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Beschlussvorlage

Sperrung der Straße ''Stallmannsweg'' als Durchgangsstraße in Mehrhoog hier: Anregung gemäß § 24 GO NW der Ehel. Tekaat

2002/0105

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Beschlussvorlage 2002/0105 wird die Anfrage von Anliegern behandelt, den Stallmannsweg in Mehrhoog für den Durchgangsverkehr zu sperren. Die Antragsteller begründen ihr Anliegen damit, dass die Straßen Grenzweg und Stallmannsweg als Abkürzung zur B8 in Richtung Wesel genutzt werden. Sie führen an, dass Fahrzeuge die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht einhalten und dadurch eine Gefahr für spielende Kinder im angrenzenden Wald- und Gartenbereich bestehe. Zudem wird eine zunehmende Verkehrsbelastung durch die Baustelle auf der B8 angeführt.

Die Verwaltung und die beteiligten Fachbehörden bewerten die Situation anders. Die Polizei hat sich gegen eine Sperrung ausgesprochen, da das Unfallaufkommen auf den betreffenden Wegen unauffällig sei und keine besonderen Gefahrensituationen beobachtet wurden. Zudem lassen Verkehrszählungen keine Zunahme der Frequentierung des Stallmannwegs erkennen. Ein Vergleich mit der Sperrung des Heckenweges wird von der Verwaltung zurückgewiesen, da dort besondere ökologische und verkehrstechnische Gegebenheiten vorliegen.

Die Verwaltung sieht zudem keine Wirksamkeit einer Sperrung des Stallmannwegs, da mit einer Verkehrsverlagerung auf Parallelstrecken zu rechnen wäre. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, den Stallmannweg nicht zu sperren. Für den Grenzweg sollen jedoch Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt und bei Bedarf weitere Kontrollen mit der Polizei vereinbart werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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