Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- ZUR GESCHÄFTSORDNUNG a) Prüfung der Einladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit b) Feststellung der Tagesordnung c) Feststellung von Ausschließungsgründen d) Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin
- ÖFFENTLICHER TEIL
- 1Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 gemäß § 101 GO.NWZur Vorlage · 2003/0212 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0212 befasst sich mit der Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 der Stadt Hamminkeln gemäß § 101 GO.NW. Nachdem der Rat der Stadt das Abschlussergebnis des Haushalts 2002 bereits in seiner Sitzung am 13. März 2003 zur Kenntnis genommen und die Jahresrechnung zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen hatte, wurde die Durchführung der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vorgenommen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den vorliegenden Prüfbericht in seiner Sitzung am 19. November 2003 beraten. Auf Basis dieser Beratung wurde ein Schlussbericht erstellt, der der vorliegenden Vorlage beigefügt ist. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Rat in seiner Sitzung am 19. November 2003 einstimmig empfohlen, die geprüfte Jahresrechnung gemäß § 94 Absatz 1 Satz 1 GO.NW zu beschließen. Zudem wurde die Empfehlung ausgesprochen, dem Bürgermeister gemäß § 94 Absatz 1 Satz 2 GO.NW die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. Der Rat wird in der Sitzung am 15. Dezember 2003 über diese beiden Punkte entscheiden sollen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 2Antrag der Hauptschule Hamminkeln vom 01.08.2003 auf Zuschuss zur Anschlussfinanzierung des Projektes - Go 4 Job -Zur Vorlage · 2003/0242 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Gemeinschaftshauptschule Hamminkeln sowie der AWO Kreisverband Wesel e. V. haben die Gewährung eines Zuschusses zur Anschlussfinanzierung des Projektes „Go 4 Job“ beantragt. Das Projekt, das sich bisher an den beiden Hauptschulen der Stadt Hamminkeln konzentriert, dient der Unterstützung von Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen im Prozess der Berufsorientierung. Während die Finanzierung bis Ende 2003 vollständig durch das Arbeitsamt Wesel erfolgte, sieht die Förderstruktur ab Januar 2004 eine Deckelung der Förderung auf maximal 50 Prozent vor, sofern eine weitere Finanzierungsquelle vorhanden ist.
Da das aktuelle Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit zum Jahresende ausläuft, besteht für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2004 ein Finanzierungsbedarf. Die Schulleitung weist darauf hin, dass das Land Nordrhein-Westfalen für das Schuljahr 2004/2005 die Bereitstellung einer halben Stelle für Schulsozialarbeit an den weiterführenden Schulen in Aussicht gestellt hat. Zur Überbrückung der Monate Januar bis Juli 2004 wird eine Finanzierungslücke ausgewiesen.
Die Verwaltung schlägt vor, einen Zuschuss in Höhe von maximal 7.000 Euro für die Fortführung des Projektes im genannten Zeitraum zu gewähren. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt, dass die weitere Förderung durch das Arbeitsamt Wesel bewilligt wird und die restliche Finanzierung, die unter anderem durch die Fördervereine der Schulen sichergestellt werden soll, gewährleistet ist.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 04.12.2003 · Ausschuss für Schule und Kultur (15. Sitzung)
- 3Bildung von Beiräten - Antrag der SPD-Fraktion vom 17.09.03 auf Einrichtung eines Seniorenbeirates - Antrag der Fraktion ''Bündnis 90/Die Grünen" vom 07.10.03 auf Einrichtung eines FamilienbeiratesZur Vorlage · 2003/0259 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit den Anträgen der SPD-Fraktion auf Einrichtung eines Seniorenbeirates sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Einrichtung eines Familienbeirates. Beiräte werden in der Vorlage als sachverständige, unabhängige und parteipolitisch neutrale Gremien definiert, die eine Beratungs- und Vermittlerfunktion für Politik, Verwaltung und Wirtschaft ausüben sollen.
Die Verwaltung erörtert im Rahmen der Vorlage verschiedene Möglichkeiten der institutionellen Einbindung der Beiräte in den Rat und die Ausschüsse. Dabei wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die politische Unabhängigkeit der Beiratsmitglieder zu wahren, weswegend eine Beteiligung als Fachberater ohne Stimmrecht oder Antragsrecht als geeignete Form der Einbindung betrachtet wird.
