Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Gestaltung und Nutzung des Spielplatzes im Bereich ''Halfmannsfeld'' in Hamminkeln hier: Anregung gemäß § 24 GO NWZur Vorlage · 2002/0104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2002/0104 befasst sich mit der Gestaltung und Nutzung des Spielplatzes im Bereich „Halfmannsfeld“ in Hamminkeln. Der Sachverhalt geht auf eine Anregung gemäß § 2läufig 24 GO NRW zurück, die nach einer Überweisung aus dem Haupt- und Finanzausschuss nun im Bauausschuss zur Beratung vorliegt.
Anlass der Vorlage sind Beschwerden von Anliegern, die unmittelbar an den Spiel- und Bolzplatz angrenzen. Die Eigentümer und Mieter der angrenzenden Grundstücke beanstanden die Gestaltung und Anordnung der gepflasterten Wegeführung. Die Verwaltung stellt fest, dass durch die aktuelle Wegeführung ein Störpotenzial entstanden ist, das auch an anderen Spielplatzstandorten im Stadtgebiet beobachtet werden kann.
Zur Entlastung der Anwohner werden verschiedene bauliche und gestalterische Maßnahmen vorgeschlagen. Dazu gehören die Installation von Umlaufschranken im Bereich der gepflasterten Zuwegung sowie die Versetzung des gepflasterten Fußweges am westlichen Rand um etwa drei Meter. An dieser Stelle soll ein begrünter Erdwall errichtet werden, wobei der Weg künftig mit einer wassergebundenen Oberfläche ausgeführt werden soll. Zudem ist die Umstellung einer Bank, die Einrichtung eines Fahrradständers sowie eine zusätzliche Begrünung durch Hecken oder Strachter vorgesehen, um die Nutzung des Platzes stärker in das Zentrum zu lenken.
Die geschätzten Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf etwa 5.600 Euro. Sollte der Ausschuss den Antrag nicht direkt beschließen, wird der Verwaltung die Ermächtigung vorgeschlagen, eine einvernehmliche Regelung mit den Antragstellern zu treffen, sofern die Kosten hälftig geteilt werden.
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- 13.06.2002 · Bauausschuss (19. Sitzung)
- 2Sperrung der Straße ''Stallmannsweg'' als Durchgangsstraße in Mehrhoog hier: Anregung gemäß § 24 GO NW der Ehel. TekaatZur Vorlage · 2002/0105 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2002/0105 wird die Anfrage von Anliegern behandelt, den Stallmannsweg in Mehrhoog für den Durchgangsverkehr zu sperren. Die Antragsteller begründen ihr Anliegen damit, dass die Straßen Grenzweg und Stallmannsweg als Abkürzung zur B8 in Richtung Wesel genutzt werden. Sie führen an, dass Fahrzeuge die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht einhalten und dadurch eine Gefahr für spielende Kinder im angrenzenden Wald- und Gartenbereich bestehe. Zudem wird eine zunehmende Verkehrsbelastung durch die Baustelle auf der B8 angeführt.
Die Verwaltung und die beteiligten Fachbehörden bewerten die Situation anders. Die Polizei hat sich gegen eine Sperrung ausgesprochen, da das Unfallaufkommen auf den betreffenden Wegen unauffällig sei und keine besonderen Gefahrensituationen beobachtet wurden. Zudem lassen Verkehrszählungen keine Zunahme der Frequentierung des Stallmannwegs erkennen. Ein Vergleich mit der Sperrung des Heckenweges wird von der Verwaltung zurückgewiesen, da dort besondere ökologische und verkehrstechnische Gegebenheiten vorliegen.
Die Verwaltung sieht zudem keine Wirksamkeit einer Sperrung des Stallmannwegs, da mit einer Verkehrsverlagerung auf Parallelstrecken zu rechnen wäre. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, den Stallmannweg nicht zu sperren. Für den Grenzweg sollen jedoch Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und bei Bedarf weitere Kontrollen mit der Polizei vereinbart werden.
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Beratungsfolge
- 13.06.2002 · Bauausschuss (19. Sitzung)
- 3Straßenbenennung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 7 ''Bahnhofstraße / B 8'' in MehrhoogZur Vorlage · 2002/0113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 7 „Bahnhofstraße / B 8“ in Mehrhoog ist die Erstellung einer neuen Siedlungsanlage vorgesehen, die über den Buchholtweg erschlossen wird. Für dieses Gebiet liegt ein Antrag vor, eine neue Straßenbezeichnung zu vergeben. Der Architekt hat hierfür den Namen „Zur alten Schule“ vorgeschlagen. Die geplante Benennung würde künftig 15 neue Wohneinheiten sowie zwei bereits bestehende Gebäude erfassen. Eine Verwechslungsgefahr mit anderen Straßennamen in Hamminkeln wird nach Einschätzung der Verwaltung nicht als gegeben angesehen.
Die Verwaltung begründet den Antrag damit, dass eine bloße Verlängerung der bestehenden Straße „Vossekuhle“ auf der Westseite des Buchholtweges aufgrund der aktuellen Hausnummerierung nicht zweckmäßig erscheint. Insbesondere die räumliche Distanz zwischen der Hausnummer 7 und der künftig in der Siedlungsanlage vorgesehenen Hausnummer 9 könnte für Ortsunkundige sowie für Rettungsdienste und die Polizei zu Schwierigkeiten führen.
Der Mehrhooger Bürgerverein wurde über den Sachverhalt informiert und um die Einreichung eines Namensvorschlags gebeten, welcher in der Sitzung des Bauausschusses bekannt gegeben wird. Der Bauausschuss soll im Rahmen der Sitzung am 13. Juni 2002 über die Vergabe der neuen Straßenbezeichnung für den Straßenzug westlich des Buchholtweges entscheiden.
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- 13.06.2002 · Bauausschuss (19. Sitzung)
- 4Straßenausbauplanung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' in Hamminkeln hier: EntwurfsbeschlussZur Vorlage · 2002/0107 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2002/0107 wird im Bauausschuss ein Entwurfsbeschluss zur Straßenausbauplanung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ in Hamminkeln zur Beratung vorgelegt. Ziel der Maßnahme ist die Durchführung der technischen Erschließungsplanung im laufenden Jahr. Diese Planung umfasst sowohl die verkehrstechnische als auch die abwassertechnische Erschließung des betreffenden Baugebietes.
Zusätzlich ist für den im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegenden Abschnitt der Diersfordter Straße eine Vorplanung für den Straßenbauentwurf vorgesehen, um eine abgestimmte Planung des Straßenausbaus zu ermöglichen. Die entsprechenden Planungsaufträge wurden bereits an das Planungsbüro Kottowski in Bedburg-Hau vergeben. Der vorliegende Entwurf basiert auf der Festsetzung des Bebauungsplanes und berücksichtigt die vom Grundstücksausschuss beschlossene Parzellierung der gemeindeeigenen Flächen.
Hinsichtlich des Ausbaustandards für die Diersfordter Straße ist das Separationsprinzip als Zone 30 vorgesehen. Die Straßen innerhalb des Baugebietes sollen als verkehrsberuhigter Bereich gestaltet werden. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurfsbeschluss zur Straßenausbauplanung in diesem Bereich zu fassen.
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- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 13.06.2002 · Bauausschuss (19. Sitzung)
- 5Kreisverkehr Kreuzung L 602 / Daßhorst / Ringenberger Straße in Hamminkeln hier: SachstandsdarstellungZur Vorlage · 2002/0108 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Sachstand der geplanten Anlage eines Kreisverkehres an der Kreuzung L 602, Daßhorst und Ringenstraße befasst sich mit den aktuellen Planungsständen und den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ein Entwurf für den Kreisverkehr liegt vor, dessen Baukosten auf insgesamt etwa 316.000 Euro geschätzt werden. Für die Umsetzung der Maßnahme wäre ein Grunderwerb im nordöstlichen Bereich von circa 500 Quadratmetern sowie ein geringfügiger Erwerb im südwestlichen Bereich erforderlich.
In Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßen NRW wurde die Notwendigkeit des Kreisverkehres seitens der Straßenbauverwaltung nicht als zwingend eingestuft. Als wirtschaftlich günstigere Alternative zur Verkehrssteuerung wird die Signalisierung der Kreuzung in Betracht gezogen. Hierzu wird der Landesbetrieb Straßen NRW eine Verkehrszählung an dem Knotenpunkt durchführen und eine Kostenschätzung für eine Signalisierung erstellen, welche auch die mögliche Anlegung von Abbiegerspuren auf der Landesstraße umfasst.
Hinsichtlich der Kostenverteilung sieht ein Diskussionsmodell vor, dass sich die Straßenbauverwaltung bei einer Signalisierung zur Hälfte an den Kosten beteiligt, sofern die Straßenbaulast entsprechend verteilt ist. Bei der Entscheidung für einen Kreisverkehr würde die Stadt Hamminkeln gemäß dem Verursacherprinzip die verbleibenden Kosten tragen. Sobald die Ergebnisse der Verkehrszählung und die Kostenschätzung vorliegen, soll über das weitere Vorgehen beraten werden. Der Ausschuss wird gebeten, die Sachstandsdarstellung zur Kenntnis zu nehmen.
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- 13.06.2002 · Bauausschuss (19. Sitzung)
- 6Kreisverkehr Kreuzung L 602 / L 896 / Rheder Straße in Dingden hier: SachstandsdarstellungZur Vorlage · 2002/0109 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2002/0109 befasst sich mit der Sachstandsdarstellung zum geplanten Kreisverkehr an der Kreuzung L 602, L 896 und der Rheder Straße in Dingden. Die Planung eines solchen Kreisverkehrs wird im Zusammenhang mit der Erschließung eines geplanten Baugebietes zwischen der L 896 und dem Mumbecker Bach diskutiert. Ein entsprechender Entwurf liegt vor, dessen Kosten auf etwa 480.000 Euro geschätzt werden. Für die Umsetzung der Maßnahme wäre Grunderwerb in den nordwestlichen und südwestlichen Quadranten erforderlich.
In Abstimmung mit der Niederlassung Wesel des Landesbetriebes Straßen NRW wurde jedoch angemerkt, dass die Straßenbauverwaltung die Notwendigkeit eines Kreisverkehrs nicht als zwingend ansieht. Als wirtschaftlich günstigere Alternative zur Verkehrssteuerung wird die Installation einer Signalanlage an der Kreuzung in Betracht gezogen. Zu diesem Zweck wird der Landesbetrieb Straßen NRW eine Verkehrszählung an dem Knotenpunkt durchführen und eine Kostenschätzung für eine Signalisierung erstellen.
Hinsichtlich der Kostenverteilung bei einer Signalisierung sieht ein Diskussionsmodell vor, dass sich die Straßenbauverwaltung mit drei Vierteln der Kosten beteiligt, entsprechend dem Anteil der Straßen in ihrer Baulast. Sollte die Stadt Hamminkeln jedoch die Errichtung eines Kreisverkehrs zur Erschließung eines zusätzlichen Straßenastes anstreben, würde das Verursacherprinzip gelten, wodurch die Stadt die weiteren Kosten tragen müsste. Über das weitere Vorgehen soll beraten werden, sobald die Ergebnisse der Verkehrszählung und die Kostenschätzung vorliegen. Der Ausschuss wird gebeten, die Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
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- 13.06.2002 · Bauausschuss (19. Sitzung)
- 7Sanierung der Wirtschaftswege im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens hier: Grundsatzberatung über die Verwendung der bereitgestellten HaushaltsmittelZur Vorlage · 2002/0110 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Sanierung der Wirtschaftswege im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens befasst sich mit der Verwendung bereitgestellter Haushaltsmittel in Höhe von 150.000 Euro. Diese Mittel wurden ursprünglich zur Deckung des Eigenanteils für eine beantragte Zuschussmaßnahme des Landesamtes für Agrarordnung zum Ausbau des Wegenetzes im ländlichen Bereich vorgesehen.
Aufgrund konkretisierter Fördervoraussetzungen durch das Landesamt für Agrarordnung ist für die Inanspruchnahme der Förderung nun die Durchführung einer Flächenzusammenlegungsmaßnahme erforderlich. Da über den Zuschussantrag noch nicht entschieden wurde und die Aussichten auf eine Förderung aufgrund von Absagen in anderen Kommunen als gering eingestuft werden, sieht die Verwaltung eine alternative Verwendung der Mittel vor. Zudem wird darauf hingewiesen, dass eine Umsetzung des Zuschusses im laufenden Jahr aufgrund der notwendigen Abwicklung von Grundstücksangelegenheiten vor einer Ausschreibung der Baumaßnahmen nicht realisierbar ist.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Haushaltsmittel der Haushaltsstelle 1.780.9501.9 in voller Höhe für Deckenerneuerungsmaßnahmen zu verwenden, die nicht im ursprünglichen Förderantrag enthalten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 2001 keine Maßnahmen zur Deckenerneuerung durchgeführt wurden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Bauausschuss der Verwendung der Mittel zur Erneuerung von Verschleißdecken zustimmt. Sollte dem Vorschlag nicht gefolgt werden, ist über die Nutzung eines alternativen Haushaltsansatzes zu entscheiden.
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- 13.06.2002 · Bauausschuss (19. Sitzung)
- 8Mitteilung über die geplanten Instandsetzungsarbeiten an Wirtschaftswegen und GemeindestraßenZur Vorlage · 2002/0111 · Mitteilungsvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamminkeln hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage über die Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen an Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen informiert. Ziel der Maßnahmen ist die Erneuerung von Verschleißdecken. Nach einer bereits abgeschlossenen beschränkten Ausschreibung zur Korrektur von Bauketten stehen unter Berücksichtigung von Haushaltsresten und vorangegangenen Beschlüssen Mittel in Höhe von bis zu 217.540,60 Euro zur Verfügung. Die entsprechenden Haushaltsstellen sind gegenseitig deckungsfähig.
Die beabsichtigten Arbeiten umfassen elf einzelne Maßnahmen, die in einer festgelegten Reihenfolge durchgeführt werden sollen. Zu den geplanten Projekten gehören Asphaltarbeiten am Parkplatz der Sportanlage Brünen, Arbeiten an einem Wirtschaftsweg im Bebauungsplan Dingden-Süd sowie die Instandsetzung der Zuwegung zum Sportplatz Mehrhoog und der Brüner Straße. Weitere Maßnahmen betreffen den Risswaldweg, den Underhook, die Elleringsstege, den Schlehenweg sowie die Bereiche Mehrbruch, Am Klosterbusch und die Behebung von Schadstellen am Kranendeich.
Die Kosten für die einzelnen Vorhaben sind auf verschiedene Haushaltsstellen verteilt. Für die ersten vier Maßnahmen sind Mittel aus der Haushaltsstelle 1.630.9500.9 vorgesehen, während die weiteren Projekte über die Haushaltsstelle 1.780.9501.9 finanziert werden. Die Vorlage dient der Information des Bauausschusses für die Sitzung am 13. Juni 2002.
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- 13.06.2002 · Bauausschuss (19. Sitzung)
- 9Rückbau des Schmutzwasserpumpwerkes ''Am Hövel'' hier: BaubeschlussZur Vorlage · 2002/0137 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Rückbau des Schmutzwasserpumpwerkes „Am Hövel“ sieht die Durchführung von baulichen Maßnahmen zur Änderung der Schmutzwasserkanalisation im Ortsteil Dingden vor. Hintergrund ist die Sanierung des Abwasserbetriebspunktes „Zum Tollberg“, welche die Errichtung einer neuen Pumpstation zur Sicherstellung eines rückstaufreien Anschlusses der Wohn- und Baugebiete „Dorfbruch“ und „Dingden-Süd“ erforderlich machte.
Die geplanten Arbeiten umfassen die Durchpressung eines Freigefällekanals sowie die Verlegung eines Kanals unter dem Gewässer Bruchgosse bis zum neuen Schmutzwasserpumpwerk. Ein Teil der Maßnahmen soll mit der Erschließung des Mischgebietes „Bitterskamp“ gekoppelt werden, während die übrigen Arbeiten vorgezogen werden sollen. Ziel ist es, die Entwässerung eines Gewerbegrundstücks dauerhaft zu regeln, da die aktuelle Versorgung nur über eine provisorische Leitung erfolgt und der Parallelbetrieb von Pumpstationen zu Schäden an den Anlagen geführt hat.
Die Kosten für diesen Bauabschnitt werden auf 120.000 Euro geschätzt. Da die Baukosten von den Grundwasserverhältnissen abhängen, wird eine kurzfristige Umsetzung angestrebt. Die Finanzierung soll durch eine außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln aus den Stellen für die Sanierung von Einleitungsstellen in Dingden sowie für die Erweiterung der Zentralkläranlage erfolgen. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Baubeschluss zu fassen und die Mittel vorübergehend über die genannten Haushaltsstellen bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 11.07.2002 · Rat (27. Sitzung)
- 13.06.2002 · Bauausschuss (19. Sitzung)
- 10Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 11Mitteilungen und Anfragen