Änderung des Flächennutzungsplanes - Beratung über die Aufhebung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zur Änderung des Flächennutzungsplans sieht die Aufhebung von zwei Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Hamminkeln vor. Die 17. Änderung des Flächennutzungsplans hatte bisher insgesamt vier Konzentrationszonen ausgewiesen, von denen in den Gebieten Lankern und Nordbrock bereits Windkraftanlagen errichtet wurden. Für die Gebiete Töven und Blumenkamp liegen Bauanträge vor.
Grundlage für die vorgeschlagene Änderung ist ein Gutachten des Kreises Wesel zur avifaunistischen Begutachtung von Konzentrationszonen in der Rheinniederung. Die Untersuchung der Auswirkungen auf rastende und überwinternde Vögel ordnet die Konzentrationszone Töven der Kategorie „Hoch“ zu, während die Zone Blumenkamp als „Mittelhoch“ eingestuft wird. Das Gutachten empfiehlt für die Kategorie „Hoch“ den Verzicht auf die Errichtung von Windkraftanlagen. Für die Kategorie „Mittelhoch“ wird eine Prüfung zur Vermeidung von Barriereeffekten nahegelegt.
Nach Einschätzung der Verwaltung steht der öffentliche Belang des Vogelschutzes der weiteren Nutzung der Zone Töven entgegen. In der Zone Blumenkamp ließe sich eine Barrierewirkung nur durch die Beschränkung auf eine einzelne Anlage vermeiden, was jedoch den Zweck der Konzentrationszone verfehlen würde. Die Verwaltung empfiehlt daher die Aufhebung beider Zonen. Laufende Baugenehmigungsverfahren bleiben von dieser Änderung unberührt; Entschädigungsansprüche werden nicht begründet. Der Rat der Stadt soll die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplans beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003kein Ergebnis hinterlegt
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