In der inhaltlichen Bewertung kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass keine objektive Notwendigkeit für die Einrichtung der beantragten Beiräte besteht. Als Begründung führt die Verwaltung an, dass die Belange von Senioren und Familien bereits durch die bestehenden Arbeitsgruppen der Lokalen Agenda abgedeckt werden. Die Arbeit in diesen Arbeitsgruppen wird als effektiver und vernetzter bewertet, da sie themenübergreifende Querschnittsaufgaben besser bearbeiten kann. Zudem wird die Gefahr einer Parallelbearbeitung und eines erhöhten Abstimmungsaufwandes bei einer gleichzeitigen Existenz von Beiräten und Agenda-Gruppen angeführt.
Die Verwaltung unterbreitet dem Rat daher den Beschlussvorschlag, die beantragten Beiräte nicht einzurichten.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 10.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (34. Sitzung)
- 4Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln (BGSE) - Beratung über die Höhe der Abwassergebühren für das Jahr 2004Zur Vorlage · 2003/0235 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2003/0235 eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Abwassergebühren für das Jahr 2004. Die Stadt ist gemäß dem Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, das anfallende Abwasser zu beseitigen und die entsprechenden Anlagen, wie die Kläranlagen in Marienthal und Hamminkeln sowie die Pumpstationen, zu betreiben.
Die Berechnung der Gebühren folgt dem Kostendeckungsgrundsatz des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Da die voraussichtliche Kostenentwicklung eine Anpassung erforderlich macht, hat die Verwaltung eine neue Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2004 erstellt. Grundlage hierfür sind die kalkulierten Kosten und Einnahmen aus dem Entwurf des Haushaltsplanes 2004. Dabei wurde ein kalkulatorischer Zinssatz von 7 % angewandt. Ein vorläufiges Betriebsergebnis aus dem Jahr 2002 mit einem Überschuss von rund 399.896 € wurde in die Berechnung einbezogen.
Für das Jahr 2004 wird ein nicht durch sonstige Einnahmen gedeckter Aufwand von 4.144.965 € veranschlagt. Die Verwaltung schlägt daher folgende neue Gebührensätze vor: Die Mischwassergebühr soll auf 3,25 €/m³, die Schmutzwassergebühr auf 2,08 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 1,17 €/m³ festgesetzt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, diese Sätze entsprechend zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 03.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 5Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln (BGSE) - Beratung über die Höhe der Kleineinleiterabgaben für das Jahr 2004Zur Vorlage · 2003/0236 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSE) zu ändern, um die Höhe der Kleineinleiterabgaben für das Jahr 2004 festzulegen. Gemäß dem Abwasserabgabengesetz und dem Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, die Abwasserabgabe für Einleiter, die weniger als acht Kubikmeter Schmutzwasser pro Tag einleiten, an das Land Nordrhein-Westfalen abzuführen und diese Kosten auf die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten abzuwälzen.
Die Verwaltung begründet die Anpassung des Abgabensatzes mit dem Kostendeckungsgrundsatz des Kommunalabgabengesetzes. Für den Erhebungszeitraum 2004 wurde eine neue Abgabenbedarfsberechnung erstellt. Grundlage hierfür sind die veränderten Selbstkosten der Stadt sowie die Entwicklung der Anzahl der Abgabepflichtigen. Da vermehrt Grundstücke im Außenbereich an die leitungsgebundene Abwasserentsorgung angeschlossen wurden und die Entsorgung von Kleinkläranlagen sowie abflusslosen Gruben durch die Stadt intensiviert wurde, hat sich die Zahl der Abgabepflichtigen verringert.
Das Betriebsergebnis aus dem Jahr 2002, welches einen Fehlbetrag von 9.314 Euro auswies, wurde in die Kalkulation für 2004 einbezogen. In der Folge wird vorgeschlagen, den Abgabensatz von 29,09 Euro im Jahr 2003 um 0,21 Euro auf 28,88 Euro je Bewohner für das Jahr 2004 festzusetzen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, diesen neuen Satz entsprechend zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 03.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 619. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln (BGSE) - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2003/0238 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2003/0238 die 19. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSE) vorgelegt. Ziel der Vorlage ist der Satzungsbeschluss über die vorliegende Entwurfsfassung.
