuerung, darunter die Prüfung einer Ortsumgehung der L 480, der Austausch eines Verkehrsspiegels an der B 70, die Prüfung einer Querungshilfe sowie die Einführung einer 30 km/h-Zone und eines Haltverbots. Eine Verkehrserhebung im Februar 2004 dokumentierte ein Fahrzeugaufkommen von 10.222 Fahrzeugen, darunter 571 Lkw, bei einer v8lagerten Geschwindigkeit von etwa 39 bis 40 km/h.
Im Bereich der B 70 in der Ortsdurchfahrt Brünen wurde ein beidseitiges Haltverbot eingerichtet sowie die Höchstgeschwindigkeit in Kurvenbereichen auf 30 km/h reduziert; die Beschilderung ist bereits erfolgt. Auf der Straße Bransberg (K 26) im Bereich Höhenweg wurde die Ortstafel um etwa 150 Meter vor die Einmündung Höhenweg vorversetzt. Zudem wurden die Mittelmarkierung entfernt und die Fahrbahn durch Randmarkierungen sowie versetzte Leitpfosten auf 4,75 Meter verbreitert. An der Einmündung Hamminkelner Straße in die Weseler Straße wird ein vorhandener Verkehrsspiegel nach Herstellung eines Stromanschlusses durch ein beheizbares Modell ersetzt. Während die Kreispolizeibehörde Wesel und der Landesbetrieb Straßenbau NRW ein Haltverbot und eine Geschwindigkeitsreduzierung befürworten, lehnen Anwohner und der Einzelhandel ein Haltverbot sowie eine Querungshilfe ab, weshalb die Einrichtung einer Querungshilfe entfällt. Die Aufnahme einer Ortsumgehung der L 480 in den Landesstraßenbedarfsplan wird durch das Dezernat III weiter verfolgt. Der Rat soll die Ergebnisse der Maßnahmen zur Verkehrssicherheit zur Kenntnis nehmen.
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- 15.07.2004 · Haupt- und Finanzausschuss (38. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen