Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln (BGSE) - Beratung über die Höhe der Abwassergebühren für das Jahr 2004
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamminkeln hat mit der Beschlussvorlage 2003/0235 eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Abwassergebühren für das Jahr 2004. Die Stadt ist gemäß dem Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, das anfallende Abwasser zu beseitigen und die entsprechenden Anlagen, wie die Kläranlagen in Marienthal und Hamminkeln sowie die Pumpstationen, zu betreiben.
Die Berechnung der Gebühren folgt dem Kostendeckungsgrundsatz des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Da die voraussichtliche Kostenentwicklung eine Anpassung erforderlich macht, hat die Verwaltung eine neue Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2004 erstellt. Grundlage hierfür sind die kalkulierten Kosten und Einnahmen aus dem Entwurf des Haushaltsplanes 2004. Dabei wurde ein kalkulatorischer Zinssatz von 7 % angewandt. Ein vorläufiges Betriebsergebnis aus dem Jahr 2002 mit einem Überschuss von rund 399.896 € wurde in die Berechnung einbezogen.
Für das Jahr 2004 wird ein nicht durch sonstige Einnahmen gedeckter Aufwand von 4.144.965 € veranschlagt. Die Verwaltung schlägt daher folgende neue Gebührensätze vor: Die Mischwassergebühr soll auf 3,25 €/m³, die Schmutzwassergebühr auf 2,08 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 1,17 €/m³ festgesetzt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, diese Sätze entsprechend zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003kein Ergebnis hinterlegt
- 03.12.2003kein Ergebnis hinterlegt
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