Die Notwendigkeit dieser Änderung ergibt sich aus den vorangegangenen Beratungen zu zwei weiteren Sitzungsvorlagen, welche die Höhe der Abwassergebühren sowie die Höhe der Kleineinleiterabgaben zum Gegenstand hatten. Die vorliegende Änderungssatzung dient dazu, die entsprechenden Anpassungen in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln formal zu berücksichtigen und zu berichtigen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Änderungssatzung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3. Dezember 2003 sowie für die Sitzung des Stadtrates am 15. Dezember 2003 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 03.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 7Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln vom 14.12.1992Zur Vorlage · 2003/0243 · ARCHIV
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf zur Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln dient der Anpassung an das Landeswassergesetz sowie an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. Die Neufassung legt spezifische Grenzwerte für verschiedene Stoffe fest, darunter Kupfer und AOX auf 1,0 mg/l sowie leichtflüchtige halogene Kohlenwasserstoffe auf 0,5 mg/l. Zudem werden Vorgaben für die Temperatur, den pH-Wert und weitere chemische Parameter wie Quecksilber oder Cyanid definiert. Für Grundstücke, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut oder angeschlossen werden, ist die Vor-Ort-Beseitigung von Niederschlagswasser vorgesehen, sofern keine Unverhältnismäßigkeit vorliegt.
Die Satzung regelt die rechtliche Einheit der öffentlichen Abwasseranlage und legt die Bedingungen für das Anschluss- und Benutzungsrecht fest. Die Einleitung von Abwasser darf die Anlage oder die Klärschlammbehandlung nicht gefährden. Für gewerbliche Einleitungen, die eine Vorbehandlung benötigen, ist eine widerrufliche Genehmigung der Stadt erforderlich. Zudem sind für Leichtflüssigkeiten und Fette Abscheider vorgeschrieben.
Die Regelungen umfassen zudem die Pflichten bei Neu- und Umbauten sowie die technische Ausführung von Anschlussleitungen. Verstöße gegen die Benutzungsbestimmungen, wie die unsachgemäße Einleitung von Abwasser oder das Unterlassen von Meldepflichten, werden als Ordnungswidrigkeiten eingestuft und können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 € geahndet werden. Der Entwurf wurde im Haupt- und Finanzausschuss beraten und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 03.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 8Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamminkeln (GS StrReinS) - Beratung über die Höhe der Gebühren für das Jahr 2004 - Änderung des Verzeichnisses der durch die Stadt zu reinigenden StraßenZur Vorlage · 2003/0239.1 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung vorgelegt, die eine Anpassung der Gebühren für das Jahr 2004 sowie eine Aktualisierung des Straßenverzeichnisses vorsieht.
Auf Basis einer neuen Gebührenbedarfsberechnung schlägt die Verwaltung vor, den Gebührensatz für die Straßenreinigung von 1,21 Euro auf 0,99 Euro pro laufendem Meter Frontlänge zu senken. Diese Reduzierung um etwa 18 Prozent resultiert aus einer voraussichtlichen Verringerung des ungedeckten gebührenpflichtigen Gesamtaufwands. In die Kalkulation floss zudem ein Betriebsergebnis aus dem Jahr 2002 mit einem Überschuss von rund 13.097 Euro ein. Die Stadt trägt weiterhin einen Eigenanteil von 20 Prozent der Kosten aus allgemeinen Steuermitteln.
Zudem soll das Verzeichnis der durch die Stadt zu reinigenden Straßen ergänzt werden. Dies betrifft die Straße „Stockkamp“ im Ortsteil Dingden, deren Widmung im Mai 2003 nachgeholt wurde, wodurch die Anlieger ab 2004 gebührenpflichtig werden. Ebenfalls soll die Ortsdurchfahrt der Provinzialstraße im Ortsteil Wertherbruch aufgenommen werden. Für die Marienvreder Straße im Ortsteil Dingden ist die Ergänzung des Zusatzes „ohne Stichweg“ vorgesehen. Der Stadtrat soll die Festsetzung des neuen Gebührensatzes sowie die Anpassungen im Straßenverzeichnis beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 9Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Hamminkeln für fließende Gewässer - Beratung über die Höhe der Gebührensätze für das Jahr 2004Zur Vorlage · 2003/0237 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung befasst sich mit der Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Hamminkeln für fließende Gewässer. Ziel der Vorlage ist die Festsetzung der Gebührensätze für das Jahr 2004.
Gemäß dem Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Stadt Hamminkeln für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung zuständig, sofern sie Anliegerin ist. In der Stadt Hamminkeln wird diese Aufgabe durch Wasserverbände wahrgenommen, welche die Kosten auf die Stadt umlegen. Die Stadt wiederum ist berechtigt, diese Aufwendungen als Gebühren auf Grundstückseigentümer im seitlichen Einzugsgebiet sowie auf Erschwerer der Gewässerunterhaltung umzulegen.
Aufgrund des Kostendeckungsprinzips des Kommunalabgabengesetzes wurde eine neue Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2004 erstellt. Der umlagefähige Gesamtaufwand beläuft sich auf 355.542,21 Euro, was einer Steigerung von 3,33 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. In die Berechnung floss zudem ein Fehlbetrag aus der Betriebsabrechnung 2002 in Höhe von 12.990 Euro ein.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gebührensätze für die verschiedenen Wasser- und Bodenverbände, darunter der Obere Isselverband, der Raesfelder Isselverband sowie die Verbände der Mittleren, Unteren Issel Nord und Süd sowie der Mengering-Rümping-Honselbach, entsprechend anzupassen. Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Stadtrat die Verabschiedung der 17. Satzung zur Änderung der bestehenden Regelung empfehlen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 03.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 10Stellenplan für das Jahr 2004Zur Vorlage · 2003/0262 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss hat dem Rat am 15. Dezember 2003 die Beschlussfassung über den Stellenplan für das Jahr 2004 empfohlen. Die Vorlage sieht vor, dass die Gesamtzahl der Stellen im Beamtenbereich im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleibt. Innerhalb dieses Bereichs wird eine Stelle der Besoldungsgruppe A 7 BBesO in die Kämmerei verlegt und dort als Stelle der Besoldungsgruppe A 9 BBesO ausgewiesen. Zudem werden verschiedene Stellenhebungen vorgenommen, unter anderem in den Bereichen Bauordnung, Hauptverwaltung, Soziale Angelegenheiten und Kämmerei, um höherwertige Ämter abzubilden.
Im Bereich der Angestellten sowie der Arbeiter reduziert sich die Anzahl der Stellen jeweils um eine Position gegenüber dem Jahr 2003. Auch im Angestelltenbereich sind nach erfolgter Stellenbewertung Anpassungen der Vergütungsgruppen in den Unterabschnitten Hauptverwaltung, Soziale Angelegenheiten, Stadtkasse, Kämmerei und Schulverwaltung vorgesehen.
Für das Jahr 2004 sind zudem drei Ausbildungsplätze für Verwaltungsfachangestellte, Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie Fachkräfte für Abwassertechnik im Stellenplan enthalten. Die kalkulierten Personalkosten belaufen sich auf 8.600.000 Euro, was einer Steigerung von 1,63 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Gesamtzahl der Stellen sinkt von 191,05 im Jahr 2003 auf 189,05 im Jahr 2004.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 11Haushaltssatzung und Haushaltsplan einschließlich Anlagen für das Haushaltsjahr 2004Zur Vorlage · 2003/0256 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2003/0256 befasst sich mit der Haushaltssatzung sowie dem Haushaltsplan inklusive der dazugehörigen Anlagen für das Haushaltsjahr 2004 der Stadt Hamminkeln. Der Entwurf des Haushaltsplans, welcher durch die Kämmerei aufgestellt und durch den Bürgermeister festgestellt wurde, wurde bereits in der Ratssitzung am 5. November 2003 eingebracht. Seit diesem Zeitpunkt hatten die Fraktionen die Möglichkeit, den Entwurf zu beraten.
Die in der Vorlage beschriebene Beratungsfolge sieht vor, dass sich die Fachausschüsse bis zum 4. Dezember 2003 mit dem Haushaltsplan befassen. Die von der Verwaltung und den Fachausschüssen vorgeschlagenen Änderungen werden in einer Zusammenfassung erstellt und den Ratsmitgliedern vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zugeleitet. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. Dezember 2003 sollen sowohl die Änderungsvorschläge als auch die in die Zuständigkeit des Ausschusses fallenden Änderungsanträge beraten werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, den Haushaltsplan unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen und die entsprechend geänderte Haushaltssatzung zu erlassen. Die abschließende Entscheidung durch den Rat ist für die Sitzung am 15. Dezember 2003 vorgesehen. Details zu den finanziellen Auswirkungen sind dem Haushaltsplanentwurf nebst Erläuterungen zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 10.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (34. Sitzung)
- 12Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2003 - 2007Zur Vorlage · 2003/0257 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2003/0257 wurde das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2003 bis 2007 zur Beratung vorgelegt. Die Vorlage ist Bestandteil des Entwurfs der Haushaltssatzung sowie des Haushaltsplanes für das Jahr 2004 und umfasst neben dem Investitionsprogramm auch die Finanzplanung für den Zeitraum von 2003 bis 2007.
