Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (16. Sitzung)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Zuschuss zur Diakoniestation der Evgl. Kirchengemeinden in HamminkelnZur Vorlage · 2003/0188 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0188 sieht die Bereitstellung eines Zuschusses für die Diakoniestation der Evangelischen Kirchengemeinden in Hamminkeln vor. Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport soll beschließen, der Einrichtung für das Jahr 2003 einen Betrag in Höhe von 5.200,00 Euro zur Verfügung zu stellen.
Der Sachverhalt legt dar, dass die Stadt Hamminkeln nach der Umstrukturierung der Gemeindeschwestern zur Diakoniestation in den Jahren 1993 bis 1997 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 31.000,00 DM leistete. Seit dem Jahr 1998 wurden diese Zuwendungen schrittweise reduziert. Im vorangegangenen Jahr belief sich die bewilligte Summe auf 6.900,00 Euro.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich für das Jahr 2003 auf die genannten 5.200,00 Euro. Die Mittel sind im Haushaltsstelle 1.470.7181 vorgesehen. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister erstellt und ist zur Beratung im Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport für die Sitzung am 15. Oktober 2003 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.10.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (16. Sitzung)
- 2Antrag der Arbeiterwohlfahrt - Ortsverein Hamminkeln-Ringenberg - auf Weitergewährung des Zuschusses für die AltentagesstätteZur Vorlage · 2003/0189 · ARCHIV
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ortsverein Hamminkeln-Ringenberg der Arbeiterwohlfahrt hat für das Jahr 2003 erneut die Weitergewährung eines Zuschusses für den Betrieb der Altentagesstätte beantragt. Die finanzielle Unterstützung für diese Einrichtung besteht seit der Erstbewilligung im Jahr 1990. In den vergangenen Jahren beliefen sich die jährlichen Zuschüsse in unterschiedlicher Höhe, wobei die Beträge von 16.000,00 DM über 14.200,00 DM bis hin zu 7.200,00 € im Vorjahr reichten.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dem Verein für das Jahr 2003 einen Zuschuss in Höhe von 5.600,00 € zu gewähren. Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsstelle 1.470.7181 vorgesehen. Die Entscheidung über diesen Antrag liegt beim Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport, der die Vorlage in seiner Sitzung am 15. Oktober 2003 beraten soll.
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Beratungsfolge
- 15.10.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (16. Sitzung)
- 3Künftige Förderung baulicher Investitionsmaßnahmen von SportvereinenZur Vorlage · 2003/0190 · ARCHIV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2003/0190 befasst sich mit der Einführung einer neuen Richtlinie zur Förderung baulicher Investitionsmaßnahmen von Sportvereinen in Hamminkeln. Ziel der Neuregelung ist es, eine einheitliche Grundlage für die Gewährung von Investitionszuschüssen zu schaffen.
Bisherige Verfahren zur finanziellen Unterstützung von Projekten, wie etwa der Erweiterung von Sportplätzen oder dem Umbau von Vereinsheimen, basierten auf Einzelanträgen der Vereine. Die Entscheidung über die Höhe der Zuschüsse erfolgte in den zuständigen Gremien ohne eine einheitliche, grundsätzliche Regelung. Das im Jahr 2001 im Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport vorgelegte Konzept enthielt entsprechende Vorschläge zur Neufassung dieser Förderrichtlinien.
