Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Hamminkeln für fließende Gewässer - Beratung über die Höhe der Gebührensätze für das Jahr 2004
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Hamminkeln für fließende Gewässer. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der Gebührensätze für das Jahr 2004.
Gemäß dem Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Stadt Hamminkeln für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung zuständig, sofern sie Anliegerin ist. In der Stadt Hamminkeln wird diese Aufgabe durch Wasserverbände wahrgenommen, welche die Kosten auf die Stadt umlegen. Die Stadt wiederum ist berechtigt, diese Aufwendungen als Gebühren auf Grundstückseigentümer im seitlichen Einzugsgebiet sowie auf Erschwerer der Gewässerunterhaltung umzulegen.
Aufgrund des Kostendeckungsprinzips des Kommunalabgabengesetzes wurde eine neue Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2004 erstellt. Der umlagefähige Gesamtaufwand beläuft sich auf 355.542,21 Euro, was einer Steigerung von 3,33 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. In die Berechnung floss zudem ein Fehlbetrag aus der Betriebsabrechnung 2002 in Höhe von 12.990 Euro ein.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensätze für die verschiedenen Wasser- und Bodenverbände, darunter der Obere Isselverband, der Raesfelder Isselverband sowie die Verbände der Mittleren, Unteren Issel Nord und Süd sowie der Mengering-Rümping-Honselbach, entsprechend anzupassen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Stadtrat die Verabschiedung der 17. Satzung zur Änderung der bestehenden Regelung empfehlen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003kein Ergebnis hinterlegt
- 03.12.2003kein Ergebnis hinterlegt
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