Der Prozess sieht vor, dass sich die Fachausschüsse bis zum 4. Dezember 2003 mit den Inhalten des Investitionsprogramms befassen. Etwaige Änderungen, die von den Fachausschüssen oder der Verwaltung vorgeschlagen werden, sollen in der anschließenden Sitzung zusammengefasst und den Mitgliedern zur Entscheidung vorgelegt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen zu beschließen. Die detaillierten finanziellen Informationen zu den Kosten und den bereitgestellten Mitteln sind dem Haushaltsplanentwurf und dem Investitionsprogramm zu entnehmen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss war für den 10. Dezember 2003 angesetzt, die abschließende Entscheidung durch den Rat für den 15. Dezember 2003.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 10.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (34. Sitzung)
- 13Künftige Förderung baulicher Investitionsmaßnahmen von SportvereinenZur Vorlage · 2003/0190 · ARCHIV
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 2003/0190 befasst sich mit der Einführung einer neuen Richtlinie zur Förderung baulicher Investitionsmaßnahmen von Sportvereinen in Hamminkeln. Ziel der Neuregelung ist es, eine einheitliche Grundlage für die Gewährung von Investitionszuschüssen zu schaffen.
Bisherige Verfahren zur finanziellen Unterstützung von Projekten, wie etwa der Erweiterung von Sportplätzen oder dem Umbau von Vereinsheimen, basierten auf Einzelanträgen der Vereine. Die Entscheidung über die Höhe der Zuschüsse erfolgte in den zuständigen Gremien ohne eine einheitliche, grundsätzliche Regelung. Das im Jahr 2001 im Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport vorgelegte Konzept enthielt entsprechende Vorschläge zur Neufassung dieser Förderrichtlinien.
Die neue Richtlinie soll künftig als verbindliche Basis für die Bewilligung von Mitteln dienen. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Gewährung städtischer Zuschüsse keinen Rechtsanspruch begründet. Eine Bewilligung ist zudem nur unter der Voraussetzung möglich, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport empfiehlt dem Rat, die vorliegende Richtlinie zu beschließen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungstermine im Oktober, Dezember 2003 in den entsprechenden Ausschüssen sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 03.12.2003 · Haupt- und Finanzausschuss (33. Sitzung)
- 15.10.2003 · Ausschuss für Jugend, Soziales und Sport (16. Sitzung)
- 14Kreisverkehr an der Kreuzung Weststraße / Daßhorst / Ringenberger Straße in Hamminkeln - Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2003/0220 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2003/0220 befasst sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion zur Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Weststraße, Daßhorster Straße und Ringenberger Straße in Hamminkeln. Ein bereits im Jahr 2002 erstellter Vorentwurf beziffert die voraussichtlichen Baukosten auf etwa 316.000 Euro. Für die Umsetzung der Maßnahme ist im nordöstlichen Bereich ein Grunderwerb von circa 500 Quadratmetern sowie ein geringfügiger Erwerb im südwestlichen Quadranten erforderlich.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW sieht die Notwendigkeit eines Kreisverkehrs nicht zwingend an und prüft alternativ die Installation einer Lichtsignalanlage. Für eine solche Anlage wurde eine Kostenbeteiligung des Landesbetriebs in Höhe von 75.000 Euro ermittelt, wodurch sich die Kostenanteile der Stadt auf 241.000 Euro reduzieren würden.
Die Feuerwehr hat im Rahmen einer Beratung ihre Position zu der Maßnahme dargelegt. Aus Sicht der Feuerwehr ist die Errichtung eines Kreisverkehrs erstrebenswert, da eine Lichtsignalanlage die Ausrückzeiten der Einsatzkräfte durch erschwerte Anfahrt aus verschiedenen Richtungen beeinträchtigen könnte. Die Verwaltung spricht sich für den Bau des Kreisverkehrs aus und führt dabei Sicherheitsaspekte, die Reduzierung von Unfallzahlen sowie ökologische Vorteile durch geringere Lärm- und Schadstoffemissionen an. Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, der Verwaltung den Auftrag zur weiteren Planung des Kreisverkehrsplatzes zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 26.11.2003 · Bauausschuss (25. Sitzung)
- 15Sanierung des Betriebspunktes Mehrhoog - EntwurfsbeschlussZur Vorlage · 2003/0223 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der Sanierung des Betriebspunktes Mehrhoog. Hintergrund ist die Ablehnung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Bezirksregierung Düsseldorf für die Einleitung von Mischwasser in das Gewässer Wolfstrang. Die Behörde begründete dies damit, dass die vorhandenen Anlagen die Schadstofffracht nicht nach dem aktuellen Stand der Technik ausreichend reduzieren. Zudem durchläuft die Einleitung die Wasserschutzzonen IIIb und IIIa der Wassergewinnung Wittenhorst. Eine bestehende Ordnungsverfügung gestattet die Einleitung im aktuellen Zustand lediglich bis zum 31. Dezember 2005.
