Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Künftige Förderung baulicher Investitionsmaßnahmen von SportvereinenZur Vorlage · 2003/0190 · ARCHIV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2003/0190 befasst sich mit der Einführung einer neuen Richtlinie zur Förderung baulicher Investitionsmaßnahmen von Sportvereinen in Hamminkeln. Ziel der Neuregelung ist es, eine einheitliche Grundlage für die Gewährung von Investitionszuschüssen zu schaffen.
Bisherige Verfahren zur finanziellen Unterstützung von Projekten, wie etwa der Erweiterung von Sportplätzen oder dem Umbau von Vereinsheimen, basierten auf Einzelanträgen der Vereine. Die Entscheidung über die Höhe der Zuschüsse erfolgte in den zuständigen Gremien ohne eine einheitliche, grundsätzliche Regelung. Das im Jahr 2001 im Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport vorgelegte Konzept enthielt entsprechende Vorschläge zur Neufassung dieser Förderrichtlinien.
Die neue Richtlinie soll künftig als verbindliche Basis für die Bewilligung von Mitteln dienen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Gewährung städtischer Zuschüsse keinen Rechtsanspruch begründet. Eine Bewilligung ist zudem nur unter der Voraussetzung möglich, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, die vorliegende Richtlinie zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungstermine im Oktober, Dezember 2003 in den entsprechenden Ausschüssen sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 03.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 15.10.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (16. Sitzung)
- 2Beitritt zur Beihilfekasse der Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in KölnZur Vorlage · 2003/0147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln beabsichtigt, der Beihilfekasse der Rheinischen Versorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln beizutreten. Ziel dieses Vorhabens ist es, die Beihilfefestsetzung künftig durch die externe Kasse bearbeiten zu lassen. Die rechtliche Grundlage hierfür ergibt sich aus der Beihilfeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie dem Gesetz über kommunale Versorgungskassen.
Der Hintergrund der Entscheidung liegt in organisatorischen Veränderungen innerhalb der Verwaltung. Die bisherige zuständige Person für die Beihilfefestsetzung ist nun im Bereich Gebäudeservice tätig. Eine interne Umverteilung der Aufgaben auf andere Sachbearbeiter im Personalwesen wird als nicht effektiv und unverhältnismäßig bewertet, da der Erhalt des notwendigen Expertenwissens bei der geringen Anzahl an Beihilfefällen mit einem hohen Aufwand verbunden wäre.
Finanziell werden für die Maßnahme jährliche Folgekosten in Höhe von 5.500 Euro veranschlagt. Dem gegenüber stehen die derzeit jährlichen anteiligen Personalkosten der Stadtverwaltung in Höhe von 8.800 Euro, die für die bisherige interne Bearbeitung anfallen. Die Bearbeitungskosten der Rheinischen Versorgungskasse belaufen sich auf 20,50 Euro pro Fall. Der Beitritt orientiert sich an vergleichbaren Maßnahmen des Kreises Wesel sowie anderer Kommunen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Beitritt zustimmt und den Bürgermeister ermächtigt, den Zeitpunkt des Beginns der Mitgliedschaft festzulegen.
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Beratungsfolge
- 03.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 3Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Hamminkeln für fließende Gewässer - Beratung über die Höhe der Gebührensätze für das Jahr 2004Zur Vorlage · 2003/0237 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Hamminkeln für fließende Gewässer. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der Gebührensätze für das Jahr 2004.
Gemäß dem Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Stadt Hamminkeln für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung zuständig, sofern sie Anliegerin ist. In der Stadt Hamminkeln wird diese Aufgabe durch Wasserverbände wahrgenommen, welche die Kosten auf die Stadt umlegen. Die Stadt wiederum ist berechtigt, diese Aufwendungen als Gebühren auf Grundstückseigentümer im seitlichen Einzugsgebiet sowie auf Erschwerer der Gewässerunterhaltung umzulegen.
Aufgrund des Kostendeckungsprinzips des Kommunalabgabengesetzes wurde eine neue Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2004 erstellt. Der umlagefähige Gesamtaufwand beläuft sich auf 355.542,21 Euro, was einer Steigerung von 3,33 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. In die Berechnung floss zudem ein Fehlbetrag aus der Betriebsabrechnung 2002 in Höhe von 12.990 Euro ein.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensätze für die verschiedenen Wasser- und Bodenverbände, darunter der Obere Isselverband, der Raesfelder Isselverband sowie die Verbände der Mittleren, Unteren Issel Nord und Süd sowie der Mengering-Rümping-Honselbach, entsprechend anzupassen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Stadtrat die Verabschiedung der 17. Satzung zur Änderung der bestehenden Regelung empfehlen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 03.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 4Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln (GS StrReinS) - Beratung über die Höhe der Gebühren für das Jahr 2004 - Änderung des Verzeichnisses der durch die Stadt zu reinigenden StraßenZur Vorlage · 2003/0239 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Anpassung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung für das Jahr 2004. Im Zentrum der Vorlage stehen die Festsetzung eines neuen Gebührensatzes sowie die Erweiterung des Verzeichnisses der zu reinigenden Straßen.
Die Verwaltung hat auf Basis einer Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2004 ermittelt, dass der Gebührensatz von 1,21 € pro laufendem Meter Frontlänge auf 0,99 € zu senken ist. Grundlage hierfür ist die voraussichtliche Kostenentwicklung sowie die Berücksichtigung eines städtischen Eigenanteils von 20 % an den Kosten der Straßenreinigung. In die Kalkulation floss zudem ein Betriebsergebnis aus dem Jahr 2002 ein, welches einen Überschuss von 13.097,14 € auswies. Durch die Anpassung soll der Kostendeckungsgrundsatz gewahrt bleiben, wobei der ungedeckte gebührenpflichtige Gesamtaufwand für 2004 voraussichtlich 61.415,80 € betragen wird.
Zudem wird vorgeschlagen, das Verzeichnis der durch die Stadt zu reinigenden Straßen um die Straße „Stockkamp“ im Ortsteil Dingden zu ergänzen. Eine Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen ergab, dass die Widmung dieser Straße im Mai 2003 nachgeholt wurde, wodurch die Gebührenpflicht für die Anlieger ab dem Jahr 2004 besteht. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den neuen Gebührensatz festzusetzen und das Straßenverzeichnis entsprechend zu erweitern.
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Beratungsfolge
- 03.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 5Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln (BGSE) - Beratung über die Höhe der Abwassergebühren für das Jahr 2004Zur Vorlage · 2003/0235 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2003/0235 eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Abwassergebühren für das Jahr 2004. Die Stadt ist gemäß dem Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, das anfallende Abwasser zu beseitigen und die entsprechenden Anlagen, wie die Kläranlagen in Marienthal und Hamminkeln sowie die Pumpstationen, zu betreiben.
Die Berechnung der Gebühren folgt dem Kostendeckungsgrundsatz des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Da die voraussichtliche Kostenentwicklung eine Anpassung erforderlich macht, hat die Verwaltung eine neue Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2004 erstellt. Grundlage hierfür sind die kalkulierten Kosten und Einnahmen aus dem Entwurf des Haushaltsplanes 2004. Dabei wurde ein kalkulatorischer Zinssatz von 7 % angewandt. Ein vorläufiges Betriebsergebnis aus dem Jahr 2002 mit einem Überschuss von rund 399.896 € wurde in die Berechnung einbezogen.
Für das Jahr 2004 wird ein nicht durch sonstige Einnahmen gedeckter Aufwand von 4.144.965 € veranschlagt. Die Verwaltung schlägt daher folgende neue Gebührensätze vor: Die Mischwassergebühr soll auf 3,25 €/m³, die Schmutzwassergebühr auf 2,08 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 1,17 €/m³ festgesetzt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, diese Sätze entsprechend zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 03.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 6Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln (BGSE) - Beratung über die Höhe der Kleineinleiterabgaben für das Jahr 2004Zur Vorlage · 2003/0236 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSE) zu ändern, um die Höhe der Kleineinleiterabgaben für das Jahr 2004 festzulegen. Gemäß dem Abwasserabgabengesetz und dem Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, die Abwasserabgabe für Einleiter, die weniger als acht Kubikmeter Schmutzwasser pro Tag einleiten, an das Land Nordrhein-Westfalen abzuführen und diese Kosten auf die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten abzuwälzen.