Die neue Richtlinie soll künftig als verbindliche Basis für die Bewilligung von Mitteln dienen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Gewährung städtischer Zuschüsse keinen Rechtsanspruch begründet. Eine Bewilligung ist zudem nur unter der Voraussetzung möglich, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, die vorliegende Richtlinie zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungstermine im Oktober, Dezember 2003 in den entsprechenden Ausschüssen sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 03.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 15.10.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (16. Sitzung)
- 4Auswirkungen des Schulrechtsänderungsgesetzes und weitere Neuregelungen für den Bereich der KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 2003/0191 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 2003/0191 informiert über die Auswirkungen des Schulrechtsänderungsgesetzes sowie weitere Neuregelungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen. Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Bildungsvereinbarung mit den Trägerverbänden der Kindertageseinrichtungen geschlossen, um die Verzahnung von elementarer und schulischer Bildung zu fördern. Ein neu erstelltes Schulfähigkeitsprofil definiert Kompetenzbereiche als Voraussetzung für erfolgreiches Lernen. Dieses Profil dient den pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen und Lehrkräften an Grundschulen als Orientierungshilfe für Gespräche mit Erziehungsberechtigten ab dem Schuljahr 2004/2005, besitzt jedoch lediglich empfehlenden Charakter.
Der Schulträger ist zusammen mit den Leitungen der Tageseinrichtungen und Grundschulen dazu verpflichtet, Erziehungsberechtigte von Kindern ab vier Jahren zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Ziel ist die Beratung über vorschulische Fördermöglichkeiten, wie etwa Sprachförderkurse, sowie über den Zeitpunkt der Einschulung. Zudem soll die Teilnahme am Kindergarten bei Familien mit nicht deutscher Herkunftssprache gefördert werden. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens kann die Schule die Teilnahme an vorschulischen Sprachförderkursen anordnen, sofern die erforderlichen Deutschkenntnisse für den Unterricht fehlen und keine entsprechende Förderung in einer Tageseinrichtung stattfindet. Eine Zurückstellung vom Schulbesuch aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse ist nicht mehr vorgesehen; als Rückstellungsgrund bleiben lediglich erhebliche gesundheitliche Gründe.
Zudem wird durch eine Änderung des Gesetzes über Tageeinrichtungen für Kinder klargestellt, dass Kommunen die Verpflichtung zur Bereitstellung von Tageseinrichtungen für Kinder im schulpflichtigen Alter auch durch offene Ganztagsschulen erfüllen können. Dies soll Gemeinden mit Haushaltssicherungskonzept die Teilnahme am Aufbau von offenen Ganztagsgrundschulen ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 15.10.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (16. Sitzung)
- 5Bericht über die Umfrage zur Einführung der Saisonkarte im Freibad DingdenZur Vorlage · 2003/0192 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0192 befasst sich mit dem Bericht über eine Umfrage zur Einführung einer Saisonkarte im Freibad Dingden. Nachdem im Februar 2003 auf Antrag des Freibadvereins e.V. zunächst auf die Einführung verzichtet wurde, fand im Juli 2003 eine Befragung unter den Badegästen statt. An der Umfrage beteiligten sich 182 Personen bei einer Gesamtzahl von 6.500 Besuchern im Untersuchungszeitraum.
Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass 68,68 % der Teilnehmer die Einführung einer Saisonkarte für den städtischen Betriebszeitraum befürworten. Gleichzeitig gaben 57,69 % der Befragten an, dass das aktuelle Angebot der Geldwertkarten ausreichend sei. Bezüglich der Preisgestaltung äußerten die Teilnehmer Vorschläge für Saisonkarten in Höhe von 29,00 € für Erwachsene und 15,00 € für Jugendliche.
Die Verwaltung führt aus, dass die Umsetzung der von den Besuchern vorgeschlagenen Preise nicht möglich ist. Für die Kalkulation der städtischen Preisspanne zwischen 40,00 € und 60,00 € für Erwachsene sowie 20,00 € und 30,00 € für Jugendliche wurden die höheren Betriebskosten und längeren Öffnungszeiten im Vergleich zum Betrieb durch den Verein berücksichtigt. Die Verwaltung bewertet die Beteiligungsquote an der Umfrage als gering und sieht in der Geldwertkarte eine funktionale Alternative, da diese auch im Hallenbad oder in Folgesaisons nutzbar ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, auf die Einführung einer Saisonkarte zu verzichten.
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Beratungsfolge
- 15.10.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (16. Sitzung)
- 6Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 7Mitteilungen und Anfragen