Um die Einleitung über diesen Zeitpunkt hinaus fortführen zu können, fordert die Bezirksregierung die Installation eines Retentionsbodenfilters. Dieser Filter soll durch mechanische und biochemische Prozesse Schadstoffe wie organischen Stickstoff, Phosphat und Schwermetalle reduzieren. Die Umsetzung der Maßnahme ist mit Gesamtkosten in Höhe von 975.000 Euro veranschlagt, wobei für die Errichtung von Bodenfiltern Zuwendungen des Ministeriums für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (MUNLV) in Höhe von 525.000 Euro vorgesehen sind.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Entwurfsbeschluss zur Einreichung eines Genehmigungsantrages nach § 58 Absatz 2 des Landeswassergesetzes zu fassen. Die Antragsunterlagen sowie der genehmigungsfähige Entwurf sollen bis zum 31. Dezember 2003 eingereicht werden.
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- 26.11.2003 · Bauausschuss (25. Sitzung)
- 16Änderung des Flächennutzungsplanes - Beratung über die Aufhebung von Konzentrationszonen für WindenergieanlagenZur Vorlage · 2003/0260 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Änderung des Flächennutzungsplans sieht die Aufhebung von zwei Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Hamminkeln vor. Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans hatte bisher insgesamt vier Konzentrationszonen ausgewiesen, von denen in den Gebieten Lankern und Nordbrock bereits Windkraftanlagen errichtet wurden. Für die Gebiete Töven und Blumenkamp liegen Bauanträge vor.
Grundlage für die vorgeschlagene Änderung ist ein Gutachten des Kreises Wesel zur avifaunistischen Begutachtung von Konzentrationszonen in der Rheinniederung. Die Untersuchung der Auswirkungen auf rastende und überwinternde Vögel ordnet die Konzentrationszone Töven der Kategorie „Hoch“ zu, während die Zone Blumenkamp als „Mittelhoch“ eingestuft wird. Das Gutachten empfiehlt für die Kategorie „Hoch“ den Verzicht auf die Errichtung von Windkraftanlagen. Für die Kategorie „Mittelhoch“ wird eine Prüfung zur Vermeidung von Barriereeffekten nahegelegt.
Nach Einschätzung der Verwaltung steht der öffentliche Belang des Vogelschutzes der weiteren Nutzung der Zone Töven entgegen. In der Zone Blumenkamp ließe sich eine Barrierewirkung nur durch die Beschränkung auf eine einzelne Anlage vermeiden, was jedoch den Zweck der Konzentrationszone verfehlen würde. Die Verwaltung empfiehlt daher die Aufhebung beider Zonen. Laufende Baugenehmigungsverfahren bleiben von dieser Änderung unberührt; Entschädigungsansprüche werden nicht begründet. Der Rat der Stadt soll die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplans beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 1732. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Düsseldorf aufgrund des Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Münster vom 10.07.2003 (Abgrabungen) - Stellungnahme der Stadt HamminkelnZur Vorlage · 2003/0251 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadt Hamminkeln mit der Nummer 2003/0251 befasst sich mit der 32. Änderung des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Hintergrund der Änderung ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 10. Juli 2003, welches die Steuerungswirkung des Gebietsentwicklungsplans in Bezug auf Abgrabungsflächen in Frage gestellt hat. Der Regionalrat beabsichtigt, durch die vorliegende Änderung die Rechtsklarheit zu erhöhen und sicherzustellen, dass Abgrabungen in den festgelegten Bereichen zulässig sind, um die Ausschlusswirkung des Plans auf andere Flächen wiederherzustellen.
