Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln (BGSE) - Beratung über die Höhe der Kleineinleiterabgaben für das Jahr 2004
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamminkeln beabsichtigt, die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGSE) zu ändern, um die Höhe der Kleineinleiterabgaben für das Jahr 2004 festzulegen. Gemäß dem Abwasserabgabengesetz und dem Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Stadt verpflichtet, die Abwasserabgabe für Einleiter, die weniger als acht Kubikmeter Schmutzwasser pro Tag einleiten, an das Land Nordrhein-Westfalen abzuführen und diese Kosten auf die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten abzuwälzen.
Die Verwaltung begründet die Anpassung des Abgabensatzes mit dem Kostendeckungsgrundsatz des Kommunalabgabengesetzes. Für den Erhebungszeitraum 2004 wurde eine neue Abgabenbedarfsberechnung erstellt. Grundlage hierfür sind die veränderten Selbstkosten der Stadt sowie die Entwicklung der Anzahl der Abgabepflichtigen. Da vermehrt Grundstücke im Außenbereich an die leitungsgebundene Abwasserentsorgung angeschlossen wurden und die Entsorgung von Kleinkläranlagen sowie abflusslosen Gruben durch die Stadt intensiviert wurde, hat sich die Zahl der Abgabepflichtigen verringert.
Das Betriebsergebnis aus dem Jahr 2002, welches einen Fehlbetrag von 9.314 Euro auswies, wurde in die Kalkulation für 2004 einbezogen. In der Folge wird vorgeschlagen, den Abgabensatz von 29,09 Euro im Jahr 2003 um 0,21 Euro auf 28,88 Euro je Bewohner für das Jahr 2004 festzusetzen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, diesen neuen Satz entsprechend zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2003kein Ergebnis hinterlegt
- 03.12.2003kein Ergebnis hinterlegt
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