Wahl des Schulverbandsvorstehers und des stv. Schulverbandsvorstehers
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2004/008S dient der Wahl der Leitung des Schulverbandes Brünen-Weselerwald-Dämmerwald. Gemäß der Satzung des Schulverbandes ist die Verbandsversammlung dazu berechtigt, aus den Hauptverwaltungsbeamten der verbandsangehörigen Gemeinden den Schulverbandsvorsteher sowie einen stellvertretenden Schulverbandsvorsteher zu wählen. Die Amtszeit der gewählten Personen ist an die Dauer ihrer jeweiligen Hauptamtlichkeit gebunden.
Der Wahlvorgang soll nach den Vorgaben der Mehrheitswahl erfolgen, wobei die entsprechende Anwendung des § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zugrunde gelegt wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden zum Schulverbandsvorsteher und zum stellvertretenden Schulverbandsvorsteher zu wählen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung der Verbandsversammlung am 2. Dezember 2004 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 02.12.2004kein Ergebnis hinterlegt
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