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Künftige Förderung baulicher Investitionsmaßnahmen von Sportvereinen

2003/0190

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2003/0190 befasst sich mit der Einführung einer neuen Richtlinie zur Förderung baulicher Investitionsmaßnahmen von Sportvereinen in Hamminkeln. Ziel der Neuregelung ist es, eine einheitliche Grundlage für die Gewährung von Investitionszuschüssen zu schaffen.

Bisherige Verfahren zur finanziellen Unterstützung von Projekten, wie etwa der Erweiterung von Sportplätzen oder dem Umbau von Vereinsheimen, basierten auf Einzelanträgen der Vereine. Die Entscheidung über die Höhe der Zuschüsse erfolgte in den zuständigen Gremien ohne eine einheitliche, grundsätzliche Regelung. Das im Jahr 2001 im Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport vorgelegte Konzept enthielt entsprechende Vorschläge zur Neufassung dieser Förderrichtlinien.

Die neue Richtlinie soll künftig als verbindliche Basis für die Bewilligung von Mitteln dienen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Gewährung städtischer Zuschüsse keinen Rechtsanspruch begründet. Eine Bewilligung ist zudem nur unter der Voraussetzung möglich, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, die vorliegende Richtlinie zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungstermine im Oktober, Dezember 2003 in den entsprechenden Ausschüssen sowie im Rat vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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