Die Verwaltung begründet die Anpassung des Abgabensatzes mit dem Kostendeckungsgrundsatz des Kommunalabgabengesetzes. Für den Erhebungszeitraum 2004 wurde eine neue Abgabenbedarfsberechnung erstellt. Grundlage hierfür sind die veränderten Selbstkosten der Stadt sowie die Entwicklung der Anzahl der Abgabepflichtigen. Da vermehrt Grundstücke im Außenbereich an die leitungsgebundene Abwasserentsorgung angeschlossen wurden und die Entsorgung von Kleinkläranlagen sowie abflusslosen Gruben durch die Stadt intensiviert wurde, hat sich die Zahl der Abgabepflichtigen verringert.
Das Betriebsergebnis aus dem Jahr 2002, welches einen Fehlbetrag von 9.314 Euro auswies, wurde in die Kalkulation für 2004 einbezogen. In der Folge wird vorgeschlagen, den Abgabensatz von 29,09 Euro im Jahr 2003 um 0,21 Euro auf 28,88 Euro je Bewohner für das Jahr 2004 festzusetzen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, diesen neuen Satz entsprechend zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 03.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 719. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln (BGSE) - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2003/0238 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2003/0238 die 19. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSE) vorgelegt. Ziel der Vorlage ist der Satzungsbeschluss über die vorliegende Entwurfsfassung.
Die Notwendigkeit dieser Änderung ergibt sich aus den vorangegangenen Beratungen zu zwei weiteren Sitzungsvorlagen, welche die Höhe der Abwassergebühren sowie die Höhe der Kleineinleiterabgaben zum Gegenstand hatten. Die vorliegende Änderungssatzung dient dazu, die entsprechenden Anpassungen in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln formal zu berücksichtigen und zu berichtigen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Änderungssatzung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3. Dezember 2003 sowie für die Sitzung des Stadtrates am 15. Dezember 2003 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 03.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 8Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln vom 14.12.1992Zur Vorlage · 2003/0243 · ARCHIV
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf zur Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln dient der Anpassung an das Landeswassergesetz sowie an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. Die Neufassung legt spezifische Grenzwerte für verschiedene Stoffe fest, darunter Kupfer und AOX auf 1,0 mg/l sowie leichtflüchtige halogene Kohlenwasserstoffe auf 0,5 mg/l. Zudem werden Vorgaben für die Temperatur, den pH-Wert und weitere chemische Parameter wie Quecksilber oder Cyanid definiert. Für Grundstücke, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut oder angeschlossen werden, ist die Vor-Ort-Beseitigung von Niederschlagswasser vorgesehen, sofern keine Unverhältnismäßigkeit vorliegt.
Die Satzung regelt die rechtliche Einheit der öffentlichen Abwasseranlage und legt die Bedingungen für das Anschluss- und Benutzungsrecht fest. Die Einleitung von Abwasser darf die Anlage oder die Klärschlammbehandlung nicht gefährden. Für gewerbliche Einleitungen, die eine Vorbehandlung benötigen, ist eine widerrufliche Genehmigung der Stadt erforderlich. Zudem sind für Leichtflüssigkeiten und Fette Abscheider vorgeschrieben.
Die Regelungen umfassen zudem die Pflichten bei Neu- und Umbauten sowie die technische Ausführung von Anschlussleitungen. Verstöße gegen die Benutzungsbestimmungen, wie die unsachgemäße Einleitung von Abwasser oder das Unterlassen von Meldepflichten, werden als Ordnungswidrigkeiten eingestuft und können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 € geahndet werden. Der Entwurf wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 03.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 9Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 10Mitteilungen und Anfragen
- NICHTÖFFENTLICHER TEIL