Die Verwaltung führt aus, dass für die Stadt Hamminkeln lediglich ein Punkt des Erarbeitungsbeschlusses relevant ist. Dabei handelt es sich um eine Änderung der Formulierung im Erläuterungsbericht zum Gebietsentwicklungsplan. Ein weiterer Teil des Verfahrens sieht die Prüfung vor, ob für bestimmte ausgewiesene Abgrabungsbereiche ein Vorrang für Abgrabungen eingeräumt werden kann. Die Verwaltung stellt fest, dass Flächen auf dem Stadtgebiet von Hamminkeln von dieser Prüfung nicht betroffen sind. Daraus resultiert nach Angaben der Verwaltung, dass für Flächen innerhalb der Stadt Hamminkeln ein genereller Vorrang der Abgrabungsbelange besteht.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, zur 32. Änderung des Gebietsentwicklungsplans keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Planungsausschusses am 11. Dezember 2003 und des Rates am 15. Dezember 2003 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 11.12.2003 · Planungsausschuss (28. Sitzung)
- 183. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 ''Im Mühlenbusch'' in Mehrhoog - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur Bürgerbeteilung - Beschluss zur Beteiligung der Träger öffentlicher BelangeZur Vorlage · 2003/0253 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2003/0253 wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Im Mühlenbusch“ in Mehrhoog beantragt. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss sowie die Beschlüsse zur Bürgerbeteiligung und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Die Änderung steht im Zusammenhang mit der Planung zum Straßenausbau der Ottenstraße und des Schroverbeckswegs. Im Rahmen der bisherigen Planungen konnten nicht alle im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsflächen ausgewiesenen Grundstücksflächen erworben werden. Dies betrifft Flächen in der Ottenstraße. Die Vorlage unterscheidet dabei zwischen Teilflächen, die aufgrund ihrer Entbehrlichkeit nicht in die Straßenplanung einbezogen werden und deren Streichung zur Übereinstimmung von tatsächlichem Ausbau und Bebauungsplan erforderlich ist, sowie Flächen, deren Einbeziehung aufgrund der Verhandlungssituation noch offen ist.
Sollte ein Erwerb der zweiten Gruppe von Flächen nicht möglich sein, wurde bereits ein Alternativentwurf erarbeitet, der eine entsprechende Erweiterung der Bebauungsplanänderung vorsieht. Die Anpassung dient ausschließlich der Angleichung der festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen an den realisierten Straßenausbau, ohne dass weitere Festsetzungen geändert werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Die Beratung im Planungsausschuss ist für den 11. Dezember 2003 und im Rat für den 15. Dezember 2003 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 11.12.2003 · Planungsausschuss (28. Sitzung)
- 19Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 ''Leege Heide'' in Mehrhoog Antragsteller: Engelbert BillikZur Vorlage · 2003/0247 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2003/0247 liegt ein Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Leege Heide“ in Mehrhoog vor. Der Antragsteller beabsichtigt, auf einem Grundstück, das im aktuellen Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbindung Spielplatz ausgewiesen ist, zwei zusätzliche Garagen zu errichten. Die betroffene Fläche befindet sich innerhalb eines Straßenkarrees, begrenzt durch die Flurstraße, die Ackerstraße, die Schilfstraße und den Pappelweg. Die geplanten Garagen sollen an einen bestehenden Garagenhof anschließen.
Da die Errichtung nach den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zulässig ist, wäre für das Vorhaben eine Änderung des Plans im Normalverfahren erforderlich, was eine Rücknahme der öffentlichen Spielplatzfläche zugunsten einer Baufläche für Nebenanlagen bedeuten würde.
Die Verwaltung hat den Sachverhalt geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass für die Änderung des Bebauungsplanes die städtebauliche Begründung fehlt. Ein erhöhter Parkdruck in dem betreffenden Gebiet ist nicht feststellbar, zudem bieten die vorhandenen Straßen ausreichend Kapazitäten für Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum. Obwohl ein Flächenverlust von etwa 50 Quadratmetern die Funktion des Spielplatzes nicht wesentlich beeinträchtigen würde, rechtfertigen weder ein konkretes Planungsziel noch der Aufwand für das Änderungsverfahren die Maßnahme. Der Ausschuss empfiehlt daher dem Rat der Stadt, den Antrag abzulehnen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 11.12.2003 · Planungsausschuss (28. Sitzung)
- 201. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Halfmannsfeld II'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse - SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2003/0246 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2003/0246 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Halfmannsfeld II“ in Hamminkeln, welche Flächen des ehemaligen Tennisplatzgeländes umfasst. Die Änderung sieht vor, die bisherige zwingende zweigeschossige Bauweise durch eine Festsetzung als Höchstgrenze sowie eine maximale Firsthöhe zu ersetzen. Zudem wird die Mindestgrundstücksgröße für freistehende Einzelhäuser von 450 auf 400 Quadratmeter reduziert, während die Vorgaben für Reihen- und Doppelhäuser mit 250 Quadratmetern unverändert bleiben. Das Verfahren wurde als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt, wobei die öffentliche Auslegung bis zum 27. November 2003 erfolgte.
Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen verschiedener Stellen berücksichtigt. Das Staatliche Umweltamt Duisburg wies auf die Lage innerhalb der Wasserschutzzone III b des Wasserschutzgebietes Wittenhorst hin; die Verwaltung stellte jedoch fest, dass das Plangebiet außerhalb dieser Zone liegt. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege regte an, die Meldepflicht bei archäologischen Funden im Bebauungsplan zu verankern, was im Entwurf bereits enthalten ist. Die NGW gab den Hinweis, die Betriebssicherheit der Gasleitungen nicht zu gefährden, worauf die Verwaltung entgegnete, dass die betroffenen Leitungen in den bereits festgesetzten öffentlichen Verkehrsflächen liegen und durch die Änderung nicht beeinflusst werden.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die vorliegenden Hinweise zur Kenntnis zu nehmen und den Satzungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes zu fassen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 11.12.2003 · Planungsausschuss (28. Sitzung)
- 214. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 ''Buschfeld'', 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 ''Diersfordter Straße'' und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 ''Sportgelände'' in Hamminkeln - Abwägungsbeschlüsse Bürgerbeteiligung - AufstellungsbeschluZur Vorlage · 2003/0248 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung der Stadt Hamminkeln befasst sich mit der gleichzeitigen Änderung von drei Bebauungsplänen: der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Buschfeld“, der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Diersfordter Straße“ sowie der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Sportgelände“.
Die Änderungen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „Buschfeld“ dienen der Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen an den aktuellen Entwurf für ein Jugendhaus und eine Dreifachturnhalle. Dies umfasst zudem die Anordnung von Stellplätzen auf den nicht überbaubaren Flächen sowie die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets auf dem südlichen Teil des ehemaligen Turnhallengrundstücks. Ergänzend soll die überbaubare Fläche auf dem angrenzenden Grundstück in der Diersfordter Straße erweitert werden. Der Bebauungsplan Nr. 5 „Sportgelände“ wird hinsichtlich der Anordnung zusätzlicher Stellplätze betroffen, während der Bebauungsplan Nr. 13 „Diersfordter Straße“ die Erweiterung der überbaubaren Flächen regelt.
Im Rahmen der bereits durchgeführten Bürgerbeteiligung wurden keine für die Planänderung relevanten Anregungen oder Bedenken vorgebracht, weshalb keine Abwägungsbeschlüsse erforderlich sind. Die Verwaltung schlägt vor, die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und die öffentliche Auslegung des Entwurfes gleichzeitig durchzuführen, um das Verfahren im Hinblick auf die geplanten Bauvorhaben der Stadt zu beschleunigen. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Aufstellungsbeschluss für alle drei Bebauungsplanänderungen zu fassen und die gleichzeitige Durchführung der Beteiligungsschritte zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 11.12.2003 · Planungsausschuss (28. Sitzung)
- 22Bericht über die Einwohnerversammlung zur Erörterung der Verkehrssituation im Ortsteil Brünen am 03.11.2003Zur Vorlage · 2003/0254 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2003/0254 befasst sich mit dem Bericht einer Einwohnerversammlung vom 3. November 2003 zur Verkehrssituation im Ortsteil Brünen sowie einem Antrag der SPD-Fraktion Hamminkeln. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Erörterung einer möglichen Ortsumgehung der L 480.
Der Rat soll die Niederschrift der Versammlung zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit verschiedenen Maßnahmen beauftragen. Dazu gehört die Weiterverfolgung der Aufnahme einer Ortsumgehung der L 480 in den Landesstraßenbedarfsplan sowie der Ersatz eines Straßenspiegels an der Einmündung Hamminkelner Straße/Weseler Straße durch ein beheizbares Modell in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW. Zudem sollen das Verfahren für eine Querungshilfe auf der Weseler Straße im Ortszentrum sowie ein Verfahren zur punktuellen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Weseler Straße fortgeführt bzw. eingeleitet werden. Des Weiteren soll die Verwaltung Einfluss auf den Kreis Wesel zur Errichtung eines Fahrbahnteilers auf der Straße Bransberg nehmen und ein Verfahren für ein Haltverbot im Bereich „An de Beek“ einleiten.
Die Vorlage erläutert zudem, dass eine Lichtsignalanlage an der B 70/L 480 aufgrund der Unfallzahlen derzeit nicht umsetzbar ist. Bezüglich der Verkehrsberuhigung im Bereich Kanzel wird eine Geschwindigkeitsreduzierung sowie ein Fußgängerüberweg geprüft. Die bauliche Gestaltung der Kreuzung Bransberg/Höhenweg wird als Thema der Einwohnerversammlung aufgeführt, wobei die Zuständigkeit für bauliche Maßnahmen beim Kreis Wesel liegt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003 · Rat (37. Sitzung)
- 23Kenntnisnahme der Niederschrift der letzten Sitzung und Bericht über die Ausführung der Beschlüsse
- 24Mitteilungen